(Eichstätt) Für den Embryonenschutz setzt sich der Eichstätter Diözesanrat der Katholiken in einem offenen Brief ein, der an die Bundestagsabgeordneten im Bistum Eichstätt geht. Darin wendet sich der Diözesanrat gegen eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes und spricht sich für die Beibehaltung der derzeit geltenden Stichtagsregelung aus. Die bisherige Regelung besagt, daß deutsche Wissenschaftler keine embryonalen Stammzellen verwenden dürfen, die nach dem 31. Dezember 2001 gewonnen wurden. Damit soll verhindert werden, daß für Forschungszwecke neue menschliche embryonale Stammzellen hergestellt werden und dabei die Tötung des Embryos in Kauf genommen wird. In dem vom Vorstand des Diözesanrates unterzeichneten Brief wird ausdrücklich vor einer Verschiebung dieses Stichtages gewarnt. Die Substanz des geltenden Embryonenschutzgesetzes müsse gewahrt werden, da es ausschließt, daß menschliche Embryonen für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
„Es muß bei der Beachtung des ethischen Grundsatzes bleiben, daß Forschung dort ihre Grenzen findet, wo Menschenwürde und das daraus resultierende grundrechtlich gesicherte Recht auf Leben tangiert sind“, heißt es in dem Schreiben an die Abgeordneten. Ausdrücklich begrüßt wird die Förderung der Forschung mit sogenannten adulten Stammzellen. Hier sei das Potenzial keineswegs erschöpft. „Wegen ihrer ethischen Unbedenklichkeit und den bereits erzielten Erfolgen erscheint uns ein bewußter Ausbau dieser Förderung weiterhin erforderlich“, so der Diözesanrat.
(pde)