US-Kommission für Religionsfreiheit fordert von der Türkei Rückgabe von Kirchenbesitz


(Washing­ton) Die zwi­schen­staat­li­che U.S. Kom­mis­si­on für inter­na­tio­na­le Reli­gi­ons­frei­heit (USCIRF) hat die Tür­kei auf­ge­for­dert, das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te (ECHR) zur Rück­ga­be ent­eig­ne­ten Besit­zes an das Öku­me­ni­sche Patri­ar­chat umzu­set­zen. „Dies ist eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung für die Rech­te aller reli­giö­sen Min­der­hei­ten in der Tür­kei, auch des­halb, weil es das Patri­ar­chat als Rechts­per­son aner­kennt“, erklär­te die Kom­mis­si­on am 9. Sep­tem­ber in einer Stel­lung­nah­me. Die US-Regie­rung müs­se die tür­ki­sche Regie­rung drän­gen, ihr Bekennt­nis zur Rechts­staat­lich­keit durch die Umset­zung des Urteils zu demon­strie­ren, sag­te die Kom­mis­si­ons­vor­sit­zen­de Feli­ce D. Gaer.

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Bereits im Juli hat­te der demo­kra­ti­sche US-Prä­si­dent­schafts­kan­di­dat Barack Oba­ma hat in einem Inter­view mit dem grie­chi­schen Pro­gramm der Voice of Ame­ri­ca an die tür­ki­sche Regie­rung appel­liert, die Rech­te und Frei­hei­ten des Öku­me­ni­schen Patri­ar­chats zu garan­tie­ren. Ins­be­son­de­re for­der­te Oba­ma die Regie­rung in Anka­ra auf, dem Patri­ar­chat ent­eig­ne­te Immo­bi­li­en zurück­zu­ge­ben und die Wie­der­eröff­nung der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät und des Prie­ster­se­mi­nars auf der Insel Chal­ki zu ermöglichen.

Die US-Kom­mis­si­on ist eine halb­staat­li­che Orga­ni­sa­ti­on, die 1998 vom ame­ri­ka­ni­schen Kon­greß ins Leben geru­fen wur­de. Sie befaßt sich mit der Ver­let­zung der Reli­gi­ons­frei­heit in aller Welt und pran­gert Ver­stö­ße an. Lei­ten­der USCIRF-Direk­tor ist der Jurist James D. Standish.

Der Straß­bur­ger Men­schen­rechts­ge­richts­hof hat­te im Juli einer Kla­ge des Patri­ar­chats gegen die Ent­eig­nung des kirch­li­chen Wai­sen­hau­ses auf der Prin­zen­in­sel Büy­ük Ada statt­ge­ge­ben, das 1996 vom Staat unter bestimm­ten Vor­wän­den beschlag­nahmt wor­den war. Die Rich­ter ver­ur­teil­ten die Ent­eig­nung als Ver­let­zung des Rechts auf Eigentum.

Die Straß­bur­ger Ent­schei­dung löste bei den christ­li­chen Kir­chen in der Tür­kei Hoff­nung aus, weil sie als Prä­ze­denz­ent­schei­dung für zahl­rei­che ähn­lich gela­gert Fäl­le gilt. Bei dem Wai­sen­haus han­delt es sich um eine von Tau­sen­den Immo­bi­li­en, die den christ­li­chen und Kir­chen ent­zo­gen wor­den sind. Aller­dings ist man im Pha­nar skep­tisch, ob das Urteil auch umge­setzt wird und eine mate­ri­el­le Rück­ga­be an die Kir­che oder eine ent­spre­chen­de Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lung erfolgt.

Kon­kret ging es in dem Pro­zeß um eine Lie­gen­schaft auf der Insel Büy­ük Ada im Mar­ma­ra-Meer, die das ortho­do­xe Patri­ar­chat im Jahr 1902 erwor­ben hat­te. Das Vil­len-Gebäu­de hat­te zuvor als Hotel gedient; jahr­zehn­te­lang wur­de es von der Kir­che als Wai­sen­haus genutzt, bis es 1963 bei einem Groß­brand geräumt wer­den muß­te. Eine Reno­vie­rung wur­de durch büro­kra­ti­sche Win­kel­zü­ge ver­hin­dert. 1996 beschlag­nahm­te der tür­ki­sche Staat die Lie­gen­schaft mit der Begrün­dung, daß sie nicht mehr für ihren ursprüng­li­chen Zweck genutzt werde.

Alle Kla­gen des Öku­me­ni­schen Patri­ar­chats vor tür­ki­schen Gerich­ten blie­ben ergeb­nis­los. Zuletzt war die Kir­che vor vier Jah­ren in letz­ter Instanz vor dem Ober­sten Beru­fungs­ge­richts­hof der Tür­kei unter­le­gen. Im ver­gan­ge­nen Jahr zog das Patri­ar­chat schließ­lich vor den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Menschenrechte.

(APD)

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