Ist Euthanasie die einzige Antwort auf schlechte Haftbedingungen? – Zehn belgische Gefangene wollen getötet werden


Ist Euthanasie die einzige Antwort auf schlechte Haftbedingungen? 10 Gefangene wollen in Belgien getötet werden, weil sie die Haftbedingungen nicht mehr ertragen(Brüs­sel) Bel­gi­en: von den katho­li­schen Öster­rei­chi­schen Nie­der­lan­den zum Eutha­na­sie-Eldo­ra­do? Zehn bel­gi­sche Gefan­ge­ne haben um Eutha­na­sie­rung ange­sucht. Einer bekommt sie. Ein bel­gi­scher Sena­tor und ein Jour­na­list fra­gen: „Haben wir nicht 1996 die Todes­stra­fe abgeschafft?“

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Die Rich­ter haben es Frank, einem Gefan­ge­nen gewährt, sich durch Eutha­na­sie­rung aus dem Haft­schick­sal zu „befrei­en“. Frank erfüllt aller­dings nicht die vom bel­gi­schen Eutha­na­sie­ge­setz vor­ge­se­he­nen Vor­aus­set­zun­gen. Er befin­det sich weder im „End­sta­di­um einer unheil­ba­ren Krank­heit“ noch lei­det er „uner­träg­li­che Schmer­zen“. Doch seit das Eutha­na­sie­ge­setz in Kraft getre­ten ist, das es in Bel­gi­en erlaubt, legal jeman­den ins Jen­seits zu beför­dern, ent­steht ein immer grö­ßer wer­den­der Grau­be­reich. Ärz­te, Rich­ter, Behör­den legen das Gesetz zuneh­mend „groß­zü­gi­ger“ aus.

Was 2002 mit der Behaup­tung gewährt wur­de, nur in ganz eng umris­se­nen und genau defi­nier­ten Umstän­den die lega­li­sier­te Tötung zu erlau­ben, hat längst eine unkon­trol­lier­te Eigen­dy­na­mik entwickelt.

Der belgische Tod

Ins­ge­samt haben zehn bel­gi­sche Gefan­ge­ne um „Haft­er­leich­te­rung“ durch Eutha­na­sie bean­tragt. Dies berich­te­te die bel­gi­sche Fern­seh­sen­dung Pan­ora­ma am ver­gan­ge­nen 20. Okto­ber. Die Sen­dung strahl­te eine Repor­ta­ge über Eutha­na­sie in Bel­gi­ens Gefäng­nis­sen aus.

Der bewilligte Tod

Bis­her sei ledig­lich einem ein­zi­gen bel­gi­schen Gefan­ge­nen die Eutha­na­sie bewil­ligt wor­den, laut dem Arzt Fran­cis Van Mol, der Gene­ral­di­rek­tor für den Gesund­heits­dienst in Bel­gi­ens Justiz­voll­zugs­an­stal­ten ist. Der Gefan­ge­ne heißt Frank V.D.B. 2012 hat­te er um Eutha­na­sie­rung ange­sucht. Und es wur­de ihm bewil­ligt. Die Todes­sprit­ze wur­de ihm aller­dings noch nicht gesetzt. Der Jour­na­list Dirk Leest­mans inter­view­te Frank für Pan­ora­ma. Frank erklär­te, nicht aus dem Gefäng­nis ent­las­sen wer­den zu wol­len, weil er sich selbst für „gefähr­lich“ hält. Im Gefäng­nis aber lei­de er unter dem Frei­heits­ent­zug. Ein­ge­sperrt in einer Zel­le sein zu müs­sen, bedeu­te für ihn ein „uner­träg­li­ches Leiden“.

