(Berlin) Der Staat greift zunehmend nach den Kindern, zumeist verkleidet als Erleichterung für die Eltern oder den alleinerziehenden Elternteil, die außer Haus arbeiten müssen oder denen suggeriert wird, daß heute jeder einer außerhäuslichen erwerbsmäßigen Arbeit nachgehen müsse (der Emanzipation wegen, des Konsums wegen, der Selbstverwirklichung wegen). Der Gesetzgeber hat seit 1999, teils mit Unterstützung von Richtern, die Voraussetzung geschaffen, die Gender-Ideologie in Deutschland umzusetzen und an den Schulen zu lehren. Mit dieser bedenklichen Zangenbewegung befaßt sich Armin Eckermann, Vorsitzender von Schulunterricht zu Hause e.V.
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von Armin Eckermann
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 11. September 2013 entschieden (BVerwGE 6 C 12.12, S. 11):
„Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, daß der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihre Kinder
einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“
Damit löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:
„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die
zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Weiter löst das BVerwG das Grundrecht des Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG (Grundgesetz) auf. Dort heißt es:
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Das Bundesverwaltungsgericht widersetzt sich damit der bindenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum elterlichen Erziehungsrecht. Diese lautet (BVerfGE 93,1/17):
„Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfasst Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.“
Des weiteren verstößt die Entscheidung des BVerwG gegen Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dort heißt es:
„Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
Mit dieser Entscheidung des BVerwG – wenn sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Menschengerichtshöfe aufgehoben werden sollte – gehören die Kinder letztlich dem Staat und sind diesem rechtlos ausgeliefert.
Der Staat bestimmt, wann die Kinder schulpflichtig werden – Tendenz immer früher.
Der Staat bestimmt, wie lange die Kinder täglich die Schule besuchen müssen – Tendenz Ganztagsschule.
Der Staat bestimmt Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele
Erziehungsziel der staatlichen Schule ist: Durchsetzung der Gender-Ideologie.
Der Beschluß der Bundesregierung dazu lautet:
„Mit Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender-Mainstreamings zu fördern.“
Hier könnte der Eindruck entstehen, es ginge um mehr Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau. In Wirklichkeit aber unterschiebt Gender-Mainstreaming dem Gleichheitsartikel unseres Grundgesetzes eine völlig neue Bedeutung. Es geht nicht um die Chancen und Rechtsgleichheit von Mann und Frau, sondern um die Durchsetzung der Ideologie, nach der jeder Mensch seine soziale geschlechtliche Identität (gender) unabhängig von der biologischen geschlechtlichen Identität (sexus) selbst bestimmen kann und somit jede sexuelle Orientierung als gleichwertig zu betrachten ist. Das bestätigt die Gender-Ideologin Nina Degele, Professorin für Soziologie und Genderstudien an der Universität Freiburg im Breisgau.
„… (Es geht) bei der Gender-Ideologie um die Entnaturalisierung von Geschlecht.“
Dann weist sie darauf hin, daß es die Aufgabe von Gender-Mainstreaming ist, diese Sicht programmatisch umzusetzen:
„Ein solches … Unterminieren ist radikal. Denn was verunsichert uns mehr, als den Menschen uns gegenüber nicht eindeutig als Frau oder Mann klassifizieren zu können.“ (Zitiert aus Michael Kotsch, Hg.: „Abschied von den Geschlechtern.“ S. 65).
Die Gender-Mainstreaming-Erziehung wurde zur Aufgabe der Schulen gemacht, zum Beispiel im Schulgesetz von Rheinland/Pfalz festgelegt (§1 Abs. 4). Vor diesem ideologischen Hintergrund ist die Gender-Ideologie die folgerichtige Weiterentwicklung der 68er Emanzipation von Autoritäten und Normen. Nur noch das eigene Fühlen und Wollen des Menschen ist entscheidend über sein Geschlecht (Gender – das soziale Geschlecht; Dekonstruktion von Mann und Frau und Selbstkonstruktion des Gender-Menschen). Zur Durchsetzung dieser Gender-Ideologie ist die staatliche, fächerübergreifende Sexualerziehung in den staatlichen Schulen zwingend. Mittels dieser Sexualerziehung werden die Zweigeschlechtlichkeit, die Ehe und die Familie als Grundlage unserer Gesellschaft abgeschafft.
