Internationale Vereinigung der Genozidforscher erkennt Völkermord an Aramäern/​Assyrern sowie griechischer Bevölkerung des Osmanischen Reiches an


(Colum­bia) Am 15. Dezem­ber ver­öf­fent­lich­te IAGS, die größ­te inter­na­tio­na­le Berufs­ver­ei­ni­gung von Völ­ker­mord­for­schern, eine mit 83% ver­ab­schie­de­te Reso­lu­ti­on, mit der die an der christ­li­chen Bevöl­ke­rung des Osma­ni­schen Rei­ches 1914–1923 began­ge­nen Ver­bre­chen als Völ­ker­mord qua­li­fi­ziert wer­den. Zugleich for­dert die IAGS-Reso­lu­ti­on die Tür­kei dazu auf, „eine förm­li­che Ent­schul­di­gung zu ver­ab­schie­den und umge­hen­de und effek­ti­ve Schrit­te zur Wie­der­gut­ma­chung einzuleiten“.

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Eine vor zehn Jah­ren gefaß­te ähn­li­che Ent­schlie­ßung zum Völ­ker­mord an den Arme­ni­ern hat­te sich als ent­schei­dend für Beschluß­fas­sun­gen natio­na­ler Gesetz­ge­ber zu die­sem Ein­zel­ver­bre­chen erwie­sen. Die Reso­lu­ti­on umschreibt mit dem Sam­mel­be­griff „Assy­rer“ die Gesamt­heit der syri­schen bzw. ara­mä­isch­spra­chi­gen Glau­bens­ge­mein­schaf­ten und mit „Grie­chen“ alle grie­chi­schen Bevöl­ke­run­gen des Osma­ni­schen Rei­ches (Pon­tos und Anatolien).

Die Erklä­rung in Wort­laut (PDF)

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