(Wien) Ärzten ist es ab sofort in den Niederlanden erlaubt, den Tod von Neugeborenen herbeizuführen, sofern diese schwer und unheilbar krank sind. Die Königliche Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) hat entsprechende Regeln erlassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Demnach dürfen Mediziner die Behandlung von Neugeborenen vorzeitig abbrechen (= direkte Sterbehilfe durch Unterlassung) bzw. deren Tod direkt durch die Verabreichung einer Überdosis von Muskelrelaxanzien herbeiführen. Drei Prozent aller Todesfälle (2011: 3695 Menschen) gehen in Holland inzwischen offiziell auf Euthanasie zurück. Die Dunkelziffer liegt allerdings höher, da Ärzte zugeben, auch aus Mitleid und ohne Wunsch des Patienten Sterbehilfe geleistet zu haben – oder diese nicht gemeldet zu haben, weil ihnen der bürokratische Aufwand schlicht zu mühsam war.
In Belgien, wo Euthanasie ebenfalls erlaubt ist, beschwerten sich jüngst Ärzte darüber, daß sie für ihre Sterbehilfe-Dienste unterbezahlt seien, so einer der führenden belgischen Euthanasie-Ärzte, Wim Distelmans, Vorsitzender des Lebensende-Informationsforums LEIF Die Zahl der Euthanasie-Fälle ist in Belgien im Jahr 2012 um 25 Prozent angestiegen.
400 Ärzte, die als professionelle Lebensbeender ausgebildet sind, müßten mehrere Stunden in Zweitgutachten bzw. Fahrten zu den Sterbewilligen investieren, um ihnen die tödliche Injektion zu verabreichen. In den Niederlanden würden sie für Zweitgutachten 330 Euro erhalten, was laut Diestelmans angemessen sei, in Belgien wären 160 Euro vorgesehen, aufgrund der steigenden Nachfrage sei aber das zur Verfügung stehende Budget längst ausgeschöpft.
Die Schweiz, in der assistierter Suizid bei kranken Menschen erlaubt ist, wehrt sich gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), berichtet Swissinfo. Schweizer Ärzte hatten sich geweigert, einer gesunden 82-jährigen Frau, die Selbstmord begehen wollte, das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) auszuhändigen. Die Straßburger Richter in erster Instanz hatten sich auf die Seite der Klägerin gestellt mit der Begründung, ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sei verletzt worden. Das Schweizer Bundesamt für Justiz sieht mit dem Urteil allerdings eine schwerwiegende Frage der Auslegung bzw. Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgeworfen und legte dagegen Berufung ein.
Im Gegensatz zum obengenannten Urteil hatte der EGMR im Januar 2011 in einem Streit um Beihilfe zum Suizid entschieden, daß ein Staat nicht zur Selbstmord-Beihilfe verpflichtet ist und deshalb keine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung stellen muß, urteilten die Richter.
Text: imabe
Der irrsinnige Blut-Rausch der „aufgeklärten Humanisten“ scheint offenbar noch nicht gestillt zu sein. Die Niederlande einmal mehr als fürchterliche Speerspitze des Kultes des Todes zu operieren. Der MASSENMORD an ingeborenen beseelten Kindern genügt ihnen längst nicht mehr.
Jetzt wagen es bereits die ersten unfassbar diabolischen falschen Propheten
der NEO-ENDLÖSUNGS-SELEKTION.
Vor einem Jahr von
zwei sog. „Akademiker“ erst angedacht; der skrupellose
MORD von bereits geborenen beseelten Kindern; heute wie gesehen bereits umgesetzt.
Was sich noch als Theorie so anhörte
-
„(.…)
aus logischer Sicht muss es erlaubt werden,
Neugeborene zu töten,deren körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand rechtlich eine Abtreibung gerechtfertigt hätte.
Der „moralische Status“ eines Babys ist dem eines Fötus gleichzusetzen, insofern beiden noch jene Fähigkeiten fehlten, die die Zuerkennung eines Rechtes auf Leben rechtfertigen würden.
(.…)“
–
ist heute tödliche Realität !
Angesichts derartigem geistigen Aussatz verschlägt es einem die Sprache. Die „Religion der Demokratie“ folgt in der Tat einer „Logik“.…der satanischen ! Wenn ungeborene beseelte Kinder
– „per Gesetz“ ! – dem unvorstellbar bestialischen MASSENMORD überlassen werden.…
dann ist die „Logik“ des Bösen genau die oben aufgezeigte ! Die „Religion der Demokratie“ im Rausch der seelentötenden Hybris der luziferischen Selbstvergötterung !
Übrigens: „Mobile „Sterbeheilfe-Teams“
rücken in den Niederlanden bereits seit einem Jahr aus und sind „Lebensunwilligen“ beim Selbst-Mord „behiflich“ !
Martin Hohmann hält den „aufgeklärten Humanisten“ den Spiegel vor:
-
„Das Vorbild der Abtreibung favorisiert einen verwerflichen Lösungsansatz:
Wenn etwas im Wege ist, dann weg damit, Hindernisse radikal ausschalten, eliminieren.Nebenbei gefragt:
Wie soll man Befürwortern der Abtreibungsgewalt ihre stets erhobene Forderung nach sensiblem,
gewaltfreiem Umgang mit Mensch und Umwelt glauben?
Das ist doppelter Standard und reinste Heuchelei.
Fazit: Die Abtreibung hat eine staatlich
geförderte,
institutionalisierte
B R U T A L I T Ä T
erzeugt.“
Ich habe mich schon lange gefragt, wann dies kommt. Worin liegt denn der Unterschied, ob ein ungeborenes oder ein geborenes Kind getötet wird? Einzig und allein in der Gesetzgebung. Ein unschuldiges Kind wird in jedem Fall getötet.
So erschütternd das ist und so sehr man auf solche Missstände hinweisen muss: warum wird dieser Artikel mit heutigem Datum veröffentlicht und besagt, niederländische Ärzte dürften das „ab sofort“, wenn der entsprechende Artikel im Deutschen Ärzteblatt bereits 2005 erschienen ist?
http://www.aerzteblatt.de/archiv/45196/Niederlande-Sterbehilfe-an-Saeuglingen
Diese Situation ist also bereits seit 8 Jahren Realität!