„Meine Mutter wurde euthanasiert, obwohl sie gar nicht krank war“ – Doku-Film erzählt die Brutalität des belgischen Euthanasie-Gesetzes


Dokumentation über Brutalität der Euthanasie in Belgien. Marcel: "Meine Mutter wurde einfach umgebracht".(Brüs­sel) „Mei­ne Mut­ter war nicht krank, aber sie haben sie durch Eutha­na­sie getö­tet“. Ein Doku­men­tar­film erzählt die Wahr­heit dar­über, wie die Wirk­lich­keit hin­ter dem Gesetz des „sanf­ten Todes“ in Bel­gi­en wirk­lich aus­sieht. In dem Film von Pierre Bar­ne­ri­as kom­men Ärz­te und Ver­wand­te von Opfern zu Wort und berich­ten von den „ver­steck­ten Morden“.

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Die Mut­ter von Mar­cel Ceu­len­eur (im Bild mit ihrer Enke­lin) befand sich nicht im End­sta­di­um einer Krank­heit, ganz im Gegen­teil. Sie war nicht ein­mal krank, außer den übli­chen Alters­ge­bre­chen. Und sie litt auch nicht unter „uner­träg­li­chen Schmer­zen“. Und den­noch „wur­de sie eutha­na­siert, obwohl ihre Situa­ti­on auf kei­nen Fall die im Gesetz vor­ge­se­he­nen Vor­aus­set­zun­gen erfüll­te“. Der Fall von Mar­cels Mut­ter ist nur einer unter vie­len Eutha­na­sie-Fäl­len in Bel­gi­en. Die Zahl der eutha­na­sier­ten Per­so­nen nimmt seit 2002 stän­dig zu: waren es 2003 offi­zi­ell „nur“ 235 Men­schen, waren es 2011 schon 1133.

Gehirnwäsche

Nach einer lan­gen Recher­che­pha­se, in der zahl­rei­che Zeu­gen­aus­sa­gen gesam­melt und ver­schie­de­ne unab­hän­gi­ge Stu­di­en- und Berich­te ver­ar­bei­tet wur­de, erschien vor kur­zem der Doku­men­tar­film „L’euthanasie, jusqu’o๠?“ (Eutha­na­sie, bis wohin?). Der Film befaßt sich mit dem Eutha­na­sie­miß­brauch in Bel­gi­en, einem Land das als erstes den „selbst­be­stimm­ten“ Tod lega­li­sier­te. In dem aber nur 20 Pro­zent aller Fäl­le offi­zi­ell gemel­det wer­den. Der Rest ist Dun­kel­zif­fer und vor allem rechts­frei­er Raum, in dem Will­kür und Mord eine erschrecken­de Alli­anz ein­ge­gan­gen sind. Die Tür dazu wur­de im Namen der „Frei­heit“ auf­ge­sto­ßen durch den Gesetz­ge­ber selbst.

Der Film zeigt sol­che Miß­brauchs­fäl­le und erzählt ihre Geschich­te, auch die Geschich­te von Manu­el. Manu­el ist ein Gewerk­schaf­ter, der eigent­lich nie einen Grund sah, war­um er der Idee des „sanf­ten Todes“, – immer­hin klingt es doch schon so gut – wider­spre­chen hät­te sol­len. Bis sei­ne eige­ne Mut­ter davon betrof­fen war. „Ich war gegen die Eutha­na­sie­rung mei­ner Mut­ter“, erzählt er im Film des Jour­na­li­sten Pierre Bar­ne­ri­as. „Auch ihr Haus­arzt war dage­gen, so wie die gan­ze Fami­lie. Sie hat nie über Eutha­na­sie gespro­chen, bis sie einen Arzt ken­nen­lern­te, der ihr eine Gehirn­wä­sche mach­te und sie umbrach­te, ohne daß die im Gesetz fest­ge­leg­ten Vor­aus­set­zun­gen vor­han­den waren. Sie sagen, die Eutha­na­sie wür­de nur in genau fest­ge­leg­ten Situa­tio­nen ange­wandt, in Wahr­heit geschieht das genaue Gegenteil.“

