(Darmstadt) Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag in Darmstadt beschlossen, Homo-Partnerschaften der Trauung einer Ehe von Mann und Frau gleichzustellen. Kirchenpräsident Volker Jung zeigte sich erfreut, daß damit die kirchlichen Regeln einer bereits bestehenden Praxis angepaßt wurden.
Den Schritt begründete die Synode damit, daß „heute davon ausgegangen wird, dass die gleichgeschlechtliche Orientierung zu den natürlichen Lebensbedingungen gehört“. Die EKHN ist die erste Landeskirche, die eine solche Gleichstellung beschlossen hat.
Die „Segnung“ von Homo-Partnerschaften war in der EKHN bereits seit 2003 erlaubt. Seither wurden in der EKHN mehr als 50.000 Ehen zwischen Mann und Frau geschlossen, aber nur 120 Homo-Paare ließen sich segnen, was einem Anteil von 0,24 Prozent entspricht.
Diese sich wiederholenden Minimalzahlen sollten zu denken geben, bevor weitere Kreise für eine kleine Splittergruppe in einem ideologisch aufgeheizten Kampf Grundsätze über Bord schmeißen, die außer ihrer eigentlichen Verfügungsgewalt stehen.
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Tja, nach grob gerechnet 50 Jahren Ökumene läßt sich dann wohl nur noch sagen: Pfüa Gott, es war meistens nett mit Euch. Schade, daß sich unsere Wege getrennt haben… wir müssen jetzt hier lang.
PS:
Eine evangelische „Kirche“ ist inexistent.
Daher macht sich in den sich von der Heiligen Mutter Kirche abgespaltet habenden protestantischen Gemeinschaften auch jeder seinen eigenen Reim auf die Heilige Schrift.…
das in diedem Artikel aufgezeigte
Trauerspiel
KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
„ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN“:
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4.
Es gibt keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn. Die Ehe ist heilig, während die homosexuellen Beziehungen gegen das natürliche Sittengesetz verstoßen. Denn bei den homosexuellen Handlungