(Brüssel) Belgien: von den katholischen Österreichischen Niederlanden zum Euthanasie-Eldorado? Zehn belgische Gefangene haben um Euthanasierung angesucht. Einer bekommt sie. Ein belgischer Senator und ein Journalist fragen: „Haben wir nicht 1996 die Todesstrafe abgeschafft?“
Die Richter haben es Frank, einem Gefangenen gewährt, sich durch Euthanasierung aus dem Haftschicksal zu „befreien“. Frank erfüllt allerdings nicht die vom belgischen Euthanasiegesetz vorgesehenen Voraussetzungen. Er befindet sich weder im „Endstadium einer unheilbaren Krankheit“ noch leidet er „unerträgliche Schmerzen“. Doch seit das Euthanasiegesetz in Kraft getreten ist, das es in Belgien erlaubt, legal jemanden ins Jenseits zu befördern, entsteht ein immer größer werdender Graubereich. Ärzte, Richter, Behörden legen das Gesetz zunehmend „großzügiger“ aus.
Was 2002 mit der Behauptung gewährt wurde, nur in ganz eng umrissenen und genau definierten Umständen die legalisierte Tötung zu erlauben, hat längst eine unkontrollierte Eigendynamik entwickelt.
Der belgische Tod
Insgesamt haben zehn belgische Gefangene um „Hafterleichterung“ durch Euthanasie beantragt. Dies berichtete die belgische Fernsehsendung Panorama am vergangenen 20. Oktober. Die Sendung strahlte eine Reportage über Euthanasie in Belgiens Gefängnissen aus.
Der bewilligte Tod
Bisher sei lediglich einem einzigen belgischen Gefangenen die Euthanasie bewilligt worden, laut dem Arzt Francis Van Mol, der Generaldirektor für den Gesundheitsdienst in Belgiens Justizvollzugsanstalten ist. Der Gefangene heißt Frank V.D.B. 2012 hatte er um Euthanasierung angesucht. Und es wurde ihm bewilligt. Die Todesspritze wurde ihm allerdings noch nicht gesetzt. Der Journalist Dirk Leestmans interviewte Frank für Panorama. Frank erklärte, nicht aus dem Gefängnis entlassen werden zu wollen, weil er sich selbst für „gefährlich“ hält. Im Gefängnis aber leide er unter dem Freiheitsentzug. Eingesperrt in einer Zelle sein zu müssen, bedeute für ihn ein „unerträgliches Leiden“.
„Flucht“ aus dem Gefängnis
Dieselbe Begründung nannten neun weitere Gefangene, die ebenfalls um „Freiheit“ durch Tötung ansuchten. Bekannt machte die Sache der belgische Senator Louis Ide. Er brachte es an die Öffentlichkeit, daß in Belgiens Gefängnissen Gefangene lieber getötet werden wollen, als in der Zelle eingesperrt zu bleiben. Die Situation in den Gefängnissen sei „unerträglich“ so der Senator, nicht das Leben dieser Gefangenen. Überfüllte, ungeeignete Einrichtungen, keine Möglichkeit zur Arbeit und keine Aussicht auf eine Zukunftsperspektive, das seien die Gründe, die Gefangene den Tod bevorzugen lasse, statt der „Hölle“ eines aus den Rudern geratenden Gefängnissystems, so der Senator. „Wer würde es schon aushalten, auf knapp zwei Quadratmetern, die einem Gefangenen in belgischen Gefängnissen zur Verfügung stehen, 23 Stunden am Tag in einer Zelle zu verbringen“, so Senator Ide. Der Antrag werde offensichtlich aus Verzweiflung gestellt.
Legitime Fragen
Auch der Journalist Leestmans stellt am Ende seiner Reportage die Frage, ob die Euthanasie-Anträge von Gefangenen nicht durch unerträgliche Lebensbedingungen in belgischen Gefängnissen verursacht sind: „Fragt Frank darum, getötet zu werden, weil er krank ist, oder weil die Lebensbedingungen im Gefängnis so schlecht sind? Gibt es keinen anderen Weg, Franks Leiden zu lindern, als ihn umzubringen? Wurde in Belgien die Todesstrafe nicht 1996 abgeschafft?“
Kein Sterbenskranker
Auch von den anderen neun Gefangenen, die um Euthanasierung angesucht haben, befindet sich keiner in der Endphase einer Krankheit. Um genau zu sein, ist keiner eigentlich krank. Der Tod als einzige Perspektive eines Gefangenen in einem zivilisierten Land? Oder sollen durch Euthanasie Haftplätze freiwerden, die man dringend für die vielen Neuzugänge braucht? Euthanasie als Teil der Sparmaßnahmen des Staates?
