(Jersualem) Am Samstag morgen ist auch der Vater des 18 Monate alten Kindes gestorben, das beim Brandanschlag jüdischer Siedler bei Nablus ums Leben gekommen ist. Der 32 Jahre alte Mann starb an den Folgen der schweren Verbrennungen, die er durch das Attentat erlitten hatte. In einem kritischen Zustand befinden sich auch seine Ehefrau und das erstgeborene Kind von vier Jahren.
Am 31. Juli war das Haus der Familie Dawabsha in Duma nahe Nablus von jüdischen Siedlern in den besetzten Gebieten in Brand gesteckt worden. Das jüngere Kind der Familie starb sofort in den Flammen (siehe Palästinensisches Kind stirbt bei Attentat jüdischer Siedler in Nablus). Die Eltern und der ältere Sohn wurden mit schweren Brandverletztungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Vater, Saad Dawabsha, ist inzwischen den schweren Verletzungen erlegen. Er hatte am ganzen Körper Verbrennungen zweiten Grades erlitten. Der Zustand seiner Frau und des vierjährigen Sohnes ist noch immer kritisch.
Wie Zeugen berichten, schleuderten jüdische Siedler Brandbomben gegen das Haus der Familie. Auf Hauswänden standen die Parolen „Rache“ und „Es lebe der Messias“.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu verurteilte das Attentat als „terroristisch“.
Text: Asianews/Giuseppe Nardi
Bild: Asianews
Netanjahu hat den Anschlag verurteilt, den Siedlern wird aber nach wie vor nicht gewehrt. Das ist doch der Punkt.
Der Bericht ist zutiest erschütternd. Er entlarvt aber auch ‑auf dramatische und eindeutige Weise- bestimmte Lügen. (Zumal es sich bei dem Geschehen in Duma keineswegs um einen Einzelfall handelt.)
Dazu ein wichtiges Beispiel – aus Kirchengeschichte und jüngster Vergangenheit:
In Tirol wurde im 15. Jahrhundert der selige Andreas von Rinn ‑ein Kleinkind- von Juden aus Haß auf den Christenglauben bestialisch ermordet. Nach reiflicher Prüfung wurde dieser Sachverhalt von Papst Benedikt XIV. in der Bulle „Beatus Andreas“ bestätigt und die kultische Verehrung des Martyrerkindes gestattet. Sein Fest war Bestandteil des Propriums (Eigenkalenders) der Diözese Brixen, dann der Apostolischen Administratur ‑jetzt Diözese- Innsbruck.
Selbstverständlich war dieses Martyrerkind bestimmten Leuten ein Dorn im Auge, unter anderem dem „romkritischen“ Innsbrucker Bischof Stecher. Da für sie der sog. Dialog mit den Juden ein „absoluter“ Wert ist, gingen sie nach der bekannten Regel vor: „Und also schließt er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf.“ So schritt man zu Taten, „schaffte“ den Seligen „ab“ und entfernte seine Reliquien aus dem Hochaltar der Wallfahrtskirche Judenstein. Bei der „Abschaffung“ des Kultes und Festes des seligen Andreas von Rinn verlautete seitens der Diözese Innsbruck u.a., es habe „niemals einen jüdischen Ritualmord“ gegeben. Es sei zutiefst unchristlich, Juden derartige oder ähnliche Grausamkeiten zuzuschreiben. Tenor: „Alle Juden aller Zeiten sind friedliche, zu keiner Bosheit fähige Menschen. Wer das Gegenteil behauptet, ist Antisemit.“
NB: Im Bewußtsein der kirchenrechtlichen Unmöglichkeit des Vorgehens berief man sich für die Abschaffung des Kultes auf eine Bulle von Papst Johannes XXIII., die den Kult des sel. Andreas „sistiert“ habe. Diese Bulle ist aber nirgends auffindbar, auch nicht in der Dokumentation, die zur Begründung der „Abschaffung“ von der Diözese Innsbruck herausgegeben wurde („Judenstein. Das Ende einer Legende“). Die Existenz dieser Bulle ist nicht nachgewiesen. Man wird sie getrost in das Reich der Fiktion bzw. des Betruges verweisen können.
Vielleicht sollte man jetzt einmal den obigen Bericht an die Diözese Innsbruck senden, verbunden mit der Anfrage, ob das Geschehene keinen Mord, verübt durch Juden aus Haß, u.a. an einem kleinen Kind, darstellt. Vermutlich würde so eine Anfrage keiner Antwort gewürdigt. Man kann es sich nicht leisten, die Realität anzuerkennen, denn dies wäre wirklich das „Ende einer Legende“ – nämlich einer solchen, die von der Diözese Innsbruck erdichtet wurde.
Blutige Tatsachen sind hartnäckige Dinge. Das gilt sowohl für den antichristlichen National-Sozialismus als auch für den antichristlichen Talmudismus, der mit dem Alten Testament nichts zu tun hat. Beide Ideologien sind rassistisch, menschenfeindlich und grausam bis zum Mord. Wer das Gegenteil behauptet, betreibt Geschichtsklitterung – und verhöhnt die Menschen, die beiden zum Opfer fielen und fallen!