Kontrolleure kontrollieren nicht

Laut Gesetz kann nur ein Kran­ker im End­sta­di­um und ohne Aus­sicht auf Gene­sung nach mehr­fa­chem schrift­li­chem Antrag, nach der Über­prü­fung durch einen zwei­ten Arzt und eine Kom­mis­si­on die Eutha­na­sie gewährt bekom­men. Im Doku­men­tar­film kommt eine ganz ande­re Rea­li­tät zum Vor­schein. Der zustän­di­ge Vor­sit­zen­de der Kon­troll­kom­mis­si­on für Eutha­na­sie­fäl­le gibt im Film selbst zu, daß die Kon­trol­le nicht funk­tio­niert und die Kom­mis­si­on letzt­lich nichts weiß und nichts tut.

Von wegen „Selbstbestimmung“

Eti­en­ne Mon­te­ro von der Rechts­wis­sen­schaft­li­chen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Namür in der Wal­lo­nie bestä­tigt, daß „man die Eutha­na­sie nicht kon­trol­lie­ren kann, wie die Kon­troll­kom­mis­si­on selbst zugibt. Es ist klar, daß ein Arzt, der gegen das Gesetz ver­stößt, dies nicht mel­det: ent­we­der mel­det er den Fall der Kom­mis­si­on über­haupt nicht oder er füllt die Vor­drucke schlecht aus oder fälscht sie. Laut einer jüng­sten Stu­die wird nur in einem von zwei Fäl­len die vor­ge­schrie­be­ne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten ein­ge­holt. Das ist ille­gal. Die Ideo­lo­gie, die die­sem Gesetz zugrun­de­liegt, ist der angeb­li­che Respekt vor der Auto­no­mie und der Selbst­be­stim­mung des Men­schen. Es ist aber offen­sicht­lich, daß dem jeden Tag durch die Fak­ten wider­spro­chen wird.“

Wenn nur 20 Pro­zent aller durch Eutha­na­sie getö­te­ten Men­schen gemel­det wer­den und von die­sen nur für die Hälf­te eine Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen vor­liegt und wei­te­re doku­men­tier­te Män­gel in Rech­nung gestellt wer­den, ist davon aus­zu­ge­hen, daß in Bel­gi­en nicht ein­mal fünf Pro­zent aller eutha­na­sier­ten Men­schen tat­säch­lich auf eige­nen Wunsch umge­bracht wer­den, so der Dokumentarfilm.

„Wir wären alle Mörder“

Das wis­sen auch die Ärz­te, die Eutha­na­sie durch­füh­ren. Marc Cosyns sagt im Film: „Das bel­gi­sche Eutha­na­sie­ge­setz ist dem nie­der­län­di­schen sehr ähn­lich. Aber es ist nicht so streng. Man kann es von Fall zu Fall inter­pre­tie­ren. Das größ­te Pro­blem in Bel­gi­en ist, daß es demen­te Pati­en­te gibt und Gei­stes­kran­ke, die ihre Zustim­mung nicht äußern kön­nen. Auf sie kann das gel­ten­de Gesetz nicht ange­wandt wer­den. Und wenn es doch gemacht wird, mel­det man der Regie­rung ein­fach nichts. Es ist klar, daß das ein biß­chen ille­gal ist, des­halb muß das der­zei­ti­ge System auch geän­dert wer­den, denn so wie es jetzt ist, könn­ten wir alle vor dem Gesetz als Mör­der bezeich­net wer­den. Wir tun aber nur das, was die Pati­en­ten von uns wün­schen.“ Der Arzt Cosyns gibt tie­fen Ein­blick in das Mord­sy­stem, das sich in Bel­gi­en durch ein Gesetz eta­bliert hat. Die Wider­sprü­che, in die er sich selbst in sei­ner Aus­sa­ge ver­strickt, sind ihm nicht ein­mal bewußt. Der Doku­men­tar­film macht sicht­bar, daß die Rea­li­tät von dem was das Gesetz sagt, völ­lig ver­schie­den ist. Aber erst das Gesetz und sei­ne fal­sche Grund­prä­mis­se hat den Miß­brauch mög­lich gemacht.

