Zeugen Jehovas werden in Österreich und Hessen als „Kirche oder Religionsgesellschaft“ anerkannt


(Wien/​ Wies­ba­den) Die Zeu­gen Jeho­vas haben Jahr­zehn­te ver­geb­lich auf dem Gerichts­we­ge, zuletzt vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te, ver­sucht, als Kir­che vom Staat aner­kannt zu wer­den. Nach einer War­te­dau­er von zehn Jah­ren und der Fest­stel­lung, daß alle ande­ren gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind, dazu zählt die Min­dest­zahl von 16.000 Mit­glie­der und kei­ne Gefähr­dung für Kin­der und Jugend­li­che, wird in Kür­ze die amt­li­che Aner­ken­nung der Kul­tus­be­hör­den Öster­reich zugestellt.

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In Deutsch­land ver­sucht ins­be­son­de­re der Mini­ster­prä­si­dent von Rhein­land-Pfalz Kurt Beck (SPD) die Aner­ken­nung als Reli­gi­ons­ge­mein­schaft zu ver­hin­dern. Er habe „erheb­li­che Beden­ken“ die Sek­te staat­lich anzu­er­ken­nen. Es gäbe „tief­ge­hen­de Zwei­feln“, ob die Zeu­gen Jeho­vas wirk­lich eine Reli­gi­ons­ge­mein­schaft seien.

Kri­ti­ker fin­des es eigen­ar­tig, daß die Mit­glie­der auf­ge­for­dert wer­den, an kei­ne demo­kra­ti­schen Wah­len teil­zu­neh­men und der Staat als Ding des Teu­fels ange­se­hen wird, ande­rer­seits aber alle Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, um in den Genuß von Pri­vi­le­gi­en für aner­kann­te Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten zu kommen.

Die hes­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat den Zeu­gen Jeho­vas dage­gen den Sta­tus einer Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts zuge­bil­ligt. Am 27. April, hat das Kabi­nett den ent­spre­chen­den Beschluß gefaßt.

(JB)

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Blank, Man­fred: Zeu­gen Jeho­vas und ihre Bot­schaft. Wie kann man ihnen als katho­li­scher Christ begegnen?
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