Fatwa: Wie wird der Bau von Gebetshäusern von Nichtmuslimen in islamischen Ländern beurteilt?


Das Insti­tut für Islam­fra­gen der Deut­schen Evan­ge­li­schen Alli­anz ver­öf­fent­lich­te am 6. Novem­ber ein Rechts­gut­ach­ten (Fat­wa) des ägyp­ti­schen Gut­ach­ter­gre­mi­ums zur Fra­ge des Baus und der Erhal­tung christ­li­cher Kir­chen in Län­dern, in denen der Islam die Macht hat.

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Fra­ge: Wie beur­teilt der Islam den Bau von nicht­mus­li­mi­schen Gebets­häu­sern in isla­mi­schen Ländern?

Ant­wort: „Imam Ahmad (bin Han­bal) und Abu Dawud über­lie­fer­ten Ibn Abbas Aus­sprü­che des Pro­phe­ten Muham­mad: ‚Es darf kei­ne zwei [ver­schie­de­nen] Gebets­rich­tun­gen in einem Land geben. Und ein Mus­lim zahlt kei­nen Tri­but‘. Al-Shau­ka­ni bezeich­ne­te in „nail al-aut­ar“ die Über­lie­fe­rer die­ser Über­lie­fe­rung als glaub­wür­di­ge Männer.“

„Ibn Udai über­lie­fer­te von Umar Ibn al-Khat­tab [dem zwei­ten Kali­fen nach Muham­mad]: ‚Eine Kir­che darf im Islam weder gebaut noch reno­viert wer­den… Die Mei­nung der Shafii­ten wird in ‚al-Iqna‘ (Kap. 2, S. 265–266) von al-Kha­tib erwähnt. Dort heißt es, daß die Schutz­be­foh­le­nen in einem Land, das von Mus­li­men ein­ge­nom­men wur­de, kei­ne Kir­che, kei­nen Gebets­raum oder ein Klo­ster bau­en dür­fen, z. B. in Kai­ro oder Bag­dad. Dies gilt auch in Län­dern [oder Regio­nen], deren Ein­woh­ner zum Islam über­tra­ten, z. B. in Medi­na oder dem Jemen, weil Allahs Pro­phet sag­te: ‚Kei­ne Kir­che darf im Islam gebaut wer­den‘. Das Bau­en einer Kir­che ist eine Über­schrei­tung [des Erlaub­ten]. Des­halb ist dies in einem mus­li­mi­schen Land nicht erlaubt. Falls Kir­chen gebaut wur­den, wer­den sie abge­ris­sen. Es spielt kei­ne Rol­le, ob dies [das Ver­bot des Kir­chen­baus] ihnen [den Chri­sten] schon [von mus­li­mi­schen Macht­ha­bern] erläu­tert wur­de oder nicht.

Das Glei­che gilt in Län­dern, die mit Zwang von Mus­li­men erobert wur­den, z. B. Ägyp­ten und Isfa­han [Iran], weil die­se [Gebie­te] von Mus­li­men durch Besat­zung ein­ge­nom­men wur­den. Die­se Gebie­te dür­fen nicht zu einer Kir­che wer­den. Kir­chen dür­fen in ihnen nicht gebaut wer­den. Falls Kir­chen dort ver­fal­len, dür­fen sie nicht wie­der auf­ge­baut wer­den. Falls wir ein Land durch einen Frie­dens­ver­trag erobern, z. B. Jeru­sa­lem, der ihnen [den Chri­sten] die Exi­stenz in ihrem Land erlaubt, das uns ab jetzt gehört, wird ihnen das Erhal­ten und das Bau­en von Kir­chen gestat­tet. Falls der Frie­dens­ver­trag [mit den Chri­sten] die Kir­chen nicht erwähnt, dür­fen Kir­chen eher nicht gebaut wer­den. In die­sem Fall wer­den die Kir­chen abgerissen.“

„Al-Qur­tu­bi, der als Mali­ki [Ver­tre­ter der mali­ki­ti­schen Rechts­schu­le] gilt, äußer­te sich in sei­ner Aus­le­gung (Kap. 12, S. 70) unter Abschnitt fünf fol­gen­der­ma­ßen: ‚Ibn Khuais Mindad sag­te: Die­ser [Koran-]Vers – ‚Und wenn Allah nicht die einen Men­schen durch die ande­ren zurück­ge­hal­ten hät­te, so wären gewiß Klau­sen, Kir­chen, Syn­ago­gen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfte­ren genannt wird, nie­der­ge­ris­sen wor­den‘, (Sure 22, 40) – besagt, daß Kir­chen und Gebets­häu­ser der Schutz­be­foh­le­nen nicht abge­ris­sen wer­den dür­fen. Sie [die Chri­sten] dür­fen jedoch kei­ne [neu­en] Kir­chen erbau­en. Sie dür­fen die Grö­ße [ihrer Kir­chen] nicht erwei­tern oder sie erhö­hen. Mus­li­me dür­fen Kir­chen weder betre­ten noch in ihnen beten. Wenn sie [die Chri­sten] den Bau [der Kir­chen] ver­än­dern, wer­den sie abge­ris­sen. Kir­chen und Gebets­häu­ser, die sich in Haus des Krie­ges befin­den, wer­den abge­ris­sen. Sie [die Chri­sten] dür­fen die­se [Kir­chen zah­len­mä­ßig] nicht ver­grö­ßern, weil dies als Demon­stra­ti­on der Gott­lo­sig­keit gilt.“

Rechts­gut­ach­ten Nr.: 19886 vom 22.07.2004 vom Rechts­gut­ach­ter­gre­mi­um Ägyptens/​ Quel­le: www​.ale​man​.com

(Insti­tut für Islam­fra­gen)

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