(Rom) Der französische Priester Abbé Claude Barthe war einer der Ersten, der bereits am 8. April, dem Tag der Veröffentlichung, zum Apostolischen Schreiben Amoris Laetitia Stellung nahm. Der Theologe ist Autor zahlreicher Bücher, unter anderen von La messe, une forêt de symboles (Die Messe, ein Wald an Symbolen), Les romanciers et le catholicisme (Die Romanautoren und die Katholizität) und Penser l’œcuménisme autrement (Die Ökumene anders denken). Der Historiker und katholische Denker Roberto de Mattei führte für Corrispondenza Romana ein Interview mit Abbé Barthe, um seine Analyse zu vertiefen.
Prof. de Mattei: Abbé Barthe, es interessiert uns sehr, Ihnen das Wort zu geben, weil Sie in Ihrer Reaktion auf Amoris Laetitia nicht wie andere in einem ersten Moment versucht haben, das Apostolische Schreiben anhand eines traditionellen Rasters zu lesen, und wir Ihre Lesart teilen.
Abbé Claude Barthe: Ich kann ehrlicherweise nicht erkennen, wie man das Kapitel VIII des Schreibens im Sinne der überlieferten Lehre interpretieren könnte. Es hieße, dem Text Gewalt anzutun und die Absicht der Redakteure nicht zu respektieren, die ein neues Element einführen wollen: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten …“ (AL, 301).
Prof. de Mattei: Und doch ist das, was im Apostolischen Schreiben gesagt wird, nicht so neu.
Abbé Claude Barthe: Sie haben recht, es ist nicht neu von seiten der theologischen Protestbewegung. Seit dem Konzil, unter Paul VI. und Johannes Paul II., war das große Unterfangen der Protesttheologen in erster Linie der Angriff gegen Humanae vitae mit Hilfe von Büchern, „Erklärungen“ von Theologen und Kongressen. Gleichzeitig spielte die Forderung der Kommunion für die „wiederverheirateten“ Geschiedenen (und auch die Homosexuellen als Paar und die Zusammenlebenden), würde ich sagen, eine symbolische Rolle. Man muß wissen, daß es seit langem die Praxis sehr vieler Priester in Frankreich, Deutschland, der Schweiz und vielen anderen Orten ist, die „wiederverheirateten“ Geschiedenen zur Kommunion zuzulassen, und ihnen auch die Lossprechung zu geben, wenn diese sie wünschen.
Die bekannteste Unterstützung für diese Forderung kam durch einen Hirtenbrief vom 1. Juli 1993 der oberrheinischen Bischöfe Saier, Lehmann und Kasper mit dem Titel: „Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen“. Darin ging es um „den Respekt vor einer Gewissensentscheidung“. Er enthielt unter anderem exakt die Anordnungen des aktuellen Apostolischen Schreibens: in der Theorie keine generelle Zulassung zur Kommunion, sondern die Ausübung einer Unterscheidung mit dem Priester, um zu sehen, ob die neuen Partner „sich durch das eigene Gewissen autorisiert sehen, zum Tisch des Herrn zu treten“. In Frankreich haben einige Bischöfe (Cambrai, Nancy) die Akten von Diözesansynoden veröffentlicht, die in dieselbe Richtung gehen. Kardinal Martini, Erzbischof von Mailand, hatte in einer am 7. Oktober 1999 an die Vollversammlung der Bischofssynode über Europa gehaltenen Rede, die ein regelrechtes Programm für ein Pontifikat war, ebenfalls Änderungen der Sakramentenordnung gefordert.
Und tatsächlich geht man in Frankreich, in Belgien, in Kanada und den USA sogar noch weiter: Einige Priester, sogar relativ viele, zelebrieren für Zweitehen eine kleine Zeremonie, ohne daß die Bischöfe sie daran hindern. Einige Bischöfe ermutigen diese Praxis sogar, wie es Msgr. Armand le Bourgeois, der ehemalige Bischof von Autun in seinem Buch „Chrétiens divorcés remariés“ (Wiederverheiratet geschiedene Christen, Desclée de Brouwer, 1990) getan hat. Die „Ordodiözesanen“, wie jener der Diözese Auch, „regeln“ diese Zeremonie sogar, die diskret, ohne Glockengeläut, ohne Segnung der Ringe usw. sein soll.
Prof. de Mattei: Teilen Sie die Einschätzung, daß Kardinal Kasper eine treibende Rolle spielte?
Abbé Claude Barthe: Am Anfang schon. Von Papst Franziskus kurz nach seiner Wahl als „großer Theologe“ bezeichnet, bereitete er den Boden mit seiner Rede vor dem Konsistorium vom 20. Februar 2014, die großes Aufsehen erregte. Ab da wurde die Sache mit großer Meisterschaft in drei Etappen weitergeführt: zwei Synodenversammlungen im Oktober 2014 und im Oktober 2015, deren Berichte die „Botschaft“ Kaspers enthielten.
Zwischen den beiden Synoden wurde am 8. September 2015 der Gesetzestext Mitis iudex Dominus Jesus veröffentlicht, dessen Architekt Msgr. Pinto, der Dekan der Rota Romana ist, der das Ehenichtigkeitsverfahren vereinfacht, vor allem weil es direkt vor dem Bischof stattfindet, wenn die Eheleute gemeinsam die Nichtigkeit beantragen, und der allein darüber entscheiden kann, da das doppelte Urteil abschafft wurde. Einige Kirchenrechtler sprachen in diesem Fall bereits von einer Annullierung durch gegenseitigen Konsens.
Bei den Synoden bildete sich eine Art von Leitungskern, die Cupola [das von Abbé Barthe gebrauchte italienische Wort bezeichnet die Führungsspitze einer mafiösen Organisation], rund um den sehr einflußreichen Kardinal Baldisseri, dem Generalsekretär der Synode, zusammen mit Msgr. Bruno Forte, Erzbischof von Chieti-Vasto und Sondersekretär der Synode, also die Nummer Zwei, dazu Msgr. Fabio Fabene, neues Mitglied der Bischofskongregation und Untersekretär der Synode, dann noch Kardinal Ravasi, Vorsitzender des Päpstliche Kulturrates, der für die Botschaft der Synodenversammlung zuständig war, und alle zusammen aufmerksam unterstützt von Msgr. Victor Manuel Fernandez, Rektor der Katholischen Universität von Argentinien, und vom Jesuiten Antonio Spadaro, Chefredakteur der römischen Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica. Hinzu kommen noch weitere einflußreiche Personen, die alle dem Papst nahestehen wie der Bischof von Albano und C9-Kardinalsrats-Sekretär Marcello Semeraro und Msgr. Vincenzo Paglia, Vorsitzender des Päpstlichen Familienrates. Zu ihnen kam noch Kardinal Schönborn, der Erzbischof von Wien hinzu, der Hauptverantwortliche für den katholischen Weltkatechismus, der bei der Synode die Rolle des Garanten übernahm, daß der Text des Schlußberichtes schon orthodox sei, was Kardinal Müller abgelehnt hatte. Diese ganze Mannschaft leistete eine beachtliche Arbeit, um das angestrebte Ziel zu erreichen …
Prof. de Mattei: Um nach der zweiten Synodenversammlung einen Text von mehr als 250 Seiten vorzulegen …
Abbé Claude Barthe: Auch schon vorher … Der Text des nachsynodalen Schreibens war in groben Zügen bereits im September 2015, also schon vor Beginn der zweiten Bischofssynode über die Ehe und die Familie, ausgearbeitet.
Prof. de Mattei: Sie haben von einem angestrebten Ziel gesprochen. Welches genau?
Abbé Claude Barthe: Es ist sehr gut möglich, daß es am Anfang die Absicht von Papst Franziskus war, nur einen „pastoralen“ und „barmherzigen“ Passierschein zu gewähren. Da die Theologie aber eine strenge Wissenschaft ist, mußten Grundsätze verkündet werden, die eine Gewissensentscheidung rechtfertigen, laut der Menschen, die im öffentlichen Ehebruch leben, zu den Sakramenten gehen können. Von Anfang an bereiten zahlreiche Passagen des Apostolischen Schreibens die doktrinelle Aussage des achten Kapitels vor. Darin ist die Rede von „Situationen der Schwäche oder der Unvollkommenheit“ (AL, 296) und besonders von den Geschiedenen, die sich „in einer zweiten, im Laufe der Zeit gefestigten Verbindung, mit neuen Kindern, mit erwiesener Treue, großherziger Hingabe, christlichem Engagement, mit dem Bewusstsein der Irregularität der eigenen Situation“ engagieren, „und großer Schwierigkeit, diese zurückzudrehen, ohne im Gewissen zu spüren, dass man in neue Schuld fällt (AL, 298). In dieser „unvollkommenen“ Situation (AL, 307), was das „vollkommene Ideal der Ehe“ betrifft, stellt das Apostolische Schreiben Regeln für eine „besondere Unterscheidung“ (AL, 301) auf.
Das geschieht natürlich mit der Hilfe eines Priesters „im forum internum“ (für beide Partner der neuen Verbindung?), das den Interessierten es erlaube, ein korrektes Gewissensurteil zu formen (AL, 300). Dieses Urteil (des Priesters?, der Partner mit der Erläuterung des Priesters?) mache es aufgrund von „Bedingtheiten oder mildernder Faktoren […] möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist“ zu den Sakramenten gehen kann (AL, 305). Es wird nicht gesagt, ob dieses Urteil auch für die anderen Priester gilt, die den Interessierten die Sakramente spenden sollen. Jedenfalls muß gesagt werden, daß der Text sich nicht auf den Zugang zu den Sakramenten fokussiert, der in einer Fußnote behandelt wird, was einen ziemlich verschämten Eindruck vermittelt (Fußnote 351).
Betont wird hingegen ein theologisches Prinzip, das im Paragraphen 301 zusammengefaßt ist, den es noch einmal zu zitieren gilt: „Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben. Die Einschränkungen haben nicht nur mit einer eventuellen Unkenntnis der Norm zu tun. Ein Mensch kann, obwohl er die Norm genau kennt, große Schwierigkeiten haben‚ im Verstehen der Werte, um die es in der sittlichen Norm geht‘,[339] oder er kann sich in einer konkreten Lage befinden, die ihm nicht erlaubt, anders zu handeln und andere Entscheidungen zu treffen, ohne eine neue Schuld auf sich zu laden.“
Ein Prinzip, das wie folgt analysiert werden kann: 1) aufgrund konkreter Bedingtheiten, würden Personen, die sich im „aktiven“ öffentlichen Ehebruch befinden und die Moralvorschrift kennen, die ihnen das verbietet, eine Schuld auf sich laden, wenn sie diese Situation verlassen würde (besonders gegenüber den aus dieser Verbindung geborenen Kindern); 2) Die Personen die im „aktiven“ öffentlichen Ehebruch leben, würden demnach keine schwere Sünde begehen, wenn sie in diesem Zustand verbleiben.
In Wirklichkeit sind die negativen Folgen, die sich aus der Beendigung des ehebrecherischen Zustandes ergeben (die aus der unrechtmäßigen Verbindung geborenen Kinder würden unter der Trennung der Eltern leiden) keine neuen Sünden, sondern die indirekte Wirkung einer tugendhaften Handlung, nämlich der Beendigung eines sündhaften Zustandes.