Zur Durchsetzung dieser Gender-Revolution hat sich der Staat im Kinder- und Jugendhilfegesetz das Recht geschaffen, jedes Kind von Geburt an, das nicht „gemeinschaftsfähig“ von seinen Eltern erzogen wird (also im Sinne der Gender-Ideologie), in die Tagespflege zu nehmen (§ 24 Kinder- und Jugendhilfegesetz = SGB VIII).
Text: Armin Eckermann, Vorsitzender von Schulunterricht zu Hause e.V.
Bild: Tempi
Willkommen in der DDR Vers. 2, verwaltet von der EUDSSR, verwaltet von der NWO. Schöne, neue Welt.
Es wäre aber nicht soweit gekommen, wenn die Leute einfach Zuhause, bei ihren Kindern geblieben wären und eben Krippen und Horte nicht In Anspruch genommen hätten.
Auch die Kirche hat ein gerütteltes Maß an Schuld weil sie ja auch die Berufstätigkeit der Mütter aus lauter Aggiornamento gefördert hat.
Tja könnte man sagen, jetzt ist das Kind halt im Brunnen.
ganz so einfach ist es nicht! Wenn eine Familie 2 und mehr Kinder hat, dann reicht leider der Verdienst eines Mannes oft nicht aus, um die Familie zu versorgen, auch dann nicht, wenn sie anspruchslos lebt. Und speziell in Mitteldeutschland ist auch das finanzielle Hinterland durch Eltern/Großeltern nicht vorhanden. Manchmal deckt ein Verdienst gerade mal die Mietkosten.
Und bei aller berechtigten Kritik an der Konzilskirche, kann ich nicht erkennen, inwieweit sie die Berufstätigkeit der Mütter förderte.
Dann muß man sich eben einschränken.
Es steht nirgends in der hl. Schrift, ihr werdet keine Not mehr haben. Oder: Ihr sollt euch unterordnen, damit es euch gut geht und es euch an nichts mangelt!!!!!!!!!!!! Der hl. Tobias hat Ermordete begraben und dann draußen geschlafen. Dabei ist er noch dazu erblindet.
Denn, „Suchet zuerst das Reich Gottes, der Rest, auch Mietkosten und anderes, wird euch dazugegeben.“ Ich laufe oft Mitte oder Ende des Monats einige Tage ohne Geld in der Hose herum, weil es einfach nicht reicht. Miete und laufende Kosten verschlingen alles. Aber Gott hat bisher immer gesorgt. Und wenn es mit Essen war von der Nebenmieterin (Hartz4rerin), die die Ecken ihres frischen Brotes nicht essen will, da sie Rinde nicht mag. Oder ich sammel mir die Äpfel in der Nähe einer Wallfahrts-Kirche, Erlaubnis vom Wallfahrtsseelsorger…
Wir haben immer noch einen funktionierenden Sozialstaat, wo man in ihrem Beispiel z.B Wohngeld erhalten würde.
Wenn Sie nicht sehen dass die Kirche sich 5 Beine ausreißt, damit „ihre Frauen“ möglichst schnell wieder an den Arbeitsplatz kommen, dann sind sie blind.
Natürlich wird das so nicht formuliert, sondern herzzerreißende Geschichteten von nach dem Krieg erzählt, dazu so getan, als gäbe es kein Wohngeld, kein Kindergeld und auch sonst nix,
Aber naja wie gesagt, wenn wir nicht alle bei dem Theater mitgemacht hätten und das höchste Ziel im Dasein einer Mutter im mögliches hochqualifizierten Fremdbetreuen der Kinder sehen würden, dann sähe manches anders aus.
Ein Grund mehr, in deutschen Landen keine Kinder zu bekommen.
das wäre wirklich das Schlimmste, was man tun könnte, an der Vernichtung, am Aussterben des eigenen Volkes mitzuarbeiten. Außerdem, ist nicht der Sinn des menschlichen Lebens unter anderem die Weitergabe des Lebens? Sollen denn nur diejenigen, die unverantwortlich denken und handeln, Kinder bekommen? Wie kann ein Katholik so denken und schreiben?
Also, das ist jetzt ein wenig viel auf einmal.
1. Zunächst einmal habe ich eine Feststellung getroffen, die angemessen und angebracht ist. Es handelt sich ja nicht um ein Postulat meinerseits (dann stünde am Ende ein Ausrufungszeichen). Wieviele Paare mögen sich das überlegen, Kinder für den Staat zu bekommen? Denn der bekommt „ihre“ Kinder ja sehr schnell und umfänglich in seine schmutzigen Hände. Ich kenne da genug. Man kann ja gar keine Kinder bekommen, die bekommt ja dann der Staat und seine Schergen.