„Flucht“ aus dem Gefängnis

Die­sel­be Begrün­dung nann­ten neun wei­te­re Gefan­ge­ne, die eben­falls um „Frei­heit“ durch Tötung ansuch­ten. Bekannt mach­te die Sache der bel­gi­sche Sena­tor Lou­is Ide. Er brach­te es an die Öffent­lich­keit, daß in Bel­gi­ens Gefäng­nis­sen Gefan­ge­ne lie­ber getö­tet wer­den wol­len, als in der Zel­le ein­ge­sperrt zu blei­ben. Die Situa­ti­on in den Gefäng­nis­sen sei „uner­träg­lich“ so der Sena­tor, nicht das Leben die­ser Gefan­ge­nen. Über­füll­te, unge­eig­ne­te Ein­rich­tun­gen, kei­ne Mög­lich­keit zur Arbeit und kei­ne Aus­sicht auf eine Zukunfts­per­spek­ti­ve, das sei­en die Grün­de, die Gefan­ge­ne den Tod bevor­zu­gen las­se, statt der „Höl­le“ eines aus den Rudern gera­ten­den Gefäng­nis­sy­stems, so der Sena­tor. „Wer wür­de es schon aus­hal­ten, auf knapp zwei Qua­drat­me­tern, die einem Gefan­ge­nen in bel­gi­schen Gefäng­nis­sen zur Ver­fü­gung ste­hen, 23 Stun­den am Tag in einer Zel­le zu ver­brin­gen“, so Sena­tor Ide. Der Antrag wer­de offen­sicht­lich aus Ver­zweif­lung gestellt.

Legitime Fragen

Auch der Jour­na­list Leest­mans stellt am Ende sei­ner Repor­ta­ge die Fra­ge, ob die Eutha­na­sie-Anträ­ge von Gefan­ge­nen nicht durch uner­träg­li­che Lebens­be­din­gun­gen in bel­gi­schen Gefäng­nis­sen ver­ur­sacht sind: „Fragt Frank dar­um, getö­tet zu wer­den, weil er krank ist, oder weil die Lebens­be­din­gun­gen im Gefäng­nis so schlecht sind? Gibt es kei­nen ande­ren Weg, Franks Lei­den zu lin­dern, als ihn umzu­brin­gen? Wur­de in Bel­gi­en die Todes­stra­fe nicht 1996 abgeschafft?“

Kein Sterbenskranker

Auch von den ande­ren neun Gefan­ge­nen, die um Eutha­na­sie­rung ange­sucht haben, befin­det sich kei­ner in der End­pha­se einer Krank­heit. Um genau zu sein, ist kei­ner eigent­lich krank. Der Tod als ein­zi­ge Per­spek­ti­ve eines Gefan­ge­nen in einem zivi­li­sier­ten Land? Oder sol­len durch Eutha­na­sie Haft­plät­ze frei­wer­den, die man drin­gend für die vie­len Neu­zu­gän­ge braucht? Eutha­na­sie als Teil der Spar­maß­nah­men des Staates?

„Neu­er­dings wird das Gesetz auch auf Men­schen ange­wandt, die über­haupt nicht krank sind, aber behaup­ten ‚uner­träg­lich‘ zu lei­den“, so Leest­mans in sei­ner Reportage.

Wie inzwi­schen zahl­rei­che Stu­di­en und Medi­en­re­por­ta­gen bele­gen, wird das bel­gi­sche Eutha­na­sie­ge­setz auf erschrecken­de Wei­se miß­braucht. Und dies in alle Rich­tun­gen. Offen­sicht­lich hat der Miß­brauch auch die Gefäng­nis­se erreicht, soll­te Frank wirk­lich getö­tet werden.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Tempi

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4 Kommentare

  1. … ob die Eutha­na­sie-Anträ­ge von Gefan­ge­nen nicht durch uner­träg­li­che Lebens­be­din­gun­gen in bel­gi­schen Gefäng­nis­sen ver­ur­sacht sind.

