(Brüssel) „Meine Mutter war nicht krank, aber sie haben sie durch Euthanasie getötet“. Ein Dokumentarfilm erzählt die Wahrheit darüber, wie die Wirklichkeit hinter dem Gesetz des „sanften Todes“ in Belgien wirklich aussieht. In dem Film von Pierre Barnerias kommen Ärzte und Verwandte von Opfern zu Wort und berichten von den „versteckten Morden“.
Die Mutter von Marcel Ceuleneur (im Bild mit ihrer Enkelin) befand sich nicht im Endstadium einer Krankheit, ganz im Gegenteil. Sie war nicht einmal krank, außer den üblichen Altersgebrechen. Und sie litt auch nicht unter „unerträglichen Schmerzen“. Und dennoch „wurde sie euthanasiert, obwohl ihre Situation auf keinen Fall die im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllte“. Der Fall von Marcels Mutter ist nur einer unter vielen Euthanasie-Fällen in Belgien. Die Zahl der euthanasierten Personen nimmt seit 2002 ständig zu: waren es 2003 offiziell „nur“ 235 Menschen, waren es 2011 schon 1133.
Gehirnwäsche
Nach einer langen Recherchephase, in der zahlreiche Zeugenaussagen gesammelt und verschiedene unabhängige Studien- und Berichte verarbeitet wurde, erschien vor kurzem der Dokumentarfilm „L’euthanasie, jusqu’o๠?“ (Euthanasie, bis wohin?). Der Film befaßt sich mit dem Euthanasiemißbrauch in Belgien, einem Land das als erstes den „selbstbestimmten“ Tod legalisierte. In dem aber nur 20 Prozent aller Fälle offiziell gemeldet werden. Der Rest ist Dunkelziffer und vor allem rechtsfreier Raum, in dem Willkür und Mord eine erschreckende Allianz eingegangen sind. Die Tür dazu wurde im Namen der „Freiheit“ aufgestoßen durch den Gesetzgeber selbst.
Der Film zeigt solche Mißbrauchsfälle und erzählt ihre Geschichte, auch die Geschichte von Manuel. Manuel ist ein Gewerkschafter, der eigentlich nie einen Grund sah, warum er der Idee des „sanften Todes“, – immerhin klingt es doch schon so gut – widersprechen hätte sollen. Bis seine eigene Mutter davon betroffen war. „Ich war gegen die Euthanasierung meiner Mutter“, erzählt er im Film des Journalisten Pierre Barnerias. „Auch ihr Hausarzt war dagegen, so wie die ganze Familie. Sie hat nie über Euthanasie gesprochen, bis sie einen Arzt kennenlernte, der ihr eine Gehirnwäsche machte und sie umbrachte, ohne daß die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen vorhanden waren. Sie sagen, die Euthanasie würde nur in genau festgelegten Situationen angewandt, in Wahrheit geschieht das genaue Gegenteil.“
Kontrolleure kontrollieren nicht
Laut Gesetz kann nur ein Kranker im Endstadium und ohne Aussicht auf Genesung nach mehrfachem schriftlichem Antrag, nach der Überprüfung durch einen zweiten Arzt und eine Kommission die Euthanasie gewährt bekommen. Im Dokumentarfilm kommt eine ganz andere Realität zum Vorschein. Der zuständige Vorsitzende der Kontrollkommission für Euthanasiefälle gibt im Film selbst zu, daß die Kontrolle nicht funktioniert und die Kommission letztlich nichts weiß und nichts tut.
