Autorin von Kinderkoran wird angegriffen


(Mün­chen) Eine deutsch­spra­chi­ge Koran­aus­ga­be „für Kin­der und Erwach­se­ne“ zieht den Zorn streng­gläu­bi­ger Mus­li­me auf sich.

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Die Islam­wis­sen­schaft­le­rin Lamya Kad­dor und die zum Islam über­ge­tre­te­ne Rabeya Mül­ler haben im Ver­lag C.Ch. Beck einen Koran her­aus­ge­ge­ben, der beson­ders ver­ständ­lich sein soll. Mit dem Koran möch­ten sie Kin­dern den Zugang zum Islam erleich­tern und bei nicht­mus­li­mi­schen Lesern Ver­ständ­nis für den Islam wecken.

Aus isla­mi­scher Sicht haben sie mit ihrer Ver­öf­fent­li­chung meh­re­re Sakri­le­ge began­gen. So haben sie die Suren (Ver­se) des Islam neu geord­net, um ein leich­te­res Ver­ständ­nis zu ermöglichen.

Sie haben die Kapi­tel neu geord­net und so kon­zi­piert, daß sich leich­ter inter­re­li­giö­se Ver­glei­che machen las­sen. Im Koran sind die 114 Suren weder the­ma­tisch noch chro­no­lo­gisch geord­net son­dern der Län­ge nach.

Damit sto­ßen sie bei streng­gläu­bi­gen Mus­li­men auf har­sche Kri­tik. Anstoß neh­men isla­mi­sche Kri­ti­ker aber auch dar­an, daß der Koran Dar­stel­lun­gen von Moham­med und von Erz­engel Gabri­el ent­hält, die auch deren Gesichts­zü­ge zei­gen. Sie fol­gen damit einer isla­mi­schen Tra­di­ti­on und ver­wei­sen dar­auf, daß ein­zig die Dar­stel­lung Got­tes ver­bo­ten sei, nicht aber die von Mohammed.

Die gewalt­tä­ti­gen Suren wie zum Bei­spiel jene, in der der Mann ermäch­tigt wird sei­ne Frau zu prü­geln, haben sie nicht in den Kin­der­ko­ran auf­ge­nom­men. Auch die Ver­se über das rigi­de Rechts­sy­stem des Islam, die Scha­ria, und über den hei­li­gen Krieg, den Dschi­had, fehlen.

[Aktua­li­sie­rung 23. Sep­tem­ber 2008]

Lamya Kad­dor arbei­te­te als wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin am Insti­tut für isla­mi­sche Reli­gi­ons­päd­ago­gik der Uni­ver­si­tät Münster.

Die Uni­ver­si­tät Mün­ster lud Lamya Kad­dor Anfang des Jah­res zu einem Gespräch ein, bei dem Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Erstel­lung ihrer Dok­tor­ar­beit und zum Umgang mit Uni­ver­si­täts­mit­teln geklärt wer­den sollten.

Nach Aus­kunft der Uni­ver­si­tät Mün­ster bestritt Lamya Kad­dor jede Unre­gel­mä­ßig­keit und reich­te wenig spä­ter ihre Kün­di­gung ein.

Die Uni­ver­si­tät akzep­tier­te die Kün­di­gung, ver­mu­tet wei­ter­hin die Ver­un­treu­ung von For­schungs­gel­dern und Zweck­ent­frem­dung von Uni­ver­si­täts­res­sour­cen durch Frau Kad­dor. Zur Klä­rung die­ser Vor­wür­fe schal­te­te die Uni­ver­si­tät die Staats­an­walt­schaft Mün­ster ein.

Die Höhe der mut­maß­lich ver­un­treu­ten Sum­me liegt nach unbe­stä­tig­ten Anga­ben der tür­ki­schen Zei­tung Zaman „zwi­schen 20.000 und 100.000 Euro“. Auch auf Nach­fra­ge bei der Uni­ver­si­tät Mün­ster wur­de die­se Sum­me weder bestä­tigt noch demen­tiert. Nach Anga­ben der West­fä­li­schen Nach­rich­ten, soll Frau Kad­dor der tür­ki­schen Zei­tung eine Kla­ge ange­droht haben, wor­auf ihr Zaman eine Gegen­dar­stel­lung ange­bo­ten habe.

Gegen den Lei­ter des Insti­tuts für isla­mi­sche Reli­gi­ons­päd­ago­gik, Prof. Kalisch, unter­nahm Frau Kad­dor gericht­li­che Schrit­te wegen Äuße­run­gen im Zusam­men­hang mit ihrer Kün­di­gung. Die­ser ver­pflich­te­te sich am 31. Juli 2008 in einer Güte­ver­hand­lung vor dem Land­ge­richt Mün­ster, die Behaup­tung zu unter­las­sen, daß Lamya Kad­dor mit ihrer Kün­di­gung einer Ent­las­sung durch die Uni­ver­si­tät zuvor gekom­men sei.

Frau Kad­dor sieht sich, Pres­se­be­rich­ten zur Fol­ge, als Opfer einer Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gne. Aus ihrer Sicht konn­te das Arbeits­ver­hält­nis wegen Zer­rüt­tung nicht fort­ge­setzt wer­den. [/​Aktualisierung 23. Sep­tem­ber 2008]

Die Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft sind noch nicht abgeschlossen.

(fa/​JF)

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