Natürlich muß die Gerechtigkeit respektiert werden, das gilt besonders für die Fortsetzung der Erziehung der Kinder aus der zweiten Verbindung, aber außerhalb eines sündhaften Zustandes. Hier haben wir also einen frontalen Gegensatz mit der bisherigen Lehre, die Johannes Paul II. im Paragraph 84 von Familiaris consortio betonte. Dieser präzisierte: Wenn schwerwiegende Motive es verhindern, daß „Wiederverheiratete“ das gemeinsame Leben unter einem Dach beenden, haben sie wie Bruder und Schwester zu leben. Im Gegensatz dazu lautet der neue doktrinelle Vorschlag: Unter bestimmten Bedingungen ist Ehebruch keine Sünde.
Prof. de Mattei: Sie sagten, daß man den Glaubensinstinkt nicht erkennen könne?
Abbé Claude Barthe: Das alles läßt sich nicht in Einklang bringen mit der natürlichen und der christlichen Moral. Personen, die Kenntnis von der moralischen Norm haben, die sie sub gravi verpflichtet (das göttliche Gebot, das Unzucht und Ehebruch verbietet), deren Sünde kann nicht entschuldigt werden, und deshalb kann von ihnen auch nicht gesagt werden, daß sie sich im Stand der Gnade befinden. Der heilige Thomas von Aquin sagt in einer Quaestio der Summa theologica, die alle Moralisten gut kennen, in der Quaestio 19 von IA und IIæ: Es ist die Güte eines Objekts, das sich unserem Streben stellt, die eine Willenshandlung gut macht und nicht die Umstände der Handlung (Art. 2), und auch wenn es stimmt, daß die menschliche Vernunft sich irren kann und eine schlechte Handlung für gut halten kann (Art. 5), sind einige Fehler nicht entschuldbar, besonders nicht jener, der mißachtet, daß man sich nicht der Frau eines anderen nähern darf, da dies direkt vom Gesetz Gottes angeordnet ist (Art. 6).
An anderer Stelle, die ebenfalls den Moralisten wohlbekannt ist, im Quodlibet IX, Quaestio 7, Art. 2 erklärt der heilige Thomas, daß die Umstände nicht den Wert einer Handlung ändern können, aber seine Natur: die Tötung oder die Bestrafung eines Straftäters gehört zur Gerechtigkeit oder der legitimen Verteidigung. Es handelt sich in diesem Fall nicht um ungerechte Gewalt, sondern um eine tugendhafte Handlung. Demgegenüber betont er, daß mit einigen Handlungen die Schlechtigkeit untrennbar verbunden ist, so bei der Unzucht, dem Ehebruch und anderen vergleichbaren Handlungen. Sie können niemals gut werden.
Ein Kind, das den Katechismus liest, versteht das, sagte Pius XII. in einer Rede vom 18. April 1952, mit der er die Situationsethik verurteilte, die sich nicht auf das universale Moralgesetz stützt, wie die Zehn Gebote, sondern „auf reale und konkrete Bedingtheiten und Umstände, unter denen man handeln muß, und denen gemäß das individuelle Gewissen urteilen und entscheiden muß“.
Pius XII. erinnerte daran, daß eine gute Absicht nie abzulehnende Mittel rechtfertigen kann, und daß es Situationen gibt, in denen der Mensch, und besonders der Christ, alles opfern muß, sogar sein Leben, um seine Seele zu retten. Dasselbe wiederholte die Enzyklika Veritatis splendor von Johannes Paul II., wenn sie sagt, daß die Umstände oder die Absichten eine in sich unehrliche Handlung wegen ihres Objekts nie in eine subjektiv ehrliche Handlung verwandeln können. Er zitierte dabei den heiligen Augustinus (Contra mendacium): Unzucht, Flüche, usw. bleiben, auch wenn sie aus guten Gründen begangen wurden, immer Sünde.
Prof. de Mattei: Was ist also zu tun?
Abbé Claude Barthe: Die Worte Christi können nicht geändert werden: „Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet“ (Mk 10,12). Professor Robert Spaemann, ein deutscher Philosoph und Freund von Benedikt XVI. bemerkte dazu, daß jeder vernünftige Mensch erkennen kann, daß wir hier einen Bruch haben. Ich denke nicht, daß man sich damit begnügen kann, eine Interpretation des achten Kapitels des apostolischen Schreibens zu behaupten, laut der sich nichts geändert habe. Man muß zudem die Worte des Papstes ernst nehmen, der auf dem Rückflug von Lesbos die Präsentation des Schreibens durch Kardinal Schönborn bekräftigte
Der theologische Grundsatz ist eindeutig und die Verpflichtung zur Wahrheit verlangt, zu sagen, daß er nicht akzeptabel ist. Das gilt auch für die damit verbundenen Vorschläge, wie jene, die behaupten, daß das wilde Zusammenleben oder die Verbindung von wiederverheirateten Geschiedenen das Ideal der Ehe „zumindest teilweise und analog“ verwirklichen (AL, 292). Es ist daher zu hoffen, und zwar im starken Sinn der theologischen Hoffnung, daß zahlreiche Hirten, Bischöfe und Kardinäle auf klare Weise sprechen für das Seelenheil. Gleichzeitig kann man durch das unfehlbare Lehramt des Papstes oder vom Papst und den mit ihm verbundenen Bischöfen, eine authentische Interpretation erbitten, beantragen und fordern – im Sinne einer Interpretation des geoffenbarten Depositums einschließlich des Depositums des Naturrechts, das damit verbunden ist – , die unterscheidet und damit im Namen des Glaubens bekräftigt, was wahr ist und zurückweist, was es nicht ist.