2. Ich bin kein großer Patriot, und wenn, dann, im Bewußtsein unserer Familiengeschichte, aber auch in freundschaftlicher Verbundenheit, sicher nicht nur für Deutschland. Die fantasierte Entität Volk (den Demos) halte ich, zumal im Kontext geübter Kratie, für einen Schrecken. Als natürliches Gebilde ist Volk aber kein nationalstaatlicher Begriff, sondern da haben wir, gerade in Deutschland, viele verschiedene Völker zu gegenwärtigen: „Deutsch“ ist ja ein Sammelbegriff vieler Völker.* Und ganz sicher ist „das Schlimmste, was man tun könnte“ nicht in diesem Kontext zu finden.
3. Der Sinn des menschlichen Lebens ist der Lobpreis des Herrn und seiner Schöpfung. Dazu gehört auch die unbedingte Weitergabe des Lebens. Damit stehe ich klar im Widerspruch zur (aktuellen) Lehre der staatlich anerkannten Katholischen Kirche, aber gerade andersherum, wie sie es mutmaßen. Denn diese Kirche erlaubt und fordert die vernünftige Rücksichtnahme auf die Umstände, um gegebenenfalls Kinder („natürlich“) zu verhüten. Von daher könnte es tatsächlich geboten sein, Kinder nicht dieser verderblichen etatistisch-demokratischen Hölle auszuliefern. Was jedoch nicht meine Haltung ist, da ich – entgegen der Lehre der benannten verweltlichten Kirche – daran festhalte, daß bei Gott nichts unmöglich ist und ich ihm unbedingt vertrauen darf.
4. Ein deontologisches Sollen, Kinder zu bekommen, gibt es weder für die, die „unverantwortlich denken und handeln“ noch für die, die verantwortlich denken und handeln, sonst wäre beispielsweise der Zölibat illegitim. Ganz abgesehen davon, daß in einem systematisch etatistisch-demokratischem Regime, die persönliche Übernahme von Verantwortung weder erwünscht noch möglich ist, da Maßgabe für das Leben der Menschen durch das „demokratisch legitimierte“ Regime mit seinen Organen der Legislative, Exekutive und Judikative (eine säkularisierte Dreieinigkeit) bestimmt wird, zu dessen Behufe fast eine Millionen Vorschriften nahezu alles regeln. Und eben auch regeln, wo sich Kinder aufzuhalten und was sie sich auszusetzen haben. (Ein schlimmes Unrecht und „die Kirche“ schweigt dazu.)
Ich wollte aufzeigen, daß ich
a) Hier nicht postuliert, sondern konstatiert habe,
b) Ihre Absolutsetzungen unhaltbar sind, und
c) Konklusionen zu Sinn und Verantwortung nicht so einfach sind.
Sollte dies gelungen sein, freue ich mich; wenn nicht, können wir dies hier gerne fortführen.
* http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_St%C3%A4mme
Auch hier kommt die im Umfeld Rockefellers entstandene Genderideologie, ausgehend von den irregeführten 68iger über die UN zur EU und wird so nationales Recht und zwar nicht über das Parlament, also ohne Volksbeteiligung, sondern über die Gerichte
Gefördert von Politikern und Medienvertretern welche im dem Milieu zu hause sind und dort Ihre Vorteile suchen.
Die Methode entspricht der Strategie der Freimaurerei und hat zum Ziel durch die Zersetzung der traditionelle Ehe und Familie die Macht über die Menschen durch Zersetzung zu gewinnen.
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Selbstverständlich auch über das Parlament (und das Volk steht mehrheitlich dahinter). Zunächst wurde* von der Exekutive Schulvakanz als delinquent eingestuft – und zwar auch dann, wenn in Eigeninitiative aktiv und fleißig gelernt wurde**. Auf die selbst rechtspositivistisch fehlende Rechtsgrundlage aufmerksam gemacht, bestellte die Politik (konkret hier Personen der CSU, aber da sind alle gleich) ein entsprechendes Gerichtsurteil und das Parlament schuf – staatsstreichartig*** – eine kodifizierte Gesetzesgrundlage und Eingriffsnorm mit der Neufassung des § 1666 BGB.****
In der gerade geschehenen Causa Darmstadt zum Nachteil der Familie Wunderlich gelang es dann, diese Vorschrift richterlich zu bestätigen und öffentlichkeitswirksam zu demonstrieren, daß die Eingriffsnorm Bestand hat und Eltern nur dann ihre Kinder (ein wenig) behalten dürfen, wenn sie diese zur Schule schicken. Schlimmer hätte es nicht kommen können – und es waren alle Organe der säkularisierten Dreieinigkeit, Legislative, Exekutive und Judikative – Hand in Hand – daran beteiligt. Und auch die Presse spielte mit: Sie schwieg, wo zu schweigen opportun war und sie berichtete, wo zu berichten es zweckdienlich war.
