EU blockt UN-Entschließung gegen vorgeburtliche Selektion bei Mädchen ab


Auf der 51. Sit­zung der „UNO-Kom­mis­si­on für den Sta­tus der Frau“, die noch bis zum 9. März in New York tagt, haben Süd­ko­rea und die Ver­ei­nig­ten Staa­ten einen Ent­schlie­ßungs­an­trag zur „Abschaf­fung … des vorge­burtlichen geschlechts­be­stimm­ten Sor­tie­rens und des Kin­der­mords an Mäd­chen“ (E/CN.6/2007/L.5 vom 2. März 2007) eingebracht.

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Unter Füh­rung der deut­schen Diplo­ma­tin Tina Moll wur­de der Antrag zurück­ge­wie­sen, weil man den heim­li­chen Angriff der USA gegen Abtrei­bung nicht mit­tra­gen wolle.

Die Vor­sit­zen­de des Bun­des­ver­ban­des Lebens­recht (BVL) Dr. med. Clau­dia Kamin­ski kri­ti­siert dies mit den Wor­ten: „Es ist empö­rend, daß die Euro­päi­sche Uni­on die­sen sinn­vol­len Ent­schlie­ßungs­an­trag der Ver­ein­ten Natio­nen aus ideologi­schen Moti­ven blockiert.“

Damit ver­sto­ße, so Kamin­ski, die EU-Ver­hand­lungs­füh­re­rin ein­deutig gegen gel­ten­des Gemein­schafts­recht, „Abtrei­bung ist bis­her aus­schließ­lich Sache natio­na­ler Regie­run­gen. Es gibt kei­ne gemein­schaft­li­che Zustän­dig­keit der Euro­päi­schen Union.“

Frau Moll, die als Atta­ché an der Stän­di­gen Vertre­tung der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land bei der UNO arbei­tet, führt im Rah­men der deut­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft die Ver­hand­lun­gen der 27 Mitgliedsstaaten.

Somit dürf­te beim Sit­zungs­ab­schluß am 9. März 2007 kei­ne ei­gene Ent­schlie­ßung geben. Der Sach­ver­halt dürf­te nur in eini­gen Para­gra­phen in der all­gemei­nen Zusam­men­fas­sung Erwäh­nung fin­den. Kamin­ski beton­te: „Statt die­se Chan­ce für mehr Lebens­schutz zu nut­zen, zemen­tiert die Kom­mis­si­on die För­derung der so genann­ten ‚sexu­ellen und repro­duk­ti­ven Gesund­heit‘, ein Begriff, der hübsch klingt, aber nur Abtrei­bung meint.“

Mit ihrer Hal­tung ver­hin­dert die EU nach Anga­ben von Sit­zungs­teil­neh­mern selbst die Ver­urteilung von phy­si­scher Gewalt gegen Mäd­chen und Frau­en sowie den Frau­en­han­del; sie blockiert die For­de­rung an die Mitglied­staaten, Pro­gram­me auf­zu­le­gen, die sich gegen Kin­destötung wenden.

Die Christ­de­mo­kra­ten für das Leben (CDL) for­dern eine kla­re Ein­hal­tung der Gren­zen bei der Man­dats­wahr­neh­mung der deut­schen Ver­hand­lungs­füh­re­rin und eine Unter­las­sung der Unter­stüt­zung von Abtrei­bung. Abtrei­bung, d.h. vor­ge­burt­li­che Kinds­tö­tung rich­tet sich gegen das Men­schen­recht auf Leben der Schwäch­sten und ist zutiefst zu verurteilen.“

Text: Jens Falk unter Ver­wen­dung von Pres­se­ma­te­ri­al des BVL und der CDL

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