Kritik an Aufweichung des Embryonenschutzes


(Mün­ster)  Schar­fe Kri­tik an der For­de­rung nach einem „Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­setz“, die in einer Stu­die der SPD-nahen Fried­rich-Ebert-Stif­tung erho­ben wird, übt Mecht­hild Löhr, die Bun­des­vor­sit­zen­de der Christ­de­mo­kra­ten für das Leben (CDL).

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Kaum sei auf Wunsch der Stamm­zell­for­scher der Stich­tag im Stamm­zell­ge­setz ver­scho­ben wor­den, trü­gen die Repro­duk­ti­ons­me­di­zi­ner über die Fried­rich-Ebert-Stif­tung ihren „neu­en Wunsch­zet­tel“ vor, so die Poli­ti­ke­rin in einer Pres­se­er­klä­rung. Ziel des Vor­sto­ßes sei es, das vor­bild­li­che deut­sche Embryo­nen­schutz­ge­setz zu Fall zu brin­gen und den Ein­stieg in Selek­ti­on und Über­pro­duk­ti­on mensch­li­cher Embryo­nen auch in Deutsch­land zu erreichen.

Bei einer künst­li­chen Befruch­tung soll es mög­lich sein vor der Über­tra­gung in den Mut­ter­leib den Embryo mit den besten Ent­wick­lungs­chan­cen aus­zu­wäh­len, so die For­de­rung die in der Stu­die erho­ben wird.

Das stößt bei den Christ­de­mo­kra­ten für das Leben auf Ableh­nung. Die­se Vor­se­lek­ti­on von Embryo­nen im Rah­men der künst­li­chen Befruch­tung („selek­ti­ver Sin­gle-Embryo-Trans­fer“) wür­de schnell zu einer regel­rech­ten „Über­pro­duk­ti­on“ von Tau­sen­den von Embryo­nen füh­ren – wobei die­se Embryo­nen anschlie­ßend getö­tet wer­den sollen.

Den Ver­si­che­run­gen, die­se über­zäh­li­gen Embryo­nen wür­den nicht für die For­schung frei­ge­ge­ben wer­den, schenkt Mecht­hild Löhr kei­nen Glau­ben: „Daß sol­che Zusa­gen nichts wert sind, haben wir bei der Ver­schie­bung des Stich­tags im Stamm­zell­ge­setz im Früh­jahr gese­hen. Des­we­gen wen­den wir Christ­de­mo­kra­ten für das Leben uns gegen jeden Ver­such, den Embryo­nen­schutz wei­ter aufzuweichen.“

Die Poli­ti­ke­rin beton­te: „Der Mensch ist nicht sein eige­ner Schöp­fer. Er darf weder zu einem For­schungs­ob­jekt noch zu einer Ware degra­diert wer­den, von deren Qua­li­tät die Berech­ti­gung zum Leben abhängt.“

(Fa)

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