In der Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens am 7. Februar 2007 wurde Dignitas beschuldigt aktiv Tötungen auf Verlangen durchgeführt zu haben.
Auf Grund der Sendung erfolgte eine dringliche Anfrage aus dem Kantonsrat Zürich. Aus der Antwort des Regierungsrates geht hervor, daß gegen die Organisation, die die „Dienstleitung“ passive Tötung auf Verlangen anbietet, Staatsanwaltliche Ermittlungen erfolgen.Auf kantonaler Ebene will man die Schaffung von Standesregeln für Selbstmordhilfeorganisationen anstreben. Diese sollen freiwillig übernommen werden.
Die Standesregeln einer Selbstmordhilfeorganisation solle zumindest die Offenlegung der Finanzen und Organisationsstrukturen beinhalten.
Selbstmordhelfer sollen nach den Wünschen des Regierungsrates ein minimale medizinische und psychologische Ausbildung erhalten. Das würde dann eine „menschenwürdige“ Begleitung des Selbstmordwilligen gewährleisten.
Der Regierungsrat möchte auch ein „besonderes Augenmerk“ auf die Ärzte der Selbstmordhilfeorganisationen richten, welche die Rezepte für das bei der Tötung verwendete Natrium-Pentobarbital ausstellen.
Jens Falk