
Kommentar von Giuseppe Nardi
(Rom) Die Reaktion von Kardinal Raymond Burke auf das nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris Laetitia von Papst Franziskus wurde mit Spannung erwartet. Kardinal Burke war bei der Bischofssynode 2014 der Wortführer der glaubenstreuen Synodalen, die sich einer Aufweichung des Ehesakramentes und dem damit verbundenen Angriff auf das Altarsakrament und das Bußsakrament widersetzten. Die Konsequenz war eine Strafaktion von Papst Franziskus, der den brillanten Kirchenrechtler Burke wenige Wochen nach Synodenende seines Amtes als Präfekt des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur enthob und auf den Posten des prestigeträchtigen, aber einflußlosen Kardinalpatrons des Souveränen Malteserordens versetzte.
Vom Papst bestrafter Verteidiger des Ehesakraments
Als Präfekt hatte Burke ein Dikasterium der römischen Kurie geleitet und war damit kraft seines Amtes Synodale gewesen. Mit seiner Absetzung entzog ihm Papst Franziskus auch die Möglichkeit, an der entscheidenden Bischofssynode 2015 teilzunehmen.
Die päpstliche Strafaktion wurde auch als deutliches Signal an seine Widersacher gesehen, das disziplinierend wirken sollte.
Als Kardinalpatron des Malteserordens konnte Burke nicht mehr an der zweiten Bischofssynode über die Ehe und die Familie teilnehmen. Weil sein Verhältnis gegenüber dem Papst kompromittiert war, war ihm von seinen Mitstreitern unter den Kardinälen Zurückhaltung empfohlen worden, um deren Kampf nicht zu beeinträchtigen. Er unterstützte die Verteidigung der kirchlichen Ehe- und Morallehre jedoch weiterhin tatkräftig aus dem Hintergrund.
Im Zuge der ersten Bischofssynode von 2014 formulierte er einen der prägnantesten Sätze der seit mehr als zwei Jahren andauernden Diskussion:
„Wenn die Kirche den Empfang der Sakramente (auch nur in einem Fall) einer Person erlauben würde, die sich in einer irregulären Situation befindet, würde das bedeuten, dass die Ehe entweder nicht unauflöslich ist und damit diese Person nicht im Stand des Ehebruchs lebt, oder, dass die heilige Kommunion nicht Gemeinschaft im Leib und Blut Christi ist, die hingegen die rechte Disposition der Person erfordert, nämlich die schwere Sünde zu bereuen und die feste Absicht, nicht mehr zu sündigen.“
In seiner ersten, ausführlichen Stellungnahme, die nun in vollständiger deutscher Übersetzung vorliegt, betont Kardinal Burke zwei Aspekte:
Erstens, daß Amoris Laetitia nicht Teil des kirchliches Lehramtes ist, was Papst Franziskus selbst klargestellt habe, und daher kein Katholik daran gebunden sei.
Und zweitens, daß jeder Katholik immer und allein an die immerwährende Lehre der Kirche gebunden ist und die Kirche zu keinem Zeitpunkt eine andere Lehre oder eine andere Disziplin einführen oder vertreten könne, als das, was sie immer gelehrt und was immer gegolten hat.
Die Stellungnahme von Kardinal Burke ist ein kostbares und schönes Dokument der Verteidigung des Ehesakramentes. Die von ihm gemachten Feststellungen sind daher von großer Bedeutung. Sie bieten unerschütterliche Orientierung in einer Zeit zunehmender Verwirrung.
Die Schwäche der Stellungnahme
Dennoch wirkt die Stellungnahme dort schwach, wo sie auf jegliche Form der Kritik am Vorgehen von Papst Franziskus verzichtet. Damit wirkt sie wie ein Spagat, der nicht wirklich gelingen will.