Mir scheint, daß wir heute, 50 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, in eine neue Nachkonzilsphase eintreten. Wir haben mit wenigen Textstellen über die Ökumene, über die Religionsfreiheit, den Damm der lehramtlichen und theologischen römischen ekklesiologischen Lehre brechen sehen, den man für sicher und festgefügt hielt. Darauf wurde ein anderer Damm errichtet, um gegen die Sturmflut der Moderne standzuhalten, die natürliche und christliche Moral, deren Ausgangspunkt Humanae vitae von Paul VI. und alle nachfolgenden Dokumente von Johannes Paul II. zu diesem Thema waren. Alles was „Restauration“ genannt wurde, wie Joseph Ratzinger in „Zur Lage des Glaubens“ sagte, wurde weitgehend auf der Grundlage der Verteidigung der Ehe und der Familie aufgebaut. Alles geschieht nun, als würde auch dieser Damm jeden Augenblick brechen.
Prof. de Mattei: Jemand könnte Ihnen übertriebenen Pessimismus vorwerfen …
Abbé Barthe: Im Gegenteil. Ich denke, daß wir einen entscheidenden Moment der Nachkonzilsgeschichte erleben. Es ist schwer zu sagen, welches die Konsequenzen dessen sein werden, was wir gerade erleben, aber sie werden beachtlich sein. Und trotz allem bin ich mir sicher, daß sie am Ende positiv sein werden. Zuallererst bin ich mir dessen aus dem Glauben sicher, weil die Kirche die Worte des ewigen Lebens hat. Ich bin es aber auch auf sehr konkrete Weise, weil die Notwendigkeit einer Rückkehr zum Lehramt, zum Lehramt das auch tatsächlich eines ist, sich in Zukunft immer deutlicher abzeichnen wird.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana
Danke Abbe Barthe, dass Sie unseren Glauben verteidigen.
Sehr, sehr richtig!!
Persönlich habe ich den Eindruck, dass manche die Realität der Situation einfach nicht wahrhaben wollen (wie z.B. Kardinal Müller); so geben sie sich aber eine intellektuelle Blöße, die eines wahren Christen unwürdig ist, besonders im Bischofs-Stand oder höher!
Wir müssen auch klug wie Schlangen sein (und nicht nur arglos wie Tauben)! Das ist eine direkte Anweisung aus dem Evangelium, an die sich jeder(!) zu halten hat, der ein wahrer Christ sein will!
Der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Müller hat in Spanien einen längeren Vortrag über AL gehalten, der vor wenigen Tagen in der Tagespost vorgestellt und Morgen in der gleichen Zeitung im Orginal abgedruckt werden wird. Die Schlagzeile der Voranzeige lautet: „Kardinal Müller: Papst hält an der Lehre seiner Vorgänger fest. Zusatz: Der Glaubenspräfekt sieht im nachsynodalen Schreiben von Franziskus keine Neuerungen für Wiederverheiratete.
Aus dem Vortrag einige Sätze:
Satz 1: „Hätte AL eine so verwurzelte und so gewichtige Disziplin aufkündigen wollen, hätte es sich deutlich ausgedrückt und die Gründe dafür angegeben. Es gibt jedoch darin keine Aussage in diesem Sinne. Der Papst stellt in keinem Augenblick die Argumente seiner Vorgänger in Frage. Diese basieren nicht auf der subjektiven Schuld dieser unserer Brüder und Schwestern, sondern auf der sichtbaren, objektiven Lebensführung, die den Worten Christi entgegengesetzt ist.“
Satz 2: „Ohne näher darauf einzugehen, reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass sich diese Fußnote auf objektive Situationen der Sünde im Allgemeinen bezieht, nicht auf den speziellen Fall der zivil wiederverheirateten Geschiedenen. Denn die Situation der Letztgenannten hat eigentümliche Züge, die sie von anderen Situationen unterscheidet.“
Satz 3: „Der Grundsatz ist, dass niemand ein Sakrament – die Eucharistie – wirklich empfangen wollen kann, ohne gleichzeitig den Willen zu haben, den anderen Sakramenten, darunter dem Ehesakrament, gemäß zu leben. Wer auf eine dem Eheband entgegengesetzte Art und Weise lebt, widersetzt sich dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments.
Satz 4: „Was seine Existenz im Leib betrifft, macht er sich zum ‚Gegenzeichen‘ der Unauflöslichkeit, auch wenn ihn subjektiv keine Schuld trifft. Gerade deshalb, weil sich sein Leben im Leib dem Zeichen entgegenstellt, kann er nicht zum höchsten eucharistischen Zeichen gehören, in dem sich die menschgewordene Liebe Jesu manifestiert,
indem er die Kommunion empfängt. Würde ihn die Kirche zur Kommunion zulassen, so würde sie das begehen, was Thomas von Aquin ‚Falschheit in den sakramentalen Zeichen‘ nennt.“
Ich sehe Kardinal Müller im Recht, wenn er im Hinblick auf Fußnote 351 sagt:
„Ohne näher darauf einzugehen, reicht es aus, darauf hinzuweisen, dass sich diese Fußnote auf objektive Situationen der Sünde im Allgemeinen bezieht, nicht auf den speziellen Fall der zivil wiederverheirateten Geschiedenen. Denn die Situation der Letztgenannten hat eigentümliche Züge, die sie von anderen Situationen unterscheidet.“
Der betreffende Satz in AL, auf den sich die Fußnote bezieht, lautet:
„Aufgrund der Bedingtheiten oder mildernder Faktoren ist es möglich, dass man mitten in einer objektiven Situation der Sünde – die nicht subjektiv schuldhaft ist oder es zumindest nicht völlig ist – in der Gnade Gottes leben kann, dass man lieben kann und dass man auch im Leben der Gnade und der Liebe wachsen kann, wenn man dazu die Hilfe der Kirche bekommt“.
