Gott, Kirche, Krieg


von Josef Bordat

Anzei­ge

Auf der Herbst­voll­ver­samm­lung des Diö­ze­san­ra­tes der Katho­li­ken im Bis­tum Augs­burg zum The­ma „Men­schen­rech­te und Reli­gi­ons­frei­heit“, die am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de statt­fand, beton­te Bischof Mixa, daß im Namen Got­tes nie­mals Krieg geführt wer­den dür­fen. In die­sem Zusam­men­hang nann­te er bei­spiel­haft die Kreuz­zü­ge, die er eine Sün­de nann­te – den ersten Kreuz­zug aus­ge­nom­men, dem ein Gesuch des byzan­ti­ni­schen Kai­sers Ale­xi­os I. um mili­tä­ri­schen Bei­stand im Krieg gegen die Sel­dschu­ken vor­aus­ge­gan­gen war.

Dem Betrach­ter stellt sich die Fra­ge, ob denn Krieg nicht immer eine Sün­de ist, auch wenn die­ser nicht expli­zit im Namen Got­tes geführt wird? Die katho­li­sche Leh­re vom gerech­ten Krieg zeigt deut­lich, daß Krieg nicht unter allen Umstän­den etwas Sünd­haf­tes ist, son­dern manch­mal durch­aus erlaubt, ja, sogar gebo­ten sein kann, z. B. im Fall der Selbst­ver­tei­di­gung. Die­se Hal­tung basiert grund­sätz­lich auf moral­theo­lo­gi­schen Über­le­gun­gen, die in der Patri­stik und Scho­la­stik ange­stellt wurden.

Der Kir­chen­va­ter Augu­sti­nus reflek­tiert über die Fra­ge, ob Chri­sten an einem Krieg teil­neh­men dür­fen und kommt zu einer beja­hen­den Ant­wort für den Fall, daß mit dem Krieg die Frie­dens­ord­nung wie­der­her­ge­stellt wird, die auf der von Gott gesetz­ten Schöp­fungs­ord­nung beruht. Die Auf­for­de­rung Jesu zum radi­ka­len Gewalt­ver­zicht in der Berg­pre­digt (Mt 5, 38ff.) rela­ti­viert er dahin­ge­hend, daß er sie nicht auf kon­kre­te Hand­lun­gen bezieht, son­dern auf die inne­re Bereit­schaft des Men­schen, die prae­pa­ra­tio cor­dis (Hal­tung des Her­zens). Die Vor­aus­set­zung eines gerech­ten Krie­ges ist also immer die Ver­feh­lung des ande­ren, denn „nur die Unge­rech­tig­keit der Gegen­par­tei nötigt dem Wei­sen gerech­te Krie­ge auf“ (De Civi­ta­te Dei, XIX 7). Dabei ist auch der „gerech­te“ Krieg für Augu­sti­nus ein Übel, auf das nur nach Aus­schöp­fung aller fried­li­chen Mit­tel als ulti­ma ratio zurück­ge­grif­fen wer­den darf, ein Übel, daß aller­dings dem abge­straf­ten Rechts­bre­cher zugu­te kommt, da er so in die von ihm ver­las­se­ne Ord­nung zurück­keh­ren kann. Mit die­ser erzwun­ge­nen Umkehr ori­en­tiert man den Kriegs­aus­lö­ser wie­der auf Gott hin und trägt damit letzt­lich auch dem Gebot der Fein­des­lie­be Rech­nung, denn lie­ße man den Unge­rech­ten gewäh­ren, ent­fern­te er sich in dem Irr­glau­ben, sei­ne Unge­rech­tig­kei­ten wür­den sich loh­nen, mehr und mehr von Gott, des­sen letz­tem Urteil er sich jedoch nicht ent­zie­hen kön­ne. Auch wür­den ande­re die aus­blei­ben­de Stra­fe zum Anlaß neh­men, sich eben­falls des Rechts­bruchs als Mit­tel zu bedie­nen; all­ge­mei­ner Ver­fall der Sit­ten wäre die schreck­li­che Fol­ge. Dem gel­te es vor­zu­beu­gen, im Zwei­fel auch durch Krieg.

Auch Tho­mas von Aquin fragt, ob Krieg immer Sün­de sei. Unter drei Bedin­gun­gen sei die­se Fra­ge zu ver­nei­nen: Eine Auto­ri­sie­rung durch den bevoll­mäch­tig­ten Für­sten (auc­to­ri­tas prin­ci­pis), ein gerech­ter Grund (cau­sa ius­ta) und eine rech­te Absicht (rec­ta inten­tio) müß­ten gleich­zei­tig vor­lie­gen, um von einem gerech­ten Krieg spre­chen zu kön­nen (Sum. Theol. II-II, 40, 1). Dabei ver­la­gert sich der Schwer­punkt von der cau­sa ius­ta, die bei Augu­sti­nus noch im Vor­der­grund stand, zum auc­to­ri­tas prin­ci­pis. Spä­ter, in der frü­hen Neu­zeit mit ihrem abso­lu­ti­sti­schen Staats­be­griff, fal­len die­sen bei­den Aspek­te zusam­men: Ein Fürst, der zum Krieg qua Für­sten­amt auto­ri­siert ist, führt stets gerech­te Krie­ge. Für die Kriegs­füh­rung gel­ten bei Tho­mas ähn­li­che Grund­sät­ze wie bei Ari­sto­te­les. Die rec­ta inten­tio zeigt sich in der Wahl der Mit­tel und auch die Art und Wei­se eines Krie­ges geht in des­sen sitt­li­che Beur­tei­lung ein, sogar der­art, daß ein Krieg, bei des­sen Beginn alle drei Vor­aus­set­zun­gen vor­la­gen, durch den Umstand, daß im Kriegs­ver­lauf unan­ge­mes­se­ne Mit­tel zum Ein­satz kom­men, im nach­hin­ein als ein unge­rech­ter zu äch­ten ist. Nicht nur der Zweck muß gerecht sein, son­dern auch die Mittel.

Für heu­te bedeu­tet dies, daß neben der Selbst­ver­tei­di­gung auch huma­ni­tä­re Inter­ven­tio­nen gerecht­fer­tigt sein kön­nen, wenn deren Ver­lauf nicht mehr Opfer befürch­ten läßt als Men­schen durch sie geret­tet wer­den kön­nen. Zwar ist eine sol­che kon­se­quen­tia­li­sti­sche Argu­men­ta­ti­on, die Leben gegen Leben ver­rech­net, ethisch höchst pro­ble­ma­tisch und wider­spricht der Abso­lut­heit des Tötungs­ver­bots im Deka­log, aber in Extrem­fäl­len mas­si­ver Ver­let­zung ele­men­ta­rer Men­schen­rech­te muß ein Christ han­deln, not­falls auch mit Gewalt. Die Pas­si­vi­tät des radi­ka­len Pazi­fis­mus ist in die­sen Fäl­len unchrist­lich, weil sie die Opti­on für die Schwa­chen igno­riert, die uns der Glau­be auf­er­legt. In kei­nem Fall aber darf eine Ent­schei­dung für einen Mili­tär­ein­satz eine leicht­fer­ti­ge sein. Und immer muß die­ser mit Blick auf die Ant­wort durch­ge­führt wer­den, die Jesus den Sol­da­ten gab, die ihn gefragt hat­ten, wie sie sich im Krieg ver­hal­ten soll­ten: „Miß­han­delt nie­mand, erpreßt nie­mand, begnügt euch mit eurem Sold!“ (Lk 3, 14).

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