Die Schilderung der Krankenschwester

Die bel­gi­sche Kran­ken­schwe­ster Clai­re Marie Le Huu bestä­tigt im Film die Leicht­fer­tig­keit, mit der der „sanf­te Tod“ ver­ab­reicht wird. „Ich habe vie­len Fäl­len von Eutha­na­sie bei­gewohnt, die ille­gal durch­ge­führt wur­den. In einem der ersten, frag­te mich ein Anäs­the­sist, ihm zu hel­fen, jeman­den umzu­brin­gen, der ihn dar­um gebe­ten habe. Ich habe mich gewei­gert, weil die­ser Mann über­haupt nicht wirk­lich gelit­ten hat und die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben waren. Ich habe es mei­nen Vor­ge­setz­ten gesagt, aber an ihren aus­wei­chen­den Ant­wor­ten habe ich gese­hen, daß es sich längst um eine weit­ver­brei­te­te Pra­xis han­del­te. Der Mann wur­de umge­bracht und wie er star­ben vie­le ande­re. Mei­stens gibt es kei­nen schrift­li­chen Antrag. Die Leu­te wer­den meist drei­mal gefragt, so fast neben­bei ob sie lie­ber Eutha­na­sie als The­ra­pie und Pfle­ge möch­ten und ihre münd­li­che Ant­wort gilt dann.“ Eine angeb­li­che münd­li­che Ein­wil­li­gung kann aber jeder behaupten.

Euthanasie für Erbschaft

Dokumentation über Brutalität der Euthanasie in Belgien. Catherine: "Meine Mutter wurde wegen der Erbschaft umgebracht und als Euthanasie getarnt""Eines der häu­fig­sten Argu­men­te gegen die Eutha­na­sie ist, daß sie zu regel­rech­tem lega­li­sier­tem Mord füh­ren kann. Alten und allein­ste­hen­den Men­schen wird ein­ge­re­det, daß der Tod doch die „beste Ent­schei­dung“ sei. Man redet ihnen ele­gant und geschickt ein, daß sie ja eigent­lich nie­man­dem zur Last fal­len möch­ten, nicht der Fami­lie und auch nicht der Gesell­schaft. Dazu wird geschickt die Angst vor dem Tod aus­ge­nützt und schon wird der näch­ste Mensch eutha­na­siert. Einen sol­chen Fall erzählt der Doku­men­tar­film von Cathe­ri­ne (sie­he Foto). „Nach dem Tod ihres Man­nes ist mei­ne Schwe­ster allein geblie­ben. Sie war alt und ihre bei­den Söh­ne, bei­de Ärz­te, besuch­ten sie und schau­ten nach ihrer Gesund­heit. Eines Tages kamen sie dar­auf, daß die Mut­ter einen Mann damit beauf­tragt hat­te, Haus­ar­bei­ten zu erle­di­gen. Daß ein Frem­der sol­chen Zugang zur Mut­ter hat­te, miß­fiel ihnen. Sie befürch­te­ten, daß die Mut­ter die Erspar­nis­se ver­geu­den könn­te oder sich etwas auf­schwat­zen las­sen könn­te. So rede­ten sie ihr so lan­ge zu, bis sie sich eutha­na­sie­ren ließ. Ihr For­mu­la­re waren alle per­fekt aus­ge­füllt. Falsch war die Behaup­tung, daß mei­ne Schwe­ster krank gewe­sen sei. Mich hat­te man nicht infor­miert. Die Wahr­heit ist, daß die Söh­ne für sie ent­schie­den haben wegen der Erb­schaft. Ein Gesetz, das so etwas erlaubt ist etwas Entsetzliches.“

Machtlose Richter?