Nach Meinung von Kardinal Müller kann sich die Fußnote 351 weder speziell auf „Wiederverheiratete Geschiedene“ beziehen noch diese indirekt einschließen.
Denn: Jede Wiederverheiratung einer/es Geschiedenen, die den Worten Jesu und damit dem Willen Gottes entgegensteht, geschieht aus freiem Willen der Beteiligten. Damit ist sie nicht nur objektiv, sondern eindeutig auch „subjektiv schuldhaft“. Nichtwissen scheidet angesichts der Tatsache aus, dass im sakramentalen Eheschließungsversprechen „… bis dass der Tod euch scheidet“ der Willen Gottes im vollen Bewusstsein bejaht worden ist.
Somit erübrigt sich eine Diskussion darüber, ob bei der Wiederverheiratung der eine oder andere Beteiligte doch nicht auch ein wenig unschuldig gewesen sein könnte. Damit scheidet die Zulassung Wiederverheirateter Geschiedener zur Hl. Kommunion usw. unter Bezugnahme auf Fußnote 351 aus, denn diese Fußnote bezieht sich klar erkennbar auf objektive Situationen der Sünde im Allgemeinen, „nicht auf den speziellen Fall der zivil wiederverheirateten Geschiedenen“ (Kardinal Müller). Sie lautet:
„In gewissen Fällen könnte es auch die Hilfe der Sakramente sein. Deshalb » erinnere ich [die Priester] daran, dass der Beichtstuhl keine Folterkammer sein darf, sondern ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn « (Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium [14. November 2013], 44: AAS 105 [2013], S. 1038). Gleichermaßen betone ich, dass die Eucharistie » nicht eine Belohnung für die Vollkommenen, sondern ein großzügiges Heilmittel und eine Nahrung für die Schwachen « ist (ebd., 47: AAS 105 [2013], S.1039)[351].
Von Wiederverheirateten Geschiedenen, die vor Gott des Ehebruchs objektiv und subjektiv schuldig geworden sind, ist nicht die Rede! Andernfalls hätte auf deren Situation gesondert eingegangen werden müssen – so Kardinal Müller, der die „Realität der Situation“ wohl sehr genau erfasst hat.
Hochverehrter @Sophus,
Abbé Barthe schließt ja sein Gespräch mit dem Satz ab: Ich bin es aber auch auf sehr konkrete Weise, weil die Notwendigkeit einer Rückkehr zum Lehramt, zum Lehramt das auch tatsächlich eines ist, sich in Zukunft immer deutlicher abzeichnen wird.
Kardinal Müller hat in seinem Vortrag über AL die Interpretationsgrenzen sehr deutlich aufgezeigt. Als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre spricht hier also nicht ein einzelner Kardinal sondern das Lehramt der Kirche!
Ergänzend zu dem von Ihnen schon zitierten Passagen, erscheinen mir noch folgende Aussagen des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre bedeutend: „Die Disziplin in diesem bestimmten Punkt zu ändern, einen Widerspruch zwischen Eucharistie und Ehesakrament zuzulassen, würde notwendigerweise bedeuten, das Glaubensbekenntnis der Kirche zu ändern.“ Mit diesem Satz zeigt Kardinal Müller sehr klar auf, wo die Interpretationsgrenzen liegen und dass die angestrebten „Weiterentwicklungen“ von Kardinal Kasper eben nicht mehr mit dem Glaubensbekenntnis der Kirche übereinstimmen!
Zentral scheint mir hier die Passage, in der der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre nochmals bezugnehmend auf das Bild der Arche Noah hervorhebt: „Jemand zur Kommunion zuzulassen, der in einer dem Ehesakrament entgegengesetzten, sichtbaren Art und Weise lebt, selbst wenn es sich um vereinzelte Fälle handelte, würde keineswegs bedeuten, ein weiteres Fenster zu öffnen. Es wäre vielmehr, als würde man ein Loch in den Schiffsgrund bohren und dadurch erlauben, dass Meereswasser ins Schiff gelangt. Auf diese Art und Weise würde die Schiffsfahrt aller gefährdet, der Dienst der Kirche an der Gesellschaft in Frage gestellt. Statt ein Weg zur Eingliederung wäre es ein Weg zur Vernichtung der kirchlichen Arche, ein Leck. Wenn die Disziplin respektiert wird, werden der Fähigkeit der Kirche, Familien zu retten, keine Grenzen gesetzt. Es wird vielmehr die Stabilität des Schiffs sowie die Fähigkeit sichergestellt, uns an den sicheren Hafen zu bringen.“
Insofern, lieber @paulus, kann ich Ihre Einschätzung in Bezug auf Kardinal Müller nicht nachvollziehen. Natürlich ist das Lehramt immer gehalten, behutsam vorzugehen und mögliche Fehlentwicklungen so zu korrigieren, dass die Kirche keinen Schaden erleidet. An dem, was Kardinal Müller als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre hier vorträgt, müssen die Relativisten unter Führung von Kardinal Kasper und Kardinal Lehmann erst einmal vorbei kommen.
Noch ein Nachtrag: ich würde gerne eine Stellungsnahme von Papst Benedikt zu AL lesen. Er ist nach wie vor Papst und es wäre gut, wenn er sich äußern würde.
Um Amoris Laetitia richtig einzuordnen, muss man ein Jahr zurück- und vom Handlungsdruck ausgehen, der von der DBK (Frühjahresbeschlüsse von Hildesheim 2015, der Medieioffensive und der Erwartungshaltung progressistischer Kreise in Deutschland ausgeübt worden ist. Weithin ist dabei der Eindruck erweckt worden, die bedingungslose Zulassung von Wiederverheirateten Geschiedenen und praktizierenden Homosexuellen zu allen Sakramenten und Ämtern der Kirche sei bereits vor Beginn der Ordentlichen Synode im Herbst 2015 beschlossene Sache.
