Erziehungsrecht der Eltern in Gefahr


(Augs­burg) Flo­ri­an Wör­ner, Diö­ze­san­ju­gend­pfar­rer und Lei­ter des Bischöf­li­chen Jugend­am­tes im Bis­tum Augs­burg, hat sich gegen die Ver­an­ke­rung von Kin­der­rech­ten im Grund­ge­setz aus­ge­spro­chen: „Durch die Ein­füh­rung von Kin­der­rech­ten in der Ver­fas­sung, die zuletzt unter ande­ren die Mit­glie­der der Jugend- und Fami­li­en­mi­ni­ster­kon­fe­renz gefor­dert haben, wird Eltern die Kom­pe­tenz, ihre Kin­der zu erzie­hen, abge­spro­chen und statt­des­sen dem Staat anvertraut.

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Das Erzie­hungs­recht der Eltern wür­de durch Kin­der­rech­te in der Ver­fas­sung unter­gra­ben und somit gefähr­det. Die Befür­wor­ter der Auf­nah­me von Kin­der­rech­ten in die Ver­fas­sung erzeu­gen den fal­schen Ein­druck, sol­che Rech­te sei­en uner­läß­lich, um Miß­hand­lun­gen, Ver­nach­lä­ßi­gung und Tötung von Kin­dern auf­grund elter­li­chen Ver­sa­gens zu ver­hin­dern. Der beste Schutz für Kin­der sind star­ke, lie­ben­de und enga­gier­te Eltern“, sag­te Pfar­rer Wörner.

Er erklär­te, Art. 6 II des Grund­ge­set­zes schüt­ze zum einen das Recht des Kin­des auf Erzie­hung und zum ande­ren das natür­li­che Recht zur Erzie­hung der Eltern. Eige­ne Rech­te für Kin­der in der Ver­fas­sung bedeu­te­ten eine Dop­pe­lung, da Kin­der bereits Inha­ber von Grund­rech­ten sei­en, die im Nor­mal­fall die Eltern bis zur Voll­jäh­rig­keit für ihre Kin­der gel­tend machten.

Papst Johan­nes Paul II. habe bereits1983 in Art. 5 der „Char­ta der Fami­li­en­rech­te“ und 1994 in einem „Brief an die Fami­li­en“ zu beden­ken geben, daß das natür­li­che Erzie­hungs­recht der Eltern dar­aus folgt, daß sie ihren Kin­dern das Leben geschenkt haben und folg­lich alle ande­ren Per­so­nen und Insti­tu­tio­nen wie Kir­che und Staat allen­falls einen sub­si­diä­ren Erzie­hungs­auf­trag gegen­über dem Erzie­hungs­recht der Eltern haben.

Wör­ner for­der­te: „Die Katho­li­sche Sozi­al­leh­re, ins­be­son­de­re Arti­kel 5 der vor 25 Jah­ren vom Hei­li­gen Stuhl vor­ge­leg­ten „Char­ta der Fami­li­en­rech­te“, gilt auch im Jah­re 2008 und soll­te für die Ver­ant­wort­li­chen in der Fami­li­en­po­li­tik ein Grund sein, Fami­li­en zu stär­ken, finan­zi­ell zu för­dern und Hil­fe­stel­lun­gen für Eltern und wer­den­de Eltern bei Baby- und Klein­kind­pfle­ge, sowie bei der Erzie­hung für gefähr­de­te Fami­li­en anzubieten.“

(PM/​JB)

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