Einige Fragen sollen das Gesagte verdeutlichen:
Wenn es sich bei Amoris Laetitia nur um „persönliche“ und daher nicht verbindliche Überlegungen von Papst Franziskus handelt, die aber eine Quelle der Verwirrung und sogar „eines möglichen Ärgernisses“ für die Gläubigen sein können, müßte dann nicht die Frage Franziskus gestellt werden, warum er solche Überlegungen überhaupt anstellt und veröffentlicht?
Wie steht es um den Papst, wenn er Überlegungen anstellt, die ein „Ärgernis“ sein können, sie aber „persönlich für den Willen Christi für Seine Kirche hält“?
Erhebt Papst Franziskus wirklich keinen Anspruch darauf, daß Amoris laetitia Teil des ordentlichen päpstlichen Lehramtes ist? Läßt sich Paragraph 3 des Schreibens wirklich als Verzicht auf diesen Anspruch lesen?
Wenn Papst Franziskus wirklich nur „persönliche“, also private Überlegungen vorlegen wollte, warum hat er dann die Form eines nachsynodalen Schreibens gewählt, von dem sich alle Welt die Antworten und Schlußfolgerungen der doppelten Bischofssynode erwartet?
Worin unterscheidet sich „der Typus des Dokuments“ vom nachsynodalen Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II., das als wichtige Richtschnur für die Katholiken gilt?
Der Fragenkatalog ließe sich noch fortsetzen.
Die Macht des Faktischen – Schönborn und Spadaro
Die Schwäche der Stellungnahme von Kardinal Burke liegt darin, daß sie zwar in allem recht hat, was die kirchliche Lehre und Disziplin in Sachen Ehe und Familie betrifft, aber mit keinem Wort darauf eingeht, daß der Papst selbst, vor allem aber die Papst-Vertrauten, etwas ganz anderes sagen. Die göttliche Ordnung bleibt immer gleich. Es geht aber um das Seelenheil der Menschen, die heute und jetzt in die Irre geführt werden können. Für sie zählt weniger der theoretische Anspruch, sondern vielmehr die Macht des Faktischen. Immerhin ist der Papst eben doch der Papst. Wenn seine Überlegungen, und seien sie „persönlicher“ Art, irrig sind, dann muß das zum Schutz der Kirche und zum Schutz der Gläubigen auch gesagt werden. Denn die Lehre, wie Kardinal Burke zitiert, ist immer Seelsorge.
Daher drängt die Frage, wie sich die Auslegung von Kardinal Burke beispielsweise mit jener von Kardinal Schönborn von Wien in Einklang bringen läßt. Schönborn war es, nicht Burke, der im päpstlichen Auftrag Amoris Laetitia der Weltöffentlichkeit vorstellen durfte, und dabei dem Schreiben eine ganz andere Bedeutung zuschrieb.
Oder wie läßt sich die Auslegung von Kardinal Burke mit jener von Pater Antonio Spadaro, dem Schriftleiter der römischen Jesuitenzeitschrift Civiltà Cattolica in Einklang bringen? Spadaro gilt, im Gegensatz zu Kardinal Burke, als einer der engsten Papst-Vertrauten, war Mitglied des Redaktionskomitees von Amoris Laetitia und alles, was die Civiltá Cattolica schreibt, muß zuvor die vatikanische Zensur passieren, kann also als offiziöse Meinung des Heiligen Stuhls betrachtet werden. Spadaro schrieb nach der Bischofssynode 2015, die Synode habe „die Grundlage“ für die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion geschaffen, indem sie „eine Tür geöffnet hat“, die bei der vorigen Synode noch verschlossen geblieben sei. Nun schrieb er zu Amoris Laetitia, daß sich seine Vorhersage damit bestätigt habe.
Der Streit um die „authentische“ Auslegung von Amoris Laetitia und damit der ganzen Diskussion seit Franzikus‘ Lob für Kardinal Kaspers Buch über die Barmherzigkeit im März 2013, ist erwartungsgemäß in aller Heftigkeit entbrannt. Wem kommt mehr Gewicht in der Auslegung zu?
