Das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz veröffentlichte am 6. November ein Rechtsgutachten (Fatwa) des ägyptischen Gutachtergremiums zur Frage des Baus und der Erhaltung christlicher Kirchen in Ländern, in denen der Islam die Macht hat.
Frage: Wie beurteilt der Islam den Bau von nichtmuslimischen Gebetshäusern in islamischen Ländern?
Antwort: „Imam Ahmad (bin Hanbal) und Abu Dawud überlieferten Ibn Abbas Aussprüche des Propheten Muhammad: ‚Es darf keine zwei [verschiedenen] Gebetsrichtungen in einem Land geben. Und ein Muslim zahlt keinen Tribut‘. Al-Shaukani bezeichnete in „nail al-autar“ die Überlieferer dieser Überlieferung als glaubwürdige Männer.“
„Ibn Udai überlieferte von Umar Ibn al-Khattab [dem zweiten Kalifen nach Muhammad]: ‚Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch renoviert werden… Die Meinung der Shafiiten wird in ‚al-Iqna‘ (Kap. 2, S. 265–266) von al-Khatib erwähnt. Dort heißt es, daß die Schutzbefohlenen in einem Land, das von Muslimen eingenommen wurde, keine Kirche, keinen Gebetsraum oder ein Kloster bauen dürfen, z. B. in Kairo oder Bagdad. Dies gilt auch in Ländern [oder Regionen], deren Einwohner zum Islam übertraten, z. B. in Medina oder dem Jemen, weil Allahs Prophet sagte: ‚Keine Kirche darf im Islam gebaut werden‘. Das Bauen einer Kirche ist eine Überschreitung [des Erlaubten]. Deshalb ist dies in einem muslimischen Land nicht erlaubt. Falls Kirchen gebaut wurden, werden sie abgerissen. Es spielt keine Rolle, ob dies [das Verbot des Kirchenbaus] ihnen [den Christen] schon [von muslimischen Machthabern] erläutert wurde oder nicht.
Das Gleiche gilt in Ländern, die mit Zwang von Muslimen erobert wurden, z. B. Ägypten und Isfahan [Iran], weil diese [Gebiete] von Muslimen durch Besatzung eingenommen wurden. Diese Gebiete dürfen nicht zu einer Kirche werden. Kirchen dürfen in ihnen nicht gebaut werden. Falls Kirchen dort verfallen, dürfen sie nicht wieder aufgebaut werden. Falls wir ein Land durch einen Friedensvertrag erobern, z. B. Jerusalem, der ihnen [den Christen] die Existenz in ihrem Land erlaubt, das uns ab jetzt gehört, wird ihnen das Erhalten und das Bauen von Kirchen gestattet. Falls der Friedensvertrag [mit den Christen] die Kirchen nicht erwähnt, dürfen Kirchen eher nicht gebaut werden. In diesem Fall werden die Kirchen abgerissen.“
„Al-Qurtubi, der als Maliki [Vertreter der malikitischen Rechtsschule] gilt, äußerte sich in seiner Auslegung (Kap. 12, S. 70) unter Abschnitt fünf folgendermaßen: ‚Ibn Khuais Mindad sagte: Dieser [Koran-]Vers – ‚Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiß Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden‘, (Sure 22, 40) – besagt, daß Kirchen und Gebetshäuser der Schutzbefohlenen nicht abgerissen werden dürfen. Sie [die Christen] dürfen jedoch keine [neuen] Kirchen erbauen. Sie dürfen die Größe [ihrer Kirchen] nicht erweitern oder sie erhöhen. Muslime dürfen Kirchen weder betreten noch in ihnen beten. Wenn sie [die Christen] den Bau [der Kirchen] verändern, werden sie abgerissen. Kirchen und Gebetshäuser, die sich in Haus des Krieges befinden, werden abgerissen. Sie [die Christen] dürfen diese [Kirchen zahlenmäßig] nicht vergrößern, weil dies als Demonstration der Gottlosigkeit gilt.“
Rechtsgutachten Nr.: 19886 vom 22.07.2004 vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens/ Quelle: www.aleman.com