(Seoul) Nach einer Entscheidung des obersten Gerichtshofs ist ein Kind im Mutterleib kein Menschenwesen. Erst mit Beginn der Geburtswehen könne das Kind als Mensch betrachtet werden. Die Entscheidung des obersten Gerichtshofes hat heftige Diskussionen im Land ausgelöst. Die katholische Gemeinschaft spricht von einem erschütternden Urteil.
Hintergrund: 2001 hatte eine junge Mutter aufgrund einer Totgeburt ihre Geburtshelferin verklagt. Daß Kind starb an Gehirnblutungen, da die Hebamme einen Kaiserschnitt und damit die frühzeitige Geburt untersagt hatte. Mit diesem Gerichtsurteil wurde die Hebamme lediglich zu einer Geldstrafe wegen Fahrlässigkeit im Gesundheitswesen verurteilt.
Pater Lee, Medizinprofessor an der Katholischen Universität Koreas sprach von einer „Niederlage des ganzen Landes“. Es sei inakzeptabel, daß man ein Kind ab der 21. Woche retten könne; ein quasi Neugeborenes in der 42 Woche hingegen nicht mal als Menschenwesen anerkenne.
(asianews)