Unmöglicher Spagat ohne Widerlegung der Gegenseite
Kardinal Burke vertritt die Lehre der Kirche und befindet sich damit zweifellos im Recht. Seine Stellungnahme wird aber zum unmöglichen Spagat, wenn er sich lediglich auf den theoretischen Anspruch beschränkt, aber mit keinem Wort darauf eingeht, daß andere Kräfte der Kirche in eine ganz andere Richtung ziehen. Kräfte, die – im Gegensatz zum vom Papst bestraften Burke – das Vertrauen des Papstes genießen. Seine Stellungnahme wird zum unmöglichen Spagat, wenn nicht auch auf die Argumente der Gegenseite eingegangen wird und diese widerlegt werden.
Papst Franziskus spielt mit dem Vagen, Unausgesprochenen. Die „Revolution“ von Papst Franziskus, so der Historiker Roberto de Mattei, liege nicht darin, daß er eine neue Lehre oder Disziplin verkünde, sondern darin, daß er die bisherige nicht bekräftigt.
Die Verteidigung der kirchlichen Lehre und Disziplin wird nicht gelingen, wenn man sich bloß darauf beschränkt, den eigenen Anspruch zu deponieren, während ganz andere an den Schalthebeln sitzen und unterdessen das Kirchenschiff auf eine neue Route lenken.
Nicht nur formale, sondern auch inhaltliche Auseinandersetzung
Damit die Verteidigung wirklich wirksam sein kann, muß alles gesagt werden, was Kardinal Burke in seiner Stellungnahme gesagt hat. Es muß aber auch jenen ganz konkret widersprochen werden, auch Papst Franziskus, die anderes behaupten. Ein Beispiel dafür, wie eine notwendige und konsequente Kritik an Amoris Laetitia auszusehen hat, kam vom Historiker Roberto de Mattei. Er beschränkte sich nicht auf formale Aspekte des Dokuments, sondern ging notwendigerweise auf den Inhalt ein und kam unumwunden zum Urteil, daß Amoris Laetitia ein „katastrophales Dokument“ sei.
Wenn ein Schiff im Hafen liegt und vor dem Auslaufen steht, ist entscheidend, wer am Steuerruder steht und wer die Mannschaft bildet, um die Segel zu setzen. Kardinal Burke hält zwar die entscheidende Seekarte mit den genau eingezeichneten Seewegen und Fahrrinnen in der Hand, anhand der das Kirchenschiff sicher durch die stürmische See gelenkt werden kann, und macht das auch geltend, wird aber vom Kapitän am Pier zurückgelassen.
Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, sei an dieser Stelle Kardinal Burke ausdrücklich für seine wichtige Stellungnahme gedankt. Im Gegensatz zu anderen, hatte er Intellekt und Mut, bereits Stellung zu nehmen. Verbunden mit dem Dank ist jedoch die Bitte, seine Stellungnahme zum Wohl der Kirche und zum Schutz der Gläubigen noch zu ergänzen. Mehr noch gilt die Aufforderung den anderen Kardinälen der Heiligen Kirche, dem Beispiel von Kardinal Burke zu folgen und öffentlich zu Amoris Laetitia Stellung zu nehmen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: OnePeterFive (Screenshot)
Ja, aber was soll man da groß Anstoß nehmen an Menschen wie Kardinal Burke?
Prinzipiell gibt es bekanntlich 2 entgegengesetzte Lager:
Die einen sprechen und handeln im guten Glauben, und versuchen zu retten, was zu retten ist.
Die anderen handeln im schlechten Glauben, um zu zerstören, aber natürlich nicht offen, sondern feige hinter schönen Worten versteckt.
Werter Herr @ Giuseppe Nardi!
Ihrem Kommentar wäre – eben auch in den vorgetragenen Kritikpunkten – vollinhaltlich zuzustimmen, hielte Kardinal Burke das Schreiben des Papstes, in dem er lediglich eine Summe von zusammengetragenen „pastoralen“ Gedanken aus zwei Jahren Synodaldiskussion sieht, für ein lehramtliches Dokument. Das ist aber nicht der Fall!