Von wegen „Selbstbestimmung“
Etienne Montero von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Namür in der Wallonie bestätigt, daß „man die Euthanasie nicht kontrollieren kann, wie die Kontrollkommission selbst zugibt. Es ist klar, daß ein Arzt, der gegen das Gesetz verstößt, dies nicht meldet: entweder meldet er den Fall der Kommission überhaupt nicht oder er füllt die Vordrucke schlecht aus oder fälscht sie. Laut einer jüngsten Studie wird nur in einem von zwei Fällen die vorgeschriebene schriftliche Einwilligung des Patienten eingeholt. Das ist illegal. Die Ideologie, die diesem Gesetz zugrundeliegt, ist der angebliche Respekt vor der Autonomie und der Selbstbestimmung des Menschen. Es ist aber offensichtlich, daß dem jeden Tag durch die Fakten widersprochen wird.“
Wenn nur 20 Prozent aller durch Euthanasie getöteten Menschen gemeldet werden und von diesen nur für die Hälfte eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt und weitere dokumentierte Mängel in Rechnung gestellt werden, ist davon auszugehen, daß in Belgien nicht einmal fünf Prozent aller euthanasierten Menschen tatsächlich auf eigenen Wunsch umgebracht werden, so der Dokumentarfilm.
„Wir wären alle Mörder“
Das wissen auch die Ärzte, die Euthanasie durchführen. Marc Cosyns sagt im Film: „Das belgische Euthanasiegesetz ist dem niederländischen sehr ähnlich. Aber es ist nicht so streng. Man kann es von Fall zu Fall interpretieren. Das größte Problem in Belgien ist, daß es demente Patiente gibt und Geisteskranke, die ihre Zustimmung nicht äußern können. Auf sie kann das geltende Gesetz nicht angewandt werden. Und wenn es doch gemacht wird, meldet man der Regierung einfach nichts. Es ist klar, daß das ein bißchen illegal ist, deshalb muß das derzeitige System auch geändert werden, denn so wie es jetzt ist, könnten wir alle vor dem Gesetz als Mörder bezeichnet werden. Wir tun aber nur das, was die Patienten von uns wünschen.“ Der Arzt Cosyns gibt tiefen Einblick in das Mordsystem, das sich in Belgien durch ein Gesetz etabliert hat. Die Widersprüche, in die er sich selbst in seiner Aussage verstrickt, sind ihm nicht einmal bewußt. Der Dokumentarfilm macht sichtbar, daß die Realität von dem was das Gesetz sagt, völlig verschieden ist. Aber erst das Gesetz und seine falsche Grundprämisse hat den Mißbrauch möglich gemacht.
Die Schilderung der Krankenschwester
Die belgische Krankenschwester Claire Marie Le Huu bestätigt im Film die Leichtfertigkeit, mit der der „sanfte Tod“ verabreicht wird. „Ich habe vielen Fällen von Euthanasie beigewohnt, die illegal durchgeführt wurden. In einem der ersten, fragte mich ein Anästhesist, ihm zu helfen, jemanden umzubringen, der ihn darum gebeten habe. Ich habe mich geweigert, weil dieser Mann überhaupt nicht wirklich gelitten hat und die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Ich habe es meinen Vorgesetzten gesagt, aber an ihren ausweichenden Antworten habe ich gesehen, daß es sich längst um eine weitverbreitete Praxis handelte. Der Mann wurde umgebracht und wie er starben viele andere. Meistens gibt es keinen schriftlichen Antrag. Die Leute werden meist dreimal gefragt, so fast nebenbei ob sie lieber Euthanasie als Therapie und Pflege möchten und ihre mündliche Antwort gilt dann.“ Eine angebliche mündliche Einwilligung kann aber jeder behaupten.
Euthanasie für Erbschaft
Eines der häufigsten Argumente gegen die Euthanasie ist, daß sie zu regelrechtem legalisiertem Mord führen kann. Alten und alleinstehenden Menschen wird eingeredet, daß der Tod doch die „beste Entscheidung“ sei. Man redet ihnen elegant und geschickt ein, daß sie ja eigentlich niemandem zur Last fallen möchten, nicht der Familie und auch nicht der Gesellschaft. Dazu wird geschickt die Angst vor dem Tod ausgenützt und schon wird der nächste Mensch euthanasiert. Einen solchen Fall erzählt der Dokumentarfilm von Catherine (siehe Foto). „Nach dem Tod ihres Mannes ist meine Schwester allein geblieben. Sie war alt und ihre beiden Söhne, beide Ärzte, besuchten sie und schauten nach ihrer Gesundheit. Eines Tages kamen sie darauf, daß die Mutter einen Mann damit beauftragt hatte, Hausarbeiten zu erledigen. Daß ein Fremder solchen Zugang zur Mutter hatte, mißfiel ihnen. Sie befürchteten, daß die Mutter die Ersparnisse vergeuden könnte oder sich etwas aufschwatzen lassen könnte. So redeten sie ihr so lange zu, bis sie sich euthanasieren ließ. Ihr Formulare waren alle perfekt ausgefüllt. Falsch war die Behauptung, daß meine Schwester krank gewesen sei. Mich hatte man nicht informiert. Die Wahrheit ist, daß die Söhne für sie entschieden haben wegen der Erbschaft. Ein Gesetz, das so etwas erlaubt ist etwas Entsetzliches.“
Machtlose Richter?
Catherine hat es erst gar nicht versucht, sich an ein Gericht zu wenden. Marcel aber versucht es, um Gerechtigkeit für den Tod seiner Mutter zu erhalten. „Zuerst habe ich an zwei Justizminister geschrieben, ohne eine Antwort zu erhalten, dann habe ich die Kontrollkommission aufgefordert, zu ermitteln, aber sie haben nichts gemacht.“ Schließlich ging er zu Gericht, aber nach vier Jahren wurde sein Antrag abgewiesen: Die Mutter habe ihre „Zustimmung“ erteilt. „Es ist eine Farce. Die Richter wollen sich nicht gegen ein herrschendes System stellen. Es würde genügen, wenn die Kontrollkommission ihre Arbeit machen würde. Aber sie tun es nicht“. Und die Richter unterstützen das „Tötungssystem“ durch ihr Wegschauen. Und für das Wegschauen auf allen Ebenen gibt es viele Gründe: einer der wichtigsten sind die steigenden Kosten des Gesundheitswesens. Euthanasie hilft einsparen. Knallhart, unsolidarisch, unmenschlich und brutal.
„Freiheit zu sterben?“
Pierre Barnerias ließ sich von zwei Journalisten bei der Herstellung des Dokumentarfilms unterstützen. Er arbeitete 23 Jahre für verschiedene französische Fernsehsender, France 2, France 3, TV5 Monde und TF1. Als die Dokumentation fertiggestellt war, bot er sie allen belgischen und französischen Fernsehanstalten an, doch keine wollte sie ausstrahlen. „Die Ablehnung hat mich wirklich irritiert. Ich habe zwei Jahre daran gearbeitet und unglaubliche Zeugnisse gesammelt. Beweise von versteckten Morden. Meine Absicht war es nicht, das Gesetz zu blockieren, sondern die Realität aufzuzeigen und ein Nachdenken über die ‚Freiheit zu sterben‘ anzuregen und über die uneingeschränkte Macht, die Ärzte haben.“
Doch so wie die Richter wegsehen, so wollen auch die Fernsehverantwortlichen nicht, daß die Bürger hinter die Kulissen eines Gesetzes schauen, das den Mythos eines „sanftes Todes“ vorgaukelt, und ein ganz anderes, häßliches Gesicht entdecken von Willkür, Bevormundung und Mord. Pierre Barnerias hat daher seine Dokumentarfilm inzwischen im Internet veröffentlicht (hier der Link zum Film).
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Film L’euthanasie… jusqu’oà¹? (screenshots)
Das Menschenrecht auf „Sterbehife“ kommt unaufhaltsam näher. Wie beim kommenden „Menschenrecht auf Abtreibung“, liegt das „Recht“ hier nicht auf Seiten des Getöteten sondern auf Seite des Tötenden.
Wen wird das stören? Fast niemanden, und das weiß auch der „Gesetzgeber“. In England gibt es solche Fälle wie oben geschildert X‑fach, dank des „Liverpool Care Pathway“.
Wenn alle durch schwere Sünde verblendet sind, und neben dem Bollwerk des Glaubens zusätzlich das Bollwerk der Familie zerstört ist, regt solche Barbarei, die zur „Neuen Weltordnung“ gehört, niemanden mehr auf.