Zugang zur Kommunion in Einzelfällen für Protestanten möglich


(Vati­kan) Der Prä­si­dent des Päpst­li­chen Ein­heits­ra­tes, Kar­di­nal Wal­ter Kas­per, sieht die Zeit für eine Abend­mahls­ge­mein­schaft zwi­schen Katho­li­ken und Pro­te­stan­ten noch nicht gekom­men. Das bekräf­tig­te er in einem Inter­view, aus dem die Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung am Diens­tag zitiert. Er „habe nicht das Recht und sehe auch gar nicht die Mög­lich­keit, ande­re Regeln auf­zu­stel­len, als es mei­ne Kir­che tut“, so Kas­per. „Der ent­schei­den­de Maß­stab muß sein: Die Eucha­ri­stie ist ein Sakra­ment des Glau­bens – nicht des indi­vi­du­el­len, son­dern des gemein­sa­men Glau­bens der Kir­che. Eine all­ge­mei­ne, unter­schieds­lo­se Ein­la­dung zur Kom­mu­ni­on ist dar­um nicht mög­lich, und wo sie aus­ge­spro­chen wird, ist sie nicht zu verantworten.“

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Aller­dings kön­ne es Ein­zel­fäl­le geben, „in denen evan­ge­li­sche Chri­sten per­sön­lich den Eucha­ri­stie­glau­ben der katho­li­schen Kir­che tei­len … und die, etwa wenn die Kin­der katho­lisch getauft wur­den, prak­tisch in der katho­li­schen Gemein­de zu Hau­se sind.“ Der Kar­di­nal wört­lich: „Ich konn­te als Bischof nie eine pasto­ra­le Pra­xis tadeln, die in sol­chen Ein­zel­si­tua­tio­nen den Zugang zur Kom­mu­ni­on nicht ver­wei­gert.“ Dar­aus dür­fe man aber „kei­ne all­ge­mei­ne, alle Unter­schie­de des Glau­bens ein­eb­nen­de Pra­xis machen“.

(RV)

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