Denn: Unter Berücksichtigung der Natur des Schreibens, seiner weitgehend fehlenden Verankerung in der bisherigen Lehre der Kirche und im Hinblick auf die Einschätzung des Schreibens durch Papst Franziskus selbst (unter AL 3) stellt Kardinal Burke fest, dass Amoris Laetitia kein lehramtliches Schreiben darstellt und demnach keine allgemeine Gültigkeit und Verbindlichkeit besitzt.
Da zu erwarten ist, dass dieses Faktum allgemein bekannt werden wird, sieht sich Kardinal Burke möglicherweise im ersten Schritt von der Pflicht zur Kritik in Ihrem Sinne entbunden, denn die „Privatmeinung“ eines Papstes kritisiert ein Kardinal der Kirche nicht, wenn er es als seine Aufgabe ansieht, im Hinblick auf die Zukunft nicht vorschnell Differenzen zu artikulieren, sondern in aller Öffentlichkeit erst einmal das lehramtlich Gültige zu vertreten.
Denn damit bereitet er schon den Weg für den Nachfolger vor, der sich dann ohne kirchenrechtliche Komplikationen von der wohl nicht ohne Absicht vorsorglich in der Schwebe gehaltenen, päpstlichen „Privatmeinung“ trennen kann. Daher sollte man es Papst Franziskus hoch anrechnen, dass er schlussendlich auf ein „Machtwort“ im Sinne der Kasperianer usw. verzichtet hat. Denn auf ein solches päpstliches Machtwort ist deutscherseits von allem Anfang an, spätestens aber seit den noch viel weitergehenden Fuldaer Dialogbeschlüssen der DBK (2010), hingearbeitet worden.
Fortsetzung:
Der frühere Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann hat anlässlich der Fuldaer Bischofskonferenz im Herbst 2010 aller Offenheit formuliert: das Diakonat der Frau, die Empfängnisverhütung, die Zulassung von verheirateten Männern zum Priesteramt, die Stellung der geschiedenen Wiederverheirateten einschließlich deren Sakramentenempfang, sowie die Zulassung nichtkatholischer Christen zur Eucharistie
Gegenüber KNA hat Kardinal Lehmann die Dialogthemen zu drei Blöcken zusammengefasst:
„Da sind erstens Fragen, die man einfach klären kann und klären muss. Ich denke an den Diakonat der Frau. Da muss ich nicht zuerst nach der Priesterweihe der Frau fragen, wo die Schwierigkeiten enorm sind und bleiben.….
Dann gibt es zweitens aber auch Dinge, die muss man einfach noch mal mit Mut angehen. Wir stellen in der Glaubenskommission der Bischofskonferenz seit längerem Überlegungen an zur Frage „Humanae vitae“, Empfängnisverhütung und dergleichen. Das geht aber nur, wenn man dies in einem größeren Kontext des Umgangs mit menschlicher Sexualität ansetzt.
Natürlich gibt es drittens Dinge, die wir nicht alleine lösen können. Wo wir das Gespräch mit Rom brauchen. Etwa die Debatte um die „viri probati“, die Zulassung von Männern zum Priesteramt, die sich in Beruf und Ehe bewährt haben. Dazu gehören auch die Fragen der Stellung geschiedener Wiederverheirateter in der Kirche einschließlich des Sakramentenempfangs sowie die Frage einer Zulassung nichtkatholischer Christen zur Eucharistie.
Es war leicht zu erkennen, dass von diesen drei Themenblöcken in Rom unter Papst Benedikt XVI. kein einziger konsensfähig gewesen wäre.
Die Frage 2010 lautete damals: Werden dann alle diskutierten Themen im Gehorsam gegenüber Rom fallen gelassen werden, oder würde man versuchen, nach einer anderen Lösung Ausschau zu halten? Heute wissen wir mehr!
Papst Franziskus hat klargemacht wie er die Kirche haben möchte: weg von der objektiven Wahrheit und hin zu „Leipziger Allerlei“.