Cathe­ri­ne hat es erst gar nicht ver­sucht, sich an ein Gericht zu wen­den. Mar­cel aber ver­sucht es, um Gerech­tig­keit für den Tod sei­ner Mut­ter zu erhal­ten. „Zuerst habe ich an zwei Justiz­mi­ni­ster geschrie­ben, ohne eine Ant­wort zu erhal­ten, dann habe ich die Kon­troll­kom­mis­si­on auf­ge­for­dert, zu ermit­teln, aber sie haben nichts gemacht.“ Schließ­lich ging er zu Gericht, aber nach vier Jah­ren wur­de sein Antrag abge­wie­sen: Die Mut­ter habe ihre „Zustim­mung“ erteilt. „Es ist eine Far­ce. Die Rich­ter wol­len sich nicht gegen ein herr­schen­des System stel­len. Es wür­de genü­gen, wenn die Kon­troll­kom­mis­si­on ihre Arbeit machen wür­de. Aber sie tun es nicht“. Und die Rich­ter unter­stüt­zen das „Tötungs­sy­stem“ durch ihr Weg­schau­en. Und für das Weg­schau­en auf allen Ebe­nen gibt es vie­le Grün­de: einer der wich­tig­sten sind die stei­gen­den Kosten des Gesund­heits­we­sens. Eutha­na­sie hilft ein­spa­ren. Knall­hart, unso­li­da­risch, unmensch­lich und brutal.

„Freiheit zu sterben?“

Pierre Bar­ne­ri­as ließ sich von zwei Jour­na­li­sten bei der Her­stel­lung des Doku­men­tar­films unter­stüt­zen. Er arbei­te­te 23 Jah­re für ver­schie­de­ne fran­zö­si­sche Fern­seh­sen­der, France 2, France 3, TV5 Mon­de und TF1. Als die Doku­men­ta­ti­on fer­tig­ge­stellt war, bot er sie allen bel­gi­schen und fran­zö­si­schen Fern­seh­an­stal­ten an, doch kei­ne woll­te sie aus­strah­len. „Die Ableh­nung hat mich wirk­lich irri­tiert. Ich habe zwei Jah­re dar­an gear­bei­tet und unglaub­li­che Zeug­nis­se gesam­melt. Bewei­se von ver­steck­ten Mor­den. Mei­ne Absicht war es nicht, das Gesetz zu blockie­ren, son­dern die Rea­li­tät auf­zu­zei­gen und ein Nach­den­ken über die ‚Frei­heit zu ster­ben‘ anzu­re­gen und über die unein­ge­schränk­te Macht, die Ärz­te haben.“

Doch so wie die Rich­ter weg­se­hen, so wol­len auch die Fern­seh­ver­ant­wort­li­chen nicht, daß die Bür­ger hin­ter die Kulis­sen eines Geset­zes schau­en, das den Mythos eines „sanf­tes Todes“ vor­gau­kelt, und ein ganz ande­res, häß­li­ches Gesicht ent­decken von Will­kür, Bevor­mun­dung und Mord. Pierre Bar­ne­ri­as hat daher sei­ne Doku­men­tar­film inzwi­schen im Inter­net ver­öf­fent­licht (hier der Link zum Film).

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Film L’eu­tha­na­sie… jus­qu’oà¹? (screen­shots)

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1 Kommentar

  1. Das Men­schen­recht auf „Ster­be­hi­fe“ kommt unauf­halt­sam näher. Wie beim kom­men­den „Men­schen­recht auf Abtrei­bung“, liegt das „Recht“ hier nicht auf Sei­ten des Getö­te­ten son­dern auf Sei­te des Tötenden.

    Wen wird das stö­ren? Fast nie­man­den, und das weiß auch der „Gesetz­ge­ber“. In Eng­land gibt es sol­che Fäl­le wie oben geschil­dert X‑fach, dank des „Liver­pool Care Pathway“.
    Wenn alle durch schwe­re Sün­de ver­blen­det sind, und neben dem Boll­werk des Glau­bens zusätz­lich das Boll­werk der Fami­lie zer­stört ist, regt sol­che Bar­ba­rei, die zur „Neu­en Welt­ord­nung“ gehört, nie­man­den mehr auf.

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