Dass bekanntermaßen der KKK die Vollmachten der höchsten kirchlichen Autorität in Sachen Reformen begrenzt, scheint damals niemanden interessiert zu haben, zumal auch Kardinal Kasper unter dem Banne seiner, aus der protestantischen Bibelwissenschaft abgeleiteten Spätdatierungsideologie Dogmen allgemein ignorieren zu dürfen glaubte. Damit arbeiteten er und seine Gefolgschaft Papst Franziskus zu, mit dem Ziel, dass dieser die öffentlich geweckten Erwartungen aus eigener päpstlicher Vollmacht erfüllt und Wiederverheirateten Geschiedenen und Homosexuellen auch unter fortdauernder Todsünde des Ehebruchs usw. die Zulassung zu den Sakramenten gewährt.
Dass solche Sirenentöne Anklang im Kirchenvolk fanden, beweist der folgende Leserbrief von Herrn Dietrich Kothe aus Hohenfurth (MM vom 15.4.2015, S12) zum Artikel Prof. Stubenrauchs „Der Streit um die Offenbarung“, der zeigt, dass Kardinal Kaspers Relativismus auch unter Laien in der Kirche Wurzeln geschlagen hatte: „Dogmatiker vom Schlage Kardinal Müllers sind wohl der Auffassung, im Besitz der über den Zeitgeist erhabenen Wahrheit zu sein. Während Geistliche vom Format Professor Stubenrauchs (an-)erkennen, dass auch im häufig von klerikaler Seite generell verächtlich gemachten Zeitgeist der Heilige Geist wirkt. Denn der jeweilige geschichtliche und gesellschaftliche Kontext floss stets bereits in die Gestaltung der Bibeltexte und in die Entstehung der kirchlichen Lehren ein. So sind zum Beispiel Dogmen immer auch Kinder der Zeit. Vor allem sind sie auch Echo auf die Stimme des Volkes, das nach dem alten Wort der Widerhall der Stimme Gottes zu sein vermag. Man kann sich nur wünschen, dass Franziskus noch viel Zeit vergönnt ist, dass „vox populi, vox dei“ in die Glaubensarbeit mit einfließen zu lassen“.
Fast alle solcher Leserbriefschreiber haben es dabei in Punkto Gehässigkeit gegenüber Kardinal Gerhard Ludwig Müller an nichts fehlen lassen, da sie in ihm den vatikanischen Gegenspieler zu Papst Franziskus gesehen haben. Und die Erwartungen waren auch im protestantisch geführten Münchner Merkur hoch: „Im Herbst wird sich entscheiden, wer gewinnt: die reine Lehre oder Gottes Barmherzigkeit“ (Claudia Möllers in: „Dogma statt Dialog“ MM vom 10.4.2015)
Gemessen daran, ist das nachsynodale Schreiben Amoris Laetitia kein Kaspersches Jahrtausendschreiben, das die Türen weit öffnet, sondern eines, das zur diesbezüglichen Thematik die Türe geschlossen hält – sofern man es unbeeinflusst, ohne Eigeninteressen und damit vorurteilfrei lesen kann.
Hochverehrter @ Suarez
Danke für Ihre Themaerweiterung und ‑vertiefung!
Lassen Sie mich ergänzen:
Wie weit es unter katholischen Dogmatikern in Deutschland in der Relativierung der göttlichen Offenbarung in Sachen Ehe und Familie bereits gekommen war, belegt der oben genannte Dogmatikprofessor Bertram Stubenrauch mit der Aussage: „Auch die Verantwortlichen für das universal-kirchliche Lehramt urteilen aus bestimmten theologischen Prägungen heraus und haben kein unvermitteltes Wissen um die göttliche Wahrheit“. Damit bekannte er sich im Vorfeld der Ordentlichen Synode 2015 zu dem aus der Spätdatierung abgeleiteten relativistischen Wahrheitsbegriff Kardinal Kaspers, der es erlaubt, in den von Jesus Christus überlieferten Worten zu Ehe und Ehebruch nicht Gottes Wort zu vernehmen, sondern unverbindliche, und damit interpretierbare, das heißt dem Zeitgeist anpassbare, späte Menschenworte.
Wie weit bereits der Heilige Vater Papst Franziskus im Kasperschen Relativismus verstrickt gewesen ist, ließ er vor Weihnachten 2014 erkennen, als er bemerkte, dass das kirchliche Lehramt stets auch die Glaubenspraxis der einfachen Katholiken im Auge haben müsse. Es habe die Pflicht, aufmerksam zu registrieren, was der Heilige Geist den Kirchen durch authentische Ausdrucksformen des Sinns der Gläubigen kundtue.
Dass neuerdings „der Heilige Geist den Kirchen“ (Plural!) etwas kundtue, war mir damals erst einmal neu. Hatte nicht Jesus vorgesehen, durch den Heiligen Geist der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche beizustehen, den Glauben an die Selbstoffenbarung Gottes in seiner eigenen Botschaft immer tiefer zu erfassen? Meinte man damals um Papst Franziskus aufgrund der Obstruktion der afrikanischen Bischöfe gegen den Zwischenbericht der Vorsynode 2014, der Heilige Geist könnte für Jesu Worte zu Ehe und Familie in unterschiedlichen katholischen Regionen der Weltkirche auf Grund unterschiedlicher „Glaubenssinne“ oder unterschiedlicher „Glaubenspraktiken“ oder gar nur unterschiedlicher „Realitäten von Mensch und Welt“ unterschiedliche pastorale „Lösungen“ parat halten?
