Therapeutisch erfolglos


(Mün­ster) „Vor genau fünf Jah­ren, am Frei­tag vor Hei­lig­abend 2002, wur­de die erste deut­sche Import­ge­neh­mi­gung für mensch­li­che embryo­na­le Stamm­zel­len nach dem im Früh­jahr 2002 vom Bun­des­tag beschlos­se­nen Stamm­zell­ge­setz für den Bon­ner Pro­fes­sor Oli­ver Brüst­le aus­ge­fer­tigt, erklär­te Mecht­hild Löhr, Bun­des­vor­sit­zen­de der Christ­de­mo­kra­ten für das Leben (CDL).

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Die Bilanz ist mehr als ernüch­ternd. Unzäh­li­ge Ver­suchs­tie­re sind an durch embryo­na­le Stamm­zel­len aus­ge­lö­sten Tumo­ren gestor­ben, aber kein Mensch hat durch sie einen the­ra­peu­ti­schen Nut­zen erfah­ren. Mensch­li­che embryo­na­le Stamm­zel­len haben den ethi­schen Preis – die zu ihrer Gewin­nung erfor­der­li­che Tötung mensch­li­cher Embryo­nen – nicht ein­mal ansatz­wei­se gerechtfertigt.

Im August 2000 hat­te Pro­fes­sor Oli­ver Brüst­le in einem Namens­ar­ti­kel in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung geschrie­ben: „Unein­ge­schränk­te Ver­mehr­bar­keit und Plu­ri­po­tenz machen ES-Zel­len zu einer uner­schöpf­li­chen Spen­der­quel­le für die Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin. Ner­ven­zel­len für Par­kin­son-Pati­en­ten, Herz­mus­ku­la­tur für Infarkt­op­fer, insu­lin­bil­den­de Zel­len für Dia­be­ti­ker und blut­bil­den­de Zel­len für Leuk­ämie­kran­ke sind nur eini­ge der Visio­nen, die sich an die neue Tech­no­lo­gie knüp­fen – Visio­nen, die im Tier­ver­such bereits erfolg­reich rea­li­siert wur­den von meh­re­ren For­scher­grup­pen in Deutschland.“

Nichts davon hat sich seit­her bewahr­hei­tet. Im zehn­ten Jahr der For­schung mit mensch­li­chen embryo­na­len Stamm­zel­len müs­sen wir eine ernüch­tern­de Bilanz zie­hen: Weder gibt es irgend­ei­ne The­ra­pie noch über­haupt eine kli­ni­sche Stu­die am Men­schen mit mensch­li­chen embryo­na­len Stamm­zel­len. Viel­mehr haben embryo­na­le Stamm­zel­len ihr enor­mes, unbe­herrsch­ba­res Krebs aus­lö­sen­des Poten­ti­al erwiesen.

Im Gegen­satz dazu haben seit­her zahl­rei­che the­ra­peu­ti­sche Fort­schrit­te mit ethisch unbe­denk­li­chen adul­ten Stamm­zel­len statt­ge­fun­den. Deutsch­land ist welt­weit füh­rend in der Ent­wick­lung neu­er The­ra­pien mit adul­ten Stamm­zel­len, etwa beim Herz­in­farkt. Und seit fünf Jahr­zehn­ten ret­ten adul­te Stamm­zel­len des Kno­chen­marks und zuneh­mend des Nabel­schnur­blu­tes das Leben von Pati­en­ten, z.B. bei Leukämien.

Gera­de erst wur­de nach­ge­wie­sen, daß man aus Haut­zel­len erwach­se­ner Men­schen durch gene­ti­sche Repro­gram­mie­rung plu­ri­po­ten­te Stamm­zel­len (iPS-Zel­len) gewin­nen kann, die in ihren Eigen­schaf­ten embryo­na­len Stamm­zel­len gleich­kom­men. In den letz­ten Jah­ren wur­den zudem ethisch unbe­denk­li­che plu­ri­po­ten­te Stamm­zel­len z.B. aus Frucht­was­ser und Nabel­schnur­blut nach­ge­wie­sen. Die Grund­la­gen­for­schung ist heu­te nicht auf embryo­na­le Stamm­zel­len ange­wie­sen – es gibt meh­re­re ethisch akzep­ta­ble Alternativen.

Die auf der Tötung mensch­li­cher Embryo­nen basie­ren­de embryo­na­le Stamm­zell­for­schung ist heu­te – im ihrem zehn­ten Jahr und fünf Jah­re nach ihrem Beginn in Deutsch­land – weder the­ra­peu­tisch erfolg­reich, noch für die Grund­la­gen­for­schung erforderlich.

Der Stand der For­schung Ende 2007 läßt For­de­run­gen nach Aus­wei­tung der embryo­na­len Stamm­zell­for­schung und „Libe­ra­li­sie­rung“ des Stamm­zell­ge­set­zes als gegen­stands­los erscheinen.

(PM/​ JF)

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