(Vatikan) Unter den bedeutendsten Ernennungen, die Papst Benedikt XVI. in jüngster Zeit durchgeführt hat, ist vor allem die Berufung von Msgr. Raymond Leo Burke zu nennen. Der Erzbischof von Saint Louis in den USA wurde zum neuen Präfekten des Höchsten Gerichtshofs an der Apostolischen Signatur in Rom ernannt.
Erzbischof Burke (60) ist ein namhafter Kirchenrechtler. Von 1989 bis 1994 war er bereits als Ehebandverteidiger an der Signatur tätig. 1994 wurde er von Papst Johannes Paul II. zum Bischof seiner Heimatdiözese La Crosse in den USA ernannt. 2003 folgte die Berufung zum Erzbischof von St. Louis in Missouri. In diesem Hirtenamt machte Burke mehrfach von sich reden.
Während des Präsidentschaftswahlkampfes von 2004 erklärte Burke, daß dem katholischen Kandidaten John Kerry wegen seiner Abtreibungsbefürwortung der Empfang der Heiligen Kommunion zu verweigern sei.Der Erzbischof stellte fest, daß Katholiken, die im Wahlkampf oder mit ihrer Stimme einen Abtreibungsbefürworter unterstützen, weil dieser für Abtreibung eintritt, eine schwere Sünde begehen. Erst nach einer Beichte können sie wieder zur Heiligen Kommunion zugelassen werden. 2007 trat Burke als Vorsitzender eines katholischen Krankenhauses in St. Louis zurück, das die abtreibungsbefürwortende Sängerin Sheryl Crow eingeladen hatte.
Der Erzbischof gilt unter den Bischöfen der USA als besonders offen für den Tridentinischen Ritus. Im vergangenen Jahr weihte er in seiner Kathedrale zwei Priester im Alten Ritus, was 40 Jahre lang nicht mehr geschehen war.
Am 26. Juni, am Vorabend seiner Berufung nach Rom, verhängte der Erzbischof von Saint Louis ein Interdikt gegen eine Ordensfrau seiner Diözese, weil sie am Schauspiel einer „Weihe“ von zwei Frauen zu „Priesterinnen“ teilgenommen und diesen Verstoß gegen das Kirchenrecht und die katholische Lehre unterstützt hatte.
Am 30. Mai 2007 war das Dekret der Glaubenskongregation gegen die Frauenordination in Kraft getreten. Es hält fest, daß sowohl der Spender der angeblichen „Weihe“ als auch die „zu weihende“ Frau latae sententiae, also automatisch exkommuniziert sind. Die Exkommunikation kann nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
(CR/JF)