Papst Franziskus bezog sich dabei offensichtlich auf eine dritte lehramtliche Erkenntnisquelle zur Wahrheitsfindung, die spätdatierende Theologen wie Kardinal Kasper von der Aussage des II. Vatikanums herleiten, nach welcher der „Glaubenssinn“ der Gesamtheit der Gläubigen nicht fehlgehen könne. Doch mit niedergradigen Parallelformulierungen wie „Glaubenspraxis des gelebten Glaubens“ oder gar „Realitäten von Mensch und Welt“, womit – so die sarkastische Erläuterung Kurienkardinal Müllers – die Lebenswirklichkeiten auch von Drogensüchtigen gemeint sein könnten, konnte der Begriff „Glaubenssinn“ im Sinne des II. Vatikanums wohl kaum gefasst werden.
Denn die Hürden für eine Glaubensinn-Befragung sind hoch: Unter dem Titel „Sensus fidei im Leben der Kirche“ hat die Internationale Theologenkommission in Rom 2014 eine Hilfestellung herausgegeben (im Internet abrufbar), um echte christliche Lehre und Praxis zu erkennen. Wenn es nach den in diesem Schreiben niedergelegten Anforderungen an Gläubige mit Glaubenssinn gegangen wäre, hätten die dazu völlig ungeeigneten Fragebögen Kardinal Baldisseris das römische Generalsekretariat der Weltbischofssynode nicht verlassen dürfen, sondern sofort eingestampft gehört.
Fazit: Nichts von alledem ist in das Schreiben Amoris Laetitia eingegangen. Wem das wohl auch wesentlich zuzuschreiben ist?
Hochverehrter @ Sophus,
in seinem Buch „Hände in Unschuld“ über Pilatus schreibt der Historiker Alexander Demandt:
„Im Oktober 1808 unterhielt sich Napoleon in Weimar mit dem Dichter Wieland über das Christentum und flüsterte ihm ins Ohr, es sei die große Frage, ob Jesus Christus jemals gelebt hätte. Napoleon schloß sich hier der Skepsis seines Freundes Constantin Franvois de Volney an, der in seinem Buch »Les Ruines« 1791 die historische Existenz Jesu bestritten hatte. Diese These fand Eingang in die wissenschaftliche Literatur. Im Jahre 1840 schrieb der Berliner Hegel-Schüler Bruno Bauer seine »Kritik der Evangelischen Geschichte des Johannes«. Darin suchte er zu zeigen, daß der biblische Jesus ganz und gar eine religiöse Konstruktion sei, die mit dem historischen Jesus nichts zu tun habe. Zehn Jahre später publizierte Bauer seine »Kritik der paulinischen Briefe«. Darin fragte er, ob ein historischer Jesus je gelebt habe. Bauers Ergebnis lautet, wie Albert Schweitzer in seiner «Geschichte der Leben Jesu-Forschung« (1906/1933, S.159) formuliert: „Eine historische Persönlichkeit Jesus hat es nie gegeben“.“
Die Thesen von Kardinal Kasper sind also nicht neu, sie haben ihre Wurzel in der Französischen Revolution und dem daraus folgenden Verständnis von Aufklärung. In Wahrheit bestreitet diese Position den Wahrheitsgehalt des Glaubens und transponiert ihn auf die Ebene des ethischen Ideals. Wäre Kasper redlich, müsste er konstatieren, dass für ihn der Glaube lediglich ein Vehikel ist, dieses Ideal zu erreichen, also keinen eigenen Wahrheitsgehalt hat. Dem Hegel-Schüler Bruno Bauer darf man die Naivität noch nachsehen, die Welt sei auch ohne Glaube als vernünftige erkennbar. Seit Schopenhauer und später dann Nietzsche ist aus der Vernünftigkeit das Absurde geworden, da den Erscheinungen jeglicher erkennbare Sinn fehlt. Der vermeintliche Triumph der Aufklärung endet also notwendig im Nihilismus und das gilt natürlich auch für das Glaubensverständnis derjenigen, die in Kardinal Kasper den neuen Reformator sehen. Grundlegend für die Vernünftigkeit der Welt ist die Schöpfungsordnung, denn am Anfang war das (göttliche) Wort, der Logos. Was aber die Genderideologie postuliert, ist das Gegenteil von Schöpfungsordnung, es ist der Glaube an einen Gott, der das Chaos geschaffen hat, in dem die Geschöpfe blind umherirren. Im Grunde könnte man hier von einem religiösen Nihilismus sprechen, der lediglich noch vermag, im Anruf der Barmherzigkeit Positivität herzustellen. Eine Erbsünde gibt es dann nicht mehr, kann es nicht geben und auch nichts, was hätte positiv offenbart werden können. Mich erstaunt immer wieder, wie katholische Theologen ernsthaft an ihren Thesen festhalten können, ohne die Konsequenzen zu denken, die aus ihnen notwendig erwachsen. Hätte Kasper Recht, besäße der Glaube keine tiefere Relevanz. Es gäbe auch nichts mehr zu vergeben, weil es eine Schuld im existenziellen Sinn keine Realität hätte. Auch der Ruf nach Umkehr bliebe ein völlig sinnloses Postulat, weil auf keine Ordnung mehr verwiesen werden kann. Schöpfung wäre der Akt des Banalen, der Absurdität, die aus der radikalen Sinnlosigkeit nicht herauskommt – die Welt wie sie sich aus Sicht von Jean-Paul Sartre dem Verstand darstellt. Aus einer solchen Weltsicht kann aber über Kasper und Lehmanns Thesen nur gelacht werden, da dann nicht einmal begründbar wäre, warum ein Mensch überhaupt moralisch handeln sollte.
Kleine Korrektur:
Es sollte heißen: Auch der Ruf nach Umkehr bliebe ein völlig sinnloses Postulat, weil auf keine höhere(!) also absolute Ordnung mehr verwiesen werden kann.