Selbst wenn seine klaren Aussagen von ihm persönlich als „Privatmeinung“ deklariert werden, stehen sie gegen das Lehramt und müssen als häretisch eingestuft werden. Und das muß gesagt werden können.
Der Papst kann sagen, daß er lieber Mozart als Beethoven hört, lieber Kaffee als Tee trinkt, aber darum gehts hier ja nicht. Zu sagen, daß es sich bei diesem Dokument bloß um eine Privatmeinung handele, ist eine Irreführung: nicht mehr und nicht weniger. Das ist meine subjektive Feststellung und kein Urteil.
Ich würde die Argumentation von Herrn Kardinal Burke als „amerikanisch“ bezeichnen.
@ Franzel11
Welche klaren Aussagen von Papst Franziskus stehen nach Ihrer Meinung gegen das Lehramt und müssen als häretisch eingestuft werden? Versuchen Sie das ruhig zu sagen, wenn Sie es so klar feststellen können.
Wo wir wieder beim Leipziger Allerlei oder vielleicht besser, beim argentinischen Karnickel-Eintopf wären: Egal wie die Menü-Zusammenstellung ausfallen wird – sie wird uns immer wie bittere GALLE(N) aufstoßen! Buon Appetit!
Fortsetzung II:
Unter den deutschen Bischöfen und Universitätstheologen setzte sich im Gefolge Karl Rahners SJ und seines Mitarbeiters Karl Lehmann, des späteren langjährigen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, die Überzeugung durch, dass das II. Vatikanische Konzil nur noch als „Anfang vom Anfang“, als „Impuls zum Aufbruch“ gegen das römische Lehramt zu deuten sei, verbunden mit dem Recht, der römischen Amtskirche Widerstand entgegenzusetzen.
Das aus diesem „Geist“ folgende Register an „Unbotmäßigkeiten“ gegen das römische Lehramt liest sich einschließlich der Resignation von Papst Benedikt XVI. wie folgt:
1. Königsteiner Erklärung gegen Papst Paul VI zur Verhütungsfrage
2. Würzburger Synode mit unannehmbaren Reformforderungen
3. Verteidigung der kirchlichen Schwangerschaftsberatung Donum Vitae
4. Duldung der Liturgieverwilderung
5. Nichtanpassung der deutschen Rätestruktur an das Kirchenrecht
6. Missachtung des Katechismus der römisch- katholischen Kirche (1993)
7. Widersetzen gegen das Verbot der Laienpredigt
8. Widersetzen gegen den Außerordentlichen Ritus
9. Widersetzen gegen die Korrektur der Wandlungsworte
10.Verteidigung der kirchenrechtlich unhaltbaren Dialogforderungen
11. Toleranz des Theologenmemorandums 2011
12. Widersetzen gegen den Gedanken der Entweltlichung
13. Duldung von Ungehorsamserklärungen von Priesterinitiativen
14. Duldung von antirömischen Laieninitiativen
15. Duldung von Häresien in Universität und Schule
16. Duldung von Mobbing romtreuer Bischöfe und Priester
17. Undultsamkeit gegenüber Papst Benedikt XVI.
Der Blogger newtube berichtete am 21.9. 2010 auf kath.net von einem Gespräch mit Kiechle SJ. Thema sei u.a. die Einstellung der Jesuiten zu Papst Benedikt XVI. gewesen, der damals sowohl wegen der Mißbrauchsaffäre in der katholischen Kirche als auch wegen der Rücknahme der Exkommunikation der vier Lefebvre-Bischöfe unter massiven Druck stand. „Ich fragte Herrn Kiechle, warum die Jesuiten den Papst nicht untertützten und seinen Weisungen gehorchten, anstatt ihn ständig zu kritisieren. Zuerst zeigte Herr Kiechle Unverständnis für meine Frage. Dann antwortete er süffisant: Wissen Sie, es ist ein Werk der Liebe, jemand gegen sich selbst zu schützen.“
Wenn wir also die jüngste Entwicklung in diversen Richtungen unter Papst Franziskus vor Augen haben, ist ein Blick zurück hilfreich.
Fortsetzung III
Es kann nicht bestritten werden, dass es unter Berufung auf das Zweite Vatikanum Entwicklungen in der katholischen Kirche in Deutschland gegeben hat und gibt, die der Intention der Konzilsväter völlig zuwiderlaufen, die unter Berufung auf den sog. “Geist des Konzilsâ€, der niemals schriftlich festgehalten worden ist, lehramtsfremde Reformvorstellungen als Früchte des Konzils durchzusetzen versuchen.
Seit Jahrzehnten stellen progressivistische Bischöfen, Universitätstheologen, Pfarrerinitiativen, Laiengruppierungen, Außenstehende, Ausgetretene, Protestanten, Laizisten und Atheisten zum Teil längst negativ entschiedene Forderungen an das Lehramt der Kirche, die zwar aus den Konzilstexten nicht ableitbar sind, aber dem „Geist des Konzils“ entsprächen: die Abschaffung des Zölibats, die Weihe von Diakoninnen, das Frauenpriestertum, die Aufgabe des Opfercharakters der heiligen Messe, die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion, die Interkommunion, die Gleichstellung von Homosexuellen, die Laienpredigt, die Mitwirkung der Laien bei der Bischofswahl und der Amtsführung des Bischofs, die allgemeine Demokratisierung der Kirche durch synodale Prozesse auf allen Ebenen, wie sie bereits im Bistum Limburg seit dem Konzil durch die Bischöfe Kempf und Kamphaus im „Geist des Konzils“ verwirklicht wurden.
Diese dem liberalistischen „Reformgeist“ entsprungenen rationalistischen Forderungen, die sich auf Gemeindeebene seit dem Vatikanum II flächendeckend destruktiv auf Gläubigkeit, Glaubenswissen, Glaubenspraxis ausgewirkt haben, weil sich unter auch unter Katholiken weiterhin der „Glaube“ ausbreitete, dass angesichts der bibelwissenschaftlichen Entwertung der Evangelien und weiterer 16 Schriften des NT durch Spätdatierung die Kirche ihr bisher in Jesus Christus gründendes Glaubensfundament verloren hat.
Es geht nach wie vor im Kern um die Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit der in den Evangelien überlieferten Worte Jesu und damit um die Frage, welches Offenbarungsgewicht sie in der heutigen Zeit noch haben – angesichts der Ergebnisse einer evangelisch-lutherischen Leben-Jesu-Forschung, die über die Spätdatierung der Evangelien die Echtheit fast aller Worte Jesu bestreitet.
Vor allem in Kreisen der modernistischen Kräfte in Deutschland, in der jesuitisch gesteuerten Deutschen Bischofskonferenz, in den Fakultäten der Memorandisten, im ZdK , in Priester- und Laieninitiativen sowie in fortschrittlichen Pfarrgemeindegremien meint man seit langem, die Kirche befinde sich nunmehr in einem Zustand, in dem alles umstritten, beliebig und daher veränderbar ist und daher die Traditionen des römischen Lehramts hintangestellt werden können.
Doch die Spätdatierung ist falsch und mit ihr alles, was an Reforminitiativen aus ihr heraus den Modernisten um Kardinal Kasper begründbar und daher möglich erscheint. In Papst Franziskus glaubte man den Mann gefunden zu haben, der als Nachfolger Petri eine Reihe von Machtworten spricht, um alles umzusetzen, was sich die Reformgeister vor allem aus dem deutschsprachigen Raum vorgestellt hatten.
Dieses Ansinnen hat schon beim ersten Thema „Ehe und Familie“ päpstlicherseits sein Ende im Unverbindlichen gefunden, was Kardinal Burke als ehemals führender Kirchenrechtler der Kurie feststellen konnte. Sein Wort wiegt schwer gegenüber den Versuchen, die kanonische Bedeutung von Amoris Laetitia in den Himmel zu heben. Es liegt auch an uns, die vorschnellen Freudengesänge der Modernisten zum Verstummen zu bringen.