Keine Forschung auf Kosten der Menschenwürde – Diözesanrat Eichstätt für Beibehaltung der Stichtagsregelung


(Eich­stätt) Für den Embryo­nen­schutz setzt sich der Eich­stät­ter Diö­ze­san­rat der Katho­li­ken in einem offe­nen Brief ein, der an die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten im Bis­tum Eich­stätt geht. Dar­in wen­det sich der Diö­ze­san­rat gegen eine Libe­ra­li­sie­rung des Stamm­zell­ge­set­zes und spricht sich für die Bei­be­hal­tung der der­zeit gel­ten­den Stich­tags­re­ge­lung aus. Die bis­he­ri­ge Rege­lung besagt, daß deut­sche Wis­sen­schaft­ler kei­ne embryo­na­len Stamm­zel­len ver­wen­den dür­fen, die nach dem 31. Dezem­ber 2001 gewon­nen wur­den. Damit soll ver­hin­dert wer­den, daß für For­schungs­zwecke neue mensch­li­che embryo­na­le Stamm­zel­len her­ge­stellt wer­den und dabei die Tötung des Embry­os in Kauf genom­men wird. In dem vom Vor­stand des Diö­ze­san­ra­tes unter­zeich­ne­ten Brief wird aus­drück­lich vor einer Ver­schie­bung die­ses Stich­ta­ges gewarnt. Die Sub­stanz des gel­ten­den Embryo­nen­schutz­ge­set­zes müs­se gewahrt wer­den, da es aus­schließt, daß mensch­li­che Embryo­nen für For­schungs­zwecke zur Ver­fü­gung gestellt werden.

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„Es muß bei der Beach­tung des ethi­schen Grund­sat­zes blei­ben, daß For­schung dort ihre Gren­zen fin­det, wo Men­schen­wür­de und das dar­aus resul­tie­ren­de grund­recht­lich gesi­cher­te Recht auf Leben tan­giert sind“, heißt es in dem Schrei­ben an die Abge­ord­ne­ten. Aus­drück­lich begrüßt wird die För­de­rung der For­schung mit soge­nann­ten adul­ten Stamm­zel­len. Hier sei das Poten­zi­al kei­nes­wegs erschöpft. „Wegen ihrer ethi­schen Unbe­denk­lich­keit und den bereits erziel­ten Erfol­gen erscheint uns ein bewuß­ter Aus­bau die­ser För­de­rung wei­ter­hin erfor­der­lich“, so der Diözesanrat.

(pde)

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