„Neuerdings wird das Gesetz auch auf Menschen angewandt, die überhaupt nicht krank sind, aber behaupten ‚unerträglich‘ zu leiden“, so Leestmans in seiner Reportage.
Wie inzwischen zahlreiche Studien und Medienreportagen belegen, wird das belgische Euthanasiegesetz auf erschreckende Weise mißbraucht. Und dies in alle Richtungen. Offensichtlich hat der Mißbrauch auch die Gefängnisse erreicht, sollte Frank wirklich getötet werden.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi
… ob die Euthanasie-Anträge von Gefangenen nicht durch unerträgliche Lebensbedingungen in belgischen Gefängnissen verursacht sind.
Vielleicht sollte man wirklich überlegen, ob man die Lebensbedingungen der Gefangenen verbessern muss, um die Anträge auf den freiwilligen Tod zu reduzieren.
Allerdings entstehen dann zwei Gefahren:
Zum einen werden die Menschen argumentieren, dass es den Gefangenen im Gefängnis VIEL ZU GUT geht und der Sühnezweck der Strafe damit verfehlt wird. Zum zweiten besteht dann die Gefahr, dass Staftaten begangen werden, nur um in das Gefängnis HINEIN zu kommen, weil es dann vielen Menschen in Freiheit schlechter geht, als den Insassen der Gefängnisse.
Sie sehen, die Argumentation mit den Lebensbedingungen im Strafvollzug ist ein sehr scharfes, aber zweischneidiges Schwert
Der „humane“ Strafvollzug der EU-Staaten soll nun so „unerträglich“ sein? Da widersprechen sich aber die europäischen „Humanisten“ ganz gewaltig selbst. Das hat gewisse Parallelen zur Debatte um die „legale“ Abtreibung. Anfangs fuhren die üblichen Lautsprecher der „Menschlichkeit“ einen etwas sanfteren Kurs. Die Kindstötung im Mutterleib solle nur dann frei von Strafverfolgung sein, wenn die schwangere Frau sich eingehend hat „beraten“ lassen und nur noch diesen „Ausweg“ sieht. Heutzutage lassen diese satanisch besessenen Geister gänzlich ihre Maske fallen, indem sie den pränatalen Mord sprachlich zu einem „Menschenrecht“ pervertieren.
Das bald nahezu entchristliche Europa als Handreicher Richtung Abgrund. Die Auflösungserscheinungen in Belgien, mit Flandern als eine der geschichtlichen Wiegen der röm. kath. Identität, zeugen vom fürchterlichen Wüten des Kultes des Todes. Dieser wiederum benötigt Lakaien bzw. Steigbügelhalter/innen. Kurz; er benötigt Übeltäter/innen im Dienste der Mächte der Finsternis. Der hl. Papst Pius X. hat die traurige Realität der Preisgabe des SOZIALEN KÖNIGTUMS CHRISTI zu Gunsten einer wahrheitsfernen, seelentötenden „Humanität“ in folgende prägnante Worte gefasst:
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„Wenn der Herr nicht mehr unter seinen Wohltätern regiert, so regiert Satan durch seine Übeltäter“
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Hat sich die Abtreibung inzwischen zur Geburtenregelung entwickelt, ausgeufert, so muß der wache und aufmerksame Christ bezgl. der in Belgien offenbar möglichen Euthanasie, die sich Strafgefangene, die unter ihrer Strafe „leiden“, wünschen und ihnen dann wohl auch gewährt wird, nun sich laut fragen: wird auf diese Hintertürweise einem Straftäter nicht mit billiger „Gnade“ doch von seiner strafgesetzlich auferlegten Sühneleistung noch Befreiung gewährt – für das Opfer dann nun als dessen lebenslanger Hohn und Spott ?!!