Übrigens hier noch ein lesenswerter Artikel aus der FAZ Feuilleton-Redaktion:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/pastoralschrift-des-papstes-suende-bleibt-suende-14168252.html
Der Autor ist sicher unverdächtig ein beinharter Traditionalist zu sein.
Hochverehrter @ Suarez!
Danke für Ihre Ausführungen und den Hinweis auf den FAZ-Artikel!
Die Pastoralschrift des Papstes Amoris Laetitia hat Christian Geyer in der FAZ unter der Überschrift „Sünde bleibt Sünde“ mit Recht als entbehrlich erklärt und sich dabei auf Papst Franziskus selbst berufen, wenn er dessen Bitte um Verständnis zitiert, „dass man von der Synode oder von diesem Schreiben keine neue, auf alle Fälle anzuwendende gesetzliche Regelung kanonischer Art erwarten durfte“.
Wenn aber Christian Geyer meint: „Ebendies hat aber niemand erwartet: weder die Reformer noch die Beharrer“, dürfte er sich irren, denn Sinn und Aufgabe der Doppelsynode bestand darin, Wiederverheiratete Geschiedene und Homosexuelle zu den hl. Sakramenten usw. zuzulassen.
Das durchzusetzen, war das Ziel der Mehrheit der DBK in Hildesheim, der deutschen Sektion des Jesuitenordens, Kardinal Baldisseris vom Synodensekretariat und wohl auch des Papstes, wie die bekanntgewordene Enthüllung von Erzbischof Bruno Fortes über die Hintergründe von „Amoris Laetitia“ (vgl. katholisches.info) erkennen lässt. Dass aus dem Ansinnen nicht geworden ist, hat der Papst in seiner dreihundertseitigen Pastoralschrift zu erklären versucht – leider ohne zu überzeugen, sonst wäre die Klarstellung von Kardinal Müller ebenfalls entbehrlich gewesen.
Hochverehrter @ Suarez!
Darf ich zu Ihren Ableitungen Ihren Blick ergänzend auf zwei vorrevolutionäre Bibelkritiker richten, die zwar in die Französiche Revolution und der mit ihr verbundenen Aufklärung hineinwirkten, aber im „Protestdenken“ gegen die katholischen Kirche schlechthin wurzeln, ein Negativdenken, das durch die Religionskriege im Nachgang der Reformation europaweit angeheizt worden ist.
So behauptete der jüdische Pantheist Baruch Spinoza (1632–1677), die Bibel sei von einfachen Menschen geschrieben, voller Irrtümer und Widersprüche, über weite Strecken nicht authentisch, und das auf ihr beruhende Christentum sei ein vorübergehendes Phänomen.
Das war nicht ohne Einfluss auf Klerus und Laien in der katholischen Kirche und führte recht schnell zu Auseinandersetzungen mit der Autorität des römisch-katholischen Lehramts. Angeregt durch die steigende Zahl übersetzter Bibeln zum eigenen Bibelstudium, stieß man dabei auf die besagten Widersprüche innerhalb der Bibel sowie zwischen der Bibel und anderen antiken Überlieferungen. Die einen kehrten das ihrer Ansicht nach Fehlerhafte in der Bibel heraus, andere versuchten die Fehler zu widerlegen und die Richtigkeit der Bibel zu erweisen. Insgesamt führte diese Bibelkritik dazu, dass die Atheisten unter den Kritikern die christliche Religion und die Protestanten unter ihnen den katholischen Glauben in Frage stellten. Nicht wenige katholische Kleriker warfen den christlichen Glauben über Bord und endeten im Deismus oder gar im Atheismus.
Zu letzteren gehörte der französische Frühaufklärer Abbé Jean Meslier (1664–1729), der nach bischöflichen Maßregelungen den Bruch mit der katholischen Kirche insgeheim vollzogen hatte, nach außen hin aber noch seinen Dorfpfarrerspflichten nachkam. In seinem zu Lebzeiten geheim gehaltenen, religionskritischen Testament behauptete er unter Hinweis auf viele Widersprüche in der Bibel, diese sei ein von Menschen in betrügerischer Absicht geschriebenes Buch: „Es ist klar und einleuchtend, daß es Missbrauch, Irrtum, Täuschung, Lüge und Betrug ist, rein menschliche Gesetze und Einrichtungen als übernatürliche und göttliche Institutionen hinzustellen; nun ist es aber sicher, daß alle Religionen, die es auf der Welt gibt, nichts als rein menschliche Erfindungen sind…Es ist nun klar und deutlich, daß die oben erwähnten angeblich heiligen und göttlichen Bücher in sich selbst überhaupt kein besonderes Anzeichen göttlicher Eingebung enthalten, noch irgendein Merkmal von Bildung, Wissen, Weisheit, Heiligkeit oder irgendeiner anderen Vollkommenheit, von der man sagen könnte, daß sie nur von Gott kommen kann.“ (vgl. Hartmut Krauss: Das Testament des Abbé Meslier). Meslier endete als entschiedener Atheist. Das nach seinem Tod in drei Exemplaren aufgefundene Manuskript zirkulierte von Hand zu Hand unter den Aufklärern Frankreichs und ohne noch die Datierungsfrage der neutestamentlichen Schriften selbst gestellt zu haben, hatte Meslier großen Anteil daran, dass das 18. Jahrhundert zum Jahrhundert des Unglaubens wurde. Im 19.Jahrhundert ergriff die Abkehr vom Wunderglauben die protestantische Bibelwissenschaft. Mit der aus der Infragestellung der Tempelprophetien Jesu abgeleiteten Spätdatierung der Evangelien hatte man das Mittel zur Alleinstellung der als echt erklärten Paulusbriefe zur Hand. Damit konnte man dem Lehramt der katholischen Kirche die Deutungshoheit über das Christentum entwinden.