    Viel­leicht soll­te man wirk­lich über­le­gen, ob man die Lebens­be­din­gun­gen der Gefan­ge­nen ver­bes­sern muss, um die Anträ­ge auf den frei­wil­li­gen Tod zu reduzieren.
    Aller­dings ent­ste­hen dann zwei Gefahren:

    Zum einen wer­den die Men­schen argu­men­tie­ren, dass es den Gefan­ge­nen im Gefäng­nis VIEL ZU GUT geht und der Süh­ne­zweck der Stra­fe damit ver­fehlt wird. Zum zwei­ten besteht dann die Gefahr, dass Staf­ta­ten began­gen wer­den, nur um in das Gefäng­nis HINEIN zu kom­men, weil es dann vie­len Men­schen in Frei­heit schlech­ter geht, als den Insas­sen der Gefängnisse.

    Sie sehen, die Argu­men­ta­ti­on mit den Lebens­be­din­gun­gen im Straf­voll­zug ist ein sehr schar­fes, aber zwei­schnei­di­ges Schwert

  2. Der „huma­ne“ Straf­voll­zug der EU-Staa­ten soll nun so „uner­träg­lich“ sein? Da wider­spre­chen sich aber die euro­päi­schen „Huma­ni­sten“ ganz gewal­tig selbst. Das hat gewis­se Par­al­le­len zur Debat­te um die „lega­le“ Abtrei­bung. Anfangs fuh­ren die übli­chen Laut­spre­cher der „Mensch­lich­keit“ einen etwas sanf­te­ren Kurs. Die Kinds­tö­tung im Mut­ter­leib sol­le nur dann frei von Straf­ver­fol­gung sein, wenn die schwan­ge­re Frau sich ein­ge­hend hat „bera­ten“ las­sen und nur noch die­sen „Aus­weg“ sieht. Heut­zu­ta­ge las­sen die­se sata­nisch beses­se­nen Gei­ster gänz­lich ihre Mas­ke fal­len, indem sie den prä­na­ta­len Mord sprach­lich zu einem „Men­schen­recht“ pervertieren.

  3. Das bald nahe­zu ent­christ­li­che Euro­pa als Hand­rei­cher Rich­tung Abgrund. Die Auf­lö­sungs­er­schei­nun­gen in Bel­gi­en, mit Flan­dern als eine der geschicht­li­chen Wie­gen der röm. kath. Iden­ti­tät, zeu­gen vom fürch­ter­li­chen Wüten des Kul­tes des Todes. Die­ser wie­der­um benö­tigt Lakai­en bzw. Steigbügelhalter/​innen. Kurz; er benö­tigt Übeltäter/​innen im Dien­ste der Mäch­te der Fin­ster­nis. Der hl. Papst Pius X. hat die trau­ri­ge Rea­li­tät der Preis­ga­be des SOZIALEN KÖNIGTUMS CHRISTI zu Gun­sten einer wahr­heits­fer­nen, see­len­tö­ten­den „Huma­ni­tät“ in fol­gen­de prä­gnan­te Wor­te gefasst:

    -
    „Wenn der Herr nicht mehr unter sei­nen Wohl­tä­tern regiert, so regiert Satan durch sei­ne Übeltäter“
    -

  4. Hat sich die Abtrei­bung inzwi­schen zur Gebur­ten­re­ge­lung ent­wickelt, aus­geu­fert, so muß der wache und auf­merk­sa­me Christ bezgl. der in Bel­gi­en offen­bar mög­li­chen Eutha­na­sie, die sich Straf­ge­fan­ge­ne, die unter ihrer Stra­fe „lei­den“, wün­schen und ihnen dann wohl auch gewährt wird, nun sich laut fra­gen: wird auf die­se Hin­ter­tür­wei­se einem Straf­tä­ter nicht mit bil­li­ger „Gna­de“ doch von sei­ner straf­ge­setz­lich auf­er­leg­ten Süh­ne­lei­stung noch Befrei­ung gewährt – für das Opfer dann nun als des­sen lebens­lan­ger Hohn und Spott ?!!

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