Philosoph Robert Spaemann besucht Papst Benedikt XVI.


(ROM) Bene­dikt XVI. emp­fing am Pfingst­sonn­tag den Phi­lo­so­phen Robert Spaemann,Professor Eme­ri­tus der Lud­wig-Maxi­mi­li­ans-Uni­ver­si­tät Mün­chen, zu einer ver­trau­li­chen Unter­re­dung im Vatikan.

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Spae­mann fei­er­te am 5. Mai 2007 sei­nen 80. Geburts­tag. Wie Papst Bene­dikt XVI., der sei­nen 80.Geburtstag am 16. April beging, bekräf­tigt der gebür­ti­ge Ber­li­ner immer wie­der bei unter­schied­li­chen Anläs­sen die Ver­nünf­tig­keit des Glau­bens an Gott. Wor­über der Phi­lo­soph und der Papst gespro­chen haben, ist nicht bekannt.


Bene­dikt XVI. schätzt Spae­mann als Bera­ter. Im Sep­tem­ber 2006 lud er ihn nach Castel Gan­dol­fo ein, um über das Ver­hält­nis von Natur­wis­sen­schaft, Phi­lo­so­phie und Glau­ben zu referieren.

Spae­mann schreibt zeit­kri­ti­sche Bei­trä­ge zu ethi­schen, poli­ti­schen und reli­giö­sen Fra­gen für über­re­gio­na­le Zei­tun­gen. Sei­ne Posi­tio­nen, ins­be­son­de­re zur Öko­lo­gie und zur Bio­ethik, wer­den über die Gren­zen ver­schie­de­ner Welt­an­schau­un­gen und Par­tei­en hin­aus beach­tet. Wegen sei­nes Enga­ge­ments für die Bewah­rung der Schöp­fung bezeich­ne­te ihn die Ber­li­ner Tages­zei­tung als „Öko­phi­lo­soph“. Auf Ein­la­dung der Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen refe­rier­te er zur Debat­te um die Stammzellforschung.

In sei­nen Reden und Ver­öf­fent­li­chun­gen setzt sich Spae­mann für das christ­li­che Men­schen­bild ein, ins­be­son­de­re für den Schutz des mensch­li­chen Lebens von sei­nem Beginn bis zum natür­li­chen Tod. Gemein­sam mit dem frü­he­ren Ver­fas­sungs­rich­ter Ernst-Wolf­gang Böcken­för­de for­mu­lier­te Spae­mann fol­gen­den Grund­satz: „Wenn es über­haupt so etwas wie Rech­te der Per­son geben soll, kann es sie nur geben unter der Vor­aus­set­zung, daß nie­mand befugt ist, dar­über zu urtei­len, wer Sub­jekt sol­cher Rech­te ist.“

Die Men­schen­wür­de kom­me der Per­son nicht unter der Vor­aus­set­zung bestimm­ter Eigen­schaf­ten, son­dern allein auf­grund ihrer bio­lo­gi­schen Zuge­hö­rig­keit zur Spe­zi­es Mensch zu. Er weist nach, daß für die Auf­klä­rung eben die­se The­se, daß „Men­schen vor ihrer Geburt Per­so­nen­rech­te“ haben, selbst­ver­ständ­lich gewe­sen ist. Es ist als Spae­manns Ver­dienst anzu­se­hen, „die Debat­te um Abtrei­bung und Eutha­na­sie auf die­se grund­sätz­li­che Ebe­ne geho­ben zu haben“ (vgl.: Hen­ning Rit­ter: Zeit­ge­nös­sisch. Phi­lo­soph der Per­son: Robert Spae­mann zum Acht­zig­sten, in: „Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zei­tung“ vom 5. Mai 2007, S. 39).

Kein Mensch habe das Recht, „von einem ande­ren zu erbit­ten, daß er zu ihm sagt: ‚Du sollst nicht mehr sein‘“, schrieb der Phi­lo­soph etwa in der Stutt­gar­ter Zei­tung. Die Argu­men­te, die gegen die Eutha­na­sie spre­chen, sind sei­nes Erach­tens zwin­gend – „soweit jemand sich durch Argu­men­te über­haupt zwin­gen läßt. Die Grund­la­ge unse­rer Rechts­ord­nung ist die Ach­tung des Men­schen vor dem Men­schen. Die­se Ach­tung darf nicht an das Vor­lie­gen bestimm­ter Eigen­schaf­ten oder Zustän­de geknüpft sein. Das ein­zi­ge Kri­te­ri­um muß die Abstam­mung von Men­schen blei­ben. Andern­falls dürf­ten zum Bei­spiel Schla­fen­de oder Bewußt­lo­se schmerz­los getö­tet wer­den. Und über­haupt wür­de es Sache eines Mehr­heits­be­schluß­es sein, wel­chen Men­schen Per­so­nen­rech­te gewährt wer­den sol­len und wel­chen nicht.“ Wäre das der Fall, dann wäre aus der Aner­ken­nung der Men­schen­rech­te eine „Ver­lei­hung“ gewor­den – und dann kön­ne von Men­schen­rech­ten nicht mehr die Rede sein.

(Zenit)

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