(ROM) Benedikt XVI. empfing am Pfingstsonntag den Philosophen Robert Spaemann,Professor Emeritus der Ludwig-Maximilians-Universität München, zu einer vertraulichen Unterredung im Vatikan.
Spaemann feierte am 5. Mai 2007 seinen 80. Geburtstag. Wie Papst Benedikt XVI., der seinen 80.Geburtstag am 16. April beging, bekräftigt der gebürtige Berliner immer wieder bei unterschiedlichen Anlässen die Vernünftigkeit des Glaubens an Gott. Worüber der Philosoph und der Papst gesprochen haben, ist nicht bekannt.
Benedikt XVI. schätzt Spaemann als Berater. Im September 2006 lud er ihn nach Castel Gandolfo ein, um über das Verhältnis von Naturwissenschaft, Philosophie und Glauben zu referieren.
Spaemann schreibt zeitkritische Beiträge zu ethischen, politischen und religiösen Fragen für überregionale Zeitungen. Seine Positionen, insbesondere zur Ökologie und zur Bioethik, werden über die Grenzen verschiedener Weltanschauungen und Parteien hinaus beachtet. Wegen seines Engagements für die Bewahrung der Schöpfung bezeichnete ihn die Berliner Tageszeitung als „Ökophilosoph“. Auf Einladung der Bundestagsfraktion der Grünen referierte er zur Debatte um die Stammzellforschung.
In seinen Reden und Veröffentlichungen setzt sich Spaemann für das christliche Menschenbild ein, insbesondere für den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zum natürlichen Tod. Gemeinsam mit dem früheren Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde formulierte Spaemann folgenden Grundsatz: „Wenn es überhaupt so etwas wie Rechte der Person geben soll, kann es sie nur geben unter der Voraussetzung, daß niemand befugt ist, darüber zu urteilen, wer Subjekt solcher Rechte ist.“
Die Menschenwürde komme der Person nicht unter der Voraussetzung bestimmter Eigenschaften, sondern allein aufgrund ihrer biologischen Zugehörigkeit zur Spezies Mensch zu. Er weist nach, daß für die Aufklärung eben diese These, daß „Menschen vor ihrer Geburt Personenrechte“ haben, selbstverständlich gewesen ist. Es ist als Spaemanns Verdienst anzusehen, „die Debatte um Abtreibung und Euthanasie auf diese grundsätzliche Ebene gehoben zu haben“ (vgl.: Henning Ritter: Zeitgenössisch. Philosoph der Person: Robert Spaemann zum Achtzigsten, in: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 5. Mai 2007, S. 39).
Kein Mensch habe das Recht, „von einem anderen zu erbitten, daß er zu ihm sagt: ‚Du sollst nicht mehr sein‘“, schrieb der Philosoph etwa in der Stuttgarter Zeitung. Die Argumente, die gegen die Euthanasie sprechen, sind seines Erachtens zwingend – „soweit jemand sich durch Argumente überhaupt zwingen läßt. Die Grundlage unserer Rechtsordnung ist die Achtung des Menschen vor dem Menschen. Diese Achtung darf nicht an das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Zustände geknüpft sein. Das einzige Kriterium muß die Abstammung von Menschen bleiben. Andernfalls dürften zum Beispiel Schlafende oder Bewußtlose schmerzlos getötet werden. Und überhaupt würde es Sache eines Mehrheitsbeschlußes sein, welchen Menschen Personenrechte gewährt werden sollen und welchen nicht.“ Wäre das der Fall, dann wäre aus der Anerkennung der Menschenrechte eine „Verleihung“ geworden – und dann könne von Menschenrechten nicht mehr die Rede sein.
(Zenit)