Anmerkungen zum Kondomgebrauch in der Ehe, Zollitsch und zum wahren Ausdruck der Liebe bei HIV-Infektion


Dem Kon­dom­ge­brauch wird von deut­schen Theo­lo­gen schon fast gehul­digt. Jüngst der Vor­sit­zen­de der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz Erz­bi­schof Robert Zol­lit­sch gegen­über dem Ber­li­ner Tages­spie­gel „Und auch das gehört zu einer dif­fe­ren­zier­ten Wahr­neh­mung: Daß die katho­li­sche Kir­che nie gesagt hat, daß man kein Kon­dom in der Ehe benut­zen darf, wenn einer der bei­den Ehe­part­ner Aids hat“, vor drei Jah­ren der deut­sche Moral­theo­lo­ge Prof. Schocken­hoff gegen­über Radio Vati­kan: Das Kon­dom ist erlaubt, wenn ein Part­ner mit HIV infi­ziert ist, bzw. der Gebrauch dient ja nicht dazu, „eine mög­li­che Emp­fäng­nis zu unter­drücken, son­dern sich vor Ansteckung zu schüt­zen. Das hat eine the­ra­peu­ti­sche Ziel­set­zung, und das ist auch auf der Basis der bis­her gel­ten­den kirch­li­chen Moral­leh­re an sich eine ande­re Art von Hand­lung als eine künst­li­che Empfängnisreglung.“

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Der Spe­zi­al­fall des Kon­dom­ge­brauchs in der Ehe, falls einer der Gat­ten HIV infi­ziert ist und den­noch bei­de mit­ein­an­der Ver­kehr haben wol­len, wird von der Kir­che lehr­mä­ßig bis­her nicht aus­drück­lich behan­delt. Es gibt aber grund­sätz­li­che Prin­zi­pi­en, die zu berück­sich­ti­gen sind.

Das Risi­ko, dem Ehe­part­ner gesund­heit­lich zu scha­den oder ihm den Tod zu brin­gen, ist aus­zu­schlie­ßen. Das heißt in kon­kre­ter Schluß­fol­ge­rung, daß die Ent­halt­sam­keit die ein­zi­ge ver­ant­wort­li­che Lösung ist. Es wäre das gerin­ge­re Übel, daß der infi­zier­te Part­ner, wenn er so unver­ant­wort­lich han­de­le und nicht ent­halt­sam leben kön­ne, doch wenig­stens ein Kon­dom benut­zen sol­le (bzw. die Benut­zung wünscht) um das Risi­ko zu mini­mie­ren, ist der meist­vor­ge­tra­ge­ne Ein­wand. Dem muß erwi­dert wer­den, daß der nicht infi­zier­te Part­ner nicht durch die ehe­li­che Pflicht gebun­den ist, den geschul­de­ten Ver­kehr zu leisten.

Die Vor­be­halt­lo­sig­keit der ehe­li­chen Hin­ga­be wird durch den Gebrauch eines Kon­doms aus­ge­schlos­sen. Es han­delt sich hier nicht mehr um einen ehe­li­chen Akt, son­dern nur noch um eine Art der gegen­sei­ti­gen sexu­el­len Sti­mu­la­ti­on. Ein Akt sexu­el­ler Sti­mu­la­ti­on, der nicht in mensch­lich wür­di­ger Wei­se als Beginn zum eigent­li­chen Akt selbst hin­führt, wider­spricht dem Sinn und dem Ziel des ehe­li­chen Verkehrs.

Die Benut­zung eines Kon­doms beraubt den sexu­el­len Akt sei­ner Offen­heit für das Leben. Obwohl es sicher bei AIDS nicht wün­schens­wert ist, über­haupt ein Kind zu zeu­gen, muß den­noch nach einem sitt­lich ver­ant­wort­li­chen Weg gefun­den wer­den, eine Emp­fäng­nis zu ver­mei­den. Bekann­ter­ma­ßen schützt ein Kon­dom nicht mit vol­ler Sicher­heit vor einer Emp­fäng­nis, schluß­fol­gend bleibt des­halb die Ent­halt­sam­keit auch hier der ein­zi­ge sitt­lich ver­tret­ba­re Weg.

Die Ent­halt­sam­keit ist der ein­zig wah­re Aus­druck der Lie­be des infi­zier­ten gegen­über dem nicht infi­zier­ten Ehepartner.

(Josef Spindelböck/​ Jens Falk)

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