Abtreibungsbefürwortern ist die Heilige Kommunion zu verweigern – Raymond Leo Burke, ein neuer Präfekt in Rom


(Vati­kan) Unter den bedeu­tend­sten Ernen­nun­gen, die Papst Bene­dikt XVI. in jüng­ster Zeit durch­ge­führt hat, ist vor allem die Beru­fung von Msgr. Ray­mond Leo Bur­ke zu nen­nen. Der Erz­bi­schof von Saint Lou­is in den USA wur­de zum neu­en Prä­fek­ten des Höch­sten Gerichts­hofs an der Apo­sto­li­schen Signa­tur in Rom ernannt.

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Erz­bi­schof Bur­ke (60) ist ein nam­haf­ter Kir­chen­recht­ler. Von 1989 bis 1994 war er bereits als Ehe­band­ver­tei­di­ger an der Signa­tur tätig. 1994 wur­de er von Papst Johan­nes Paul II. zum Bischof sei­ner Hei­mat­diö­ze­se La Crosse in den USA ernannt. 2003 folg­te die Beru­fung zum Erz­bi­schof von St. Lou­is in Mis­sou­ri. In die­sem Hir­ten­amt mach­te Bur­ke mehr­fach von sich reden.

Wäh­rend des Prä­si­dent­schafts­wahl­kamp­fes von 2004 erklär­te Bur­ke, daß dem katho­li­schen Kan­di­da­ten John Ker­ry wegen sei­ner Abtrei­bungs­be­für­wor­tung der Emp­fang der Hei­li­gen Kom­mu­ni­on zu ver­wei­gern sei.Der Erz­bi­schof stell­te fest, daß Katho­li­ken, die im Wahl­kampf oder mit ihrer Stim­me einen Abtrei­bungs­be­für­wor­ter unter­stüt­zen, weil die­ser für Abtrei­bung ein­tritt, eine schwe­re Sün­de bege­hen. Erst nach einer Beich­te kön­nen sie wie­der zur Hei­li­gen Kom­mu­ni­on zuge­las­sen wer­den. 2007 trat Bur­ke als Vor­sit­zen­der eines katho­li­schen Kran­ken­hau­ses in St. Lou­is zurück, das die abtrei­bungs­be­für­wor­ten­de Sän­ge­rin Sheryl Crow ein­ge­la­den hatte.

Der Erz­bi­schof gilt unter den Bischö­fen der USA als beson­ders offen für den Triden­ti­ni­schen Ritus. Im ver­gan­ge­nen Jahr weih­te er in sei­ner Kathe­dra­le zwei Prie­ster im Alten Ritus, was 40 Jah­re lang nicht mehr gesche­hen war.

Am 26. Juni, am Vor­abend sei­ner Beru­fung nach Rom, ver­häng­te der Erz­bi­schof von Saint Lou­is ein Inter­dikt gegen eine Ordens­frau sei­ner Diö­ze­se, weil sie am Schau­spiel einer „Wei­he“ von zwei Frau­en zu „Prie­ste­rin­nen“ teil­ge­nom­men und die­sen Ver­stoß gegen das Kir­chen­recht und die katho­li­sche Leh­re unter­stützt hatte.

Am 30. Mai 2007 war das Dekret der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on gegen die Frau­en­or­di­na­ti­on in Kraft getre­ten. Es hält fest, daß sowohl der Spen­der der angeb­li­chen „Wei­he“ als auch die „zu wei­hen­de“ Frau latae sen­ten­tiae, also auto­ma­tisch exkom­mu­ni­ziert sind. Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on kann nur vom Hei­li­gen Stuhl auf­ge­ho­ben werden.

(CR/​JF)

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