* Deutlich geworden in der Causa Erlangen zum Nachteil der Melissa Busekros (und der ganzen betroffenen Familie, die inzwischen ausgewandert ist).
** Systemlogisch, denn Eigenititiative ist NICHT „demokratisch legitimiert“ und demokratisch kontrolliert.
*** http://wort-bild-gedanke.blogspot.de/search/label/Staatsstreich
**** http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html
Der Weg über die Parlamente ist in der Minderheit, steht am Ende eines Prozesses und wird nur dann gewählt, wenn er ohne Probleme abläuft.
Der Prozess der Eine-Welt-Regierung ist eingespielt. Minderheitsmeinungen werden über den Missbrauch der christlichen Tugenden der Nächstenliebe und des Mitleides für Minderheiten durchgedrückt, das Volk wird im Unklaren gelassen bzw. einer „Gehirnwäsche“ unterworfen.
Dies gilt auch für den Bereich der Natur, wo einzelne Tiere oder einzelne Themen dafür herhalten müssen.
Wer ist wohl in der Lage christliche Tugend so zu missbrauchen?
Sodass jetzt sogar das Christentum von diesem Machtapparat behindert, verdrängt ja man kann sagen sogar verboten wird.
Setzen wir an der Quelle dieses Machtapparates an und lassen wir uns nicht den Blick durch örtliche Handlungen v missbrauchter Handlanger ablenken.
Notwendig ist die Benennung der Strukturen und der Akteure. Vor allem aber das Gebet und die Verbreitung des Evangeliums.
Zumindest gibt es noch Privatschulen, die sich allerdings nur Personen mit der entsprechenden Asche für ihre Kinder leisten können. Was an den staatlichen Schulen stört, ist das Gleichmacherische hin zur sozialistischen Einheitsschule sowie die Ausdehnung auf ganztägigen Unterricht.
Privatschulen gibt es, sicher. In Holland beispielsweise sind über 70 % der Schulen privatrechtlich geführt. Hierzulande sind Privatschulen nicht gerne gesehen, gerade soviele und solche, die der Nomenklatura selbst bessere Bildung ermöglichen. Und auch die Privatschulen sind komplett „öffentlich“ bevorschriftet – und eben Schulen. Und darauf kommt es an: Neben schulischen Alternativen braucht es systemische Alternativen. Und eben diese nichtschulischen Bildungsmöglichkeiten sind in Deutschland (neben Nordkorea und Kuba) abgeschnitten und verboten. Dazu gibt es kein Recht – und das sollte auch die Kirche klipp und klar sagen. Und auch praktisch würden wir profitieren: Als es noch keinen Schulzwang gab (1938 eingeführt) und die (zwar verstaatlichten) Schulen neben sich noch freie und private schulische und nichtschulische Bildungsangebote kannten, da wurde Deutsch Wissenschaftssprache und es erwuchsen dem Volke viele anerkannte Wissenschaftler, Erfinder und Nobelpreisträger – viel mehr als es heute der Fall ist, wo alle – bei aller Reformiererei – doch in dasselbe Prokrustesbett gezwungen werden.
Ist ja gar nicht wahr. Das private Theresiengymnasium (Schönenberg) ist auch für Eltern ohne viel Asche. Ich muß nur 1/3 zahlen, da mein Gehalt niedrig ist. In St.Blasien-Internat der Jesuiten mußte 1/3 der Eltern nur 1/5 des Preises zahlen. Die Lehrer (=Patres*) und reiche Eltern (z.B. Filbinger) haben in einen Spendentopf gezahlt, von dem dann die anderen 4/5 kamen. In meiner Klasse waren Kleinbauern, LKW-Fahrer… (*ihr Gehalt)
Wald Nähe Sigmaringen war genauso – ein Gemisch von Reich, mitttel und arm. Salem am Bodensee war dagegen nur für Reiche. War aber auch nicht kirchlich.
Es ist schlicht und ergreifend: Gender-Mainstreaming ist eine Ideologie, die der NS-Ideologie in NICHTS nachsteht.