Im 15. Jahrhundert gab es einen durchaus ähnlich gelagerten Fall, den des seligen Simon von Trient (Simolino) der am 26.März 1475 zu Tode kam. laut den damaligen Prozessakten hatten sechs trientiner Juden, den Knaben mit Nadeln ausbluten lassen aus Hass gegenüber Jesu Christi, und um aus seinem Blut Mazzenbrote zu bereiten. In den Folgejahren gab es zahlreiche verbürgte Wunderheilungen durch Anrufung des Seligen. Nur nach dem 2. Vatikanischen Konzil beschloss ein Kirchenausschuss, auf Grund jüdischer Proteste den Knaben aus der Liste der seligen Märtyrer zu streichen. Hauptgrund war, dass die Geständnisse der Täter durch Folter erpresst worden waren.
Nun ist es klar, im Geiste der Aufklärung kann man sich auf den Standpunkt stellen durch Folter erpresste Geständnisse wären per se wertlos. Nur, dass vor fünfzig Jahren die Menschen im Westen so dachten und über die Menschen im Mittelalter von oben herab blickten, ist irgendwie nachvollziehbar. Schliesslich hatten sich nach dem Vorbild Preussen unter Friedrich des Grossen alle westlichen Staaten von der Folter als Vernehmungstechnik verabschiedet. Ob heute 2015 eine solche Überheblichkeit noch am Platze ist, nach den Folterskandalen von Abu Ghraïb, den geheimen CIA Gefängnisse usw. sei dahingestellt. Auch darf man nicht vergessen, dass die Menschen im Mittelalter keineswegs naiv waren. Sie wussten auch, dass Gefolterte auch falsch aussagen um sich der Tortur zu entziehen. Die Ermittler in Trient hatten daher die verdächtigten Juden voneinander getrennt, um Absprachen untereinander zu verunmöglichen, die Vernommenen hatten anschliessend bis in die kleinsten, den Vernehmern bislang unbekannten Nebensächlichkeiten übereinstimmende Aussagen gemacht und wurden zum Tode verurteilt.
Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurden, um die Volksfrömmigkeit zu unterbinden, die Gebeine des seligen Simon an einen unbekannten Ort verbracht, seine Kapelle in Trient geschlossen und sein Name von der Liste der seligen Märtyrern genommen. Es steht zu vermuten, dass starke Kirchenpolitische Erwägungen dahinter standen und weniger der Inhalt des Verfahrens an sich.
Ein sehr guter Kommentar. Ja, das Gedenken an Anderl, Simonino v. Trient , Werner v. Oberwesel, William v. Norwich oder das furchtbare Schicksal des alten Paters Tommaso da Sardegna, Angehörgger des Kapuzinerkonvents in Damaskus und ebendort Februar 1840 entführt und ermordet, et al ist nun ganz im Nebel der Zeit verschwunden. Es ist in der politischen Kirche der Nachkonzilsszeit nicht mehr opportun an deren Martyrium zu erinnern. Aber es hat sich trotzdem so gefügt, daß sich trotz der boshaften Kultunderdrückung die Verehrung Anderls oder Siminonis sich nicht gänzlich aus der Volksfrömmigkeit ‑so sie überhaupt noch existent ist-tilgen ließ.
@ J.G. Ratkaj:
Für eine Fortsetzung zumindest des Kultes des sel. Andreas von Rinn ist gesorgt, da darf man ganz beruhigt ‑bzw. in Innsbruck beunruhigt- sein.
Das Anderlfest hat auch wieder vor einigen Wochen stattgefunden, das Gerede von Herrn Scheuer hat keinen der Verehrer des seligen Martyerkindes ‑in der Regel ganz normale, brave Katholiken- im mindesten beirren können. Scheuer besaß kurz zuvor die Frechheit, zu behaupten, der dem seligen Andreas erwiesene Kult sei „kirchlich tot“, die entsprechenden „kleinen Privatinitiativen“ stünden „außerhalb der Kirche“. Erstaunlich! Das wagt also ein Mensch zu behaupten, unter dessen Auspizien der Häretiker Lintner zum „Studentenseelsorger“ ernannt wurde ‑jener sogenannte Moraltheologe also, dessen obszöne Thesen kürzlich von der deutschprachigen Abteilung von Radio Vatikan, völlig „passend“ mit einem pornographischen Bild illustriert, propagiert werden sollten.
„Kirchlich tot“ ist jedenfalls jeder Häretiker – und derjenige, der ihn protegiert, vermutlich ebenfalls, mag das im Rechtsbereich auch nicht im strengen Sinne beweisbar bzw. (noch nicht) verbindlich konstatiert sein. Was die Anschuldigungen einer solchen Person, jemand stehe außerhalb der Kirche, wert sind, ist trotzdem für jedermann einsichtig, der über den gesunden Menschenverstand verfügt.
@fides vincit
Ich danke für diese sehr erfreuliche Information, daß die Vereehrung des Seligen Anderl nicht hat sich auslöschen lassen.
Die Siedlungen verstoßen allesamt gegen die 4. Genfer Konvention 1949 , die die Ansiedlung eigener Zivilbevölkerung außerhalb der eigenen international anerkannten Grenzen verbietet. Sie wurde gemacht damit sich Hitlers Siedlungspolitik in Elsass-Lothringen , Ukraine und Polen nicht wiederholt.