Schweiz: Gegen Dignitas wird wegen aktiver Tötung ermittelt


In der Sen­dung Rund­schau des Schwei­zer Fern­se­hens am 7. Febru­ar 2007 wur­de Digni­tas beschul­digt aktiv Tötun­gen auf Ver­lan­gen durch­ge­führt zu haben.

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Auf Grund der Sen­dung erfolg­te eine dring­li­che Anfra­ge aus dem Kan­tons­rat Zürich. Aus der Ant­wort des Regie­rungs­ra­tes geht her­vor, daß gegen die Orga­ni­sa­ti­on, die die „Dienst­lei­tung“ pas­si­ve Tötung auf Ver­lan­gen anbie­tet, Staats­an­walt­li­che Ermitt­lun­gen erfolgen.Auf kan­to­na­ler Ebe­ne will man die Schaf­fung von Stan­des­re­geln für Selbst­mord­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen anstre­ben. Die­se sol­len frei­wil­lig über­nom­men werden.

Die Stan­des­re­geln einer Selbst­mord­hil­fe­or­ga­ni­sa­ti­on sol­le zumin­dest die Offen­le­gung der Finan­zen und Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren beinhalten.

Selbst­mord­hel­fer sol­len nach den Wün­schen des Regie­rungs­ra­tes ein mini­ma­le medi­zi­ni­sche und psy­cho­lo­gi­sche Aus­bil­dung erhal­ten. Das wür­de dann eine „men­schen­wür­di­ge“ Beglei­tung des Selbst­mord­wil­li­gen gewährleisten.

Der Regie­rungs­rat möch­te auch ein „beson­de­res Augen­merk“ auf die Ärz­te der Selbst­mord­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen rich­ten, wel­che die Rezep­te für das bei der Tötung ver­wen­de­te Natri­um-Pent­o­bar­bi­tal ausstellen.

Jens Falk

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