(Augsburg) Florian Wörner, Diözesanjugendpfarrer und Leiter des Bischöflichen Jugendamtes im Bistum Augsburg, hat sich gegen die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen: „Durch die Einführung von Kinderrechten in der Verfassung, die zuletzt unter anderen die Mitglieder der Jugend- und Familienministerkonferenz gefordert haben, wird Eltern die Kompetenz, ihre Kinder zu erziehen, abgesprochen und stattdessen dem Staat anvertraut.
Das Erziehungsrecht der Eltern würde durch Kinderrechte in der Verfassung untergraben und somit gefährdet. Die Befürworter der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung erzeugen den falschen Eindruck, solche Rechte seien unerläßlich, um Mißhandlungen, Vernachläßigung und Tötung von Kindern aufgrund elterlichen Versagens zu verhindern. Der beste Schutz für Kinder sind starke, liebende und engagierte Eltern“, sagte Pfarrer Wörner.
Er erklärte, Art. 6 II des Grundgesetzes schütze zum einen das Recht des Kindes auf Erziehung und zum anderen das natürliche Recht zur Erziehung der Eltern. Eigene Rechte für Kinder in der Verfassung bedeuteten eine Doppelung, da Kinder bereits Inhaber von Grundrechten seien, die im Normalfall die Eltern bis zur Volljährigkeit für ihre Kinder geltend machten.
Papst Johannes Paul II. habe bereits1983 in Art. 5 der „Charta der Familienrechte“ und 1994 in einem „Brief an die Familien“ zu bedenken geben, daß das natürliche Erziehungsrecht der Eltern daraus folgt, daß sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben und folglich alle anderen Personen und Institutionen wie Kirche und Staat allenfalls einen subsidiären Erziehungsauftrag gegenüber dem Erziehungsrecht der Eltern haben.
Wörner forderte: „Die Katholische Soziallehre, insbesondere Artikel 5 der vor 25 Jahren vom Heiligen Stuhl vorgelegten „Charta der Familienrechte“, gilt auch im Jahre 2008 und sollte für die Verantwortlichen in der Familienpolitik ein Grund sein, Familien zu stärken, finanziell zu fördern und Hilfestellungen für Eltern und werdende Eltern bei Baby- und Kleinkindpflege, sowie bei der Erziehung für gefährdete Familien anzubieten.“
(PM/JB)