Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehe sind keine legitimen Rechte


(Vati­kan) Der Hei­li­ge Stuhl wird nicht UNO-Kon­ven­tio­nen unter­stüt­zen, die Abtrei­bung und gleich­ge­schlecht­li­che Ehe als legi­ti­me Rech­te ver­tei­di­gen. Das beton­te Erz­bi­schof Cele­sti­no Miglio­re, stän­di­ger Beob­ach­ter des Hei­li­gen Stuhls bei den Ver­ein­ten Natio­nen in einem Inter­view mit der ita­lie­ni­schen katho­li­schen Zeit­schrift Il Reg­no.

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Über die UN-Kon­ven­ti­on betref­fend Men­schen mit Behin­de­run­gen mein­te der Erz­bi­schof: „Bei gleich­zei­ti­ger Aner­ken­nung der Wich­tig­keit und Dring­lich­keit der prak­ti­schen Umset­zung vie­le ihrer Aspek­te nimmt der Hei­li­ge Stuhl von einer Unter­zeich­nung Abstand, weil der Text Abtrei­bung als eine Form so genann­ter repro­duk­ti­ver Gesund­heit unter­stützt.“ Ohne Erfolg habe die Dele­ga­ti­on des Hei­li­gen Stuhls ver­sucht, die Kon­ven­ti­on in Ein­klang mit einer ech­ten Ver­tei­di­gung der Men­schen­rech­te zu brin­gen, so der Prälat.

In der Ver­hand­lungs­pha­se for­der­te die Dele­ga­ti­on die Mehr­deu­tig­keit der Wort­wahl auf­zu­he­ben und durch eine prä­zi­se For­mu­lie­rung zu erset­zen, „damit Abtrei­bung als ein der mög­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen aus­ge­schlos­sen ist“, so Erz­bi­schof Miglio­re. Doch der Antrag wur­de zurück­ge­wie­sen. Gera­de Abtrei­bungs­be­für­wor­ter blockier­ten den Vor­schlag des Hei­li­gen Stuhls.

Die Erklä­rung zur sexu­el­len Ori­en­tie­rung besteht aus drei­zehn Para­gra­phen, von denen drei die Ein­stel­lung jeder Form von Gewalt for­dern, die gegen Per­so­nen auf­grund ihrer sexu­el­len Aus­rich­tung oder ihres Geschlechts gerich­tet sind. Laut Erz­bi­schof Miglio­re wür­den dabei Kate­go­rien für sexu­el­le Ori­en­tie­rung und geschlecht­li­che Iden­ti­tät ver­wen­det, die „vom Völ­ker­recht weder aner­kannt noch ein­heit­lich defi­niert wer­den“, und damit je nach Absicht sehr unter­schied­lich inter­pre­tiert wer­den können.

Als Fol­ge könn­te eine „gro­ße Unsi­cher­heit über Rech­te“ ein­tre­ten: „Eine mög­li­che Ver­zer­rung wäre, daß ein Land oder eine reli­giö­se Grup­pe bestraft wer­den, weil sie sich wei­gern, eine Ehe für gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re zu fei­ern oder die Adop­ti­on von Kin­dern durch Homo­se­xu­el­le zuzu­las­sen; in extre­men Fäl­len könn­te reli­giö­sen Seel­sor­gern befoh­len wer­den, sol­che ‚Ehen’ zu zelebrieren“.

Erz­bi­schof Miglio­re kri­ti­sier­te Medi­en­be­rich­te, in denen die Kir­che mit Län­dern ver­gli­chen wur­de, deren Geset­ze Homo­se­xua­li­tät als Ver­bre­chen ver­ur­tei­len und sogar mit dem Tode bestra­fen. Der Hei­li­ge Stuhl habe viel­mehr in ent­schei­den­der Wei­se sol­che Län­der dazu auf­ge­for­dert, „jede Form von Gewalt und unge­rech­ter Dis­kri­mi­nie­rung gegen homo­se­xu­el­le Per­so­nen zu beenden“.

(Zenit)

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