Pfarrer zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – Gerichtsurteil soll christliche Eheschließungen in Ägypten erschweren


(Kairo/​ Frank­furt am Main) Wie die inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) jetzt erfah­ren hat, wur­de am 12. Okto­ber 2008 ein kop­ti­scher Pfar­rer von einem Kai­ro­er Gericht wegen angeb­li­cher „Urkun­den­fäl­schung“ zu fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Mat­thi­as Wah­ba, Pfar­rer der San­ta Maria-Kir­che bei Gise, hat­te eine zum Chri­sten­tum kon­ver­tier­te frü­he­re Mus­li­min und einen Chri­sten getraut und ihnen die Hei­rats­ur­kun­de aus­ge­stellt, unwis­send, daß die Papie­re der Braut gefälscht waren, so die IGFM.

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In Ägyp­ten wird der Über­tritt vom Islam zu einem ande­ren Glau­ben als Ver­bre­chen ange­se­hen und ent­spre­chend bestraft. Ex-Mus­li­me erlei­den Dis­kri­mi­nie­run­gen und müs­sen größ­te Pro­ble­me über­win­den, wenn sie ihre Per­so­nal­pa­pie­re umschrei­ben las­sen wol­len. Recht­lich gese­hen gel­ten die­se Men­schen daher wei­ter­hin als Mus­li­me. Auch die zum Chri­sten­tum kon­ver­tier­te Sin­n­ab konn­te nach ihrer Kon­ver­si­on kei­ne Per­so­nal­pa­pie­re bei­brin­gen, die ihre neue Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit ausweisen.

In Ägyp­ten ist eine Ehe­schlie­ßung eines Mus­lims mit einem Ange­hö­ri­gen eines ande­ren Glau­bens ver­bo­ten. Um ihren christ­li­chen Ver­lob­ten zu hei­ra­ten, sah Sin­n­ab als ein­zi­gen Aus­weg, mit gefälsch­ten Doku­men­ten bei Pfar­rer Mat­thi­as Wah­ba der San­ta-Maria Kir­che bei Gise vor­stel­lig zu wer­den. Mög­li­cher­wei­se offen­bar­te  Sin­n­ab Pfar­rer Wah­ba in einem seel­sor­ge­ri­schen Gespräch das Pro­blem mit den Papieren.

Wah­ba trau­te das Paar und stell­te ihnen die Hei­rats­ur­kun­den aus. Die ägyp­ti­schen Behör­den erfuh­ren von der Ehe­schlie­ßung und der Fall wur­de am 12. Okto­ber 2008 vor einem Gericht in Kai­ro ver­han­delt. Der Pfar­rer und einer der Trau­zeu­gen namens Maher wur­den wegen „Urkun­den­fäl­schung“ zu fünf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Pfar­rer Wah­ba ver­büßt sei­ne Haft­stra­fe im Tora-Gefäng­nis in der Nähe von Kai­ro. Das frisch getrau­te Ehe­paar befin­det sich auf der Flucht vor der Straf­ver­fol­gung, des­sen Auf­ent­halts­ort ist unbekannt.

Die IGFM kri­ti­siert, daß den Ver­ur­teil­ten kein fai­rer Pro­zess gemacht und die Unkennt­nis über die gefälsch­ten Papie­re nicht berück­sich­tigt wor­den sei. Die Urtei­le sei­en von dem ägyp­ti­schen Gericht als Abschreckung für wei­te­re Hei­rats­wil­li­ge gedacht. Die Ein­tra­gung von Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­kei­ten in den ägyp­ti­schen Per­so­nal­pa­pie­ren führ­te immer wie­der zu Dis­kri­mi­nie­rung und unge­recht­fer­tig­ten Ver­fol­gun­gen, wie das aktu­el­le Urteil bewei­se. „Wir for­dern Justiz­mi­ni­ster Mam­do­uh Moheid­din Marei und Reli­gi­ons­mi­ni­ster Mah­moud Ham­di Zak-zouk auf, eine Neu­ver­hand­lung der Urtei­le zu ver­an­las­sen. Die Urtei­le ste­hen in kei­nem Ver­hält­nis zu der Tat und wider­spre­chen inter­na­tio­na­len Rechts­nor­men“ erklärt Mar­tin Les­senthin, Vor­stands­spre­cher der IGFM.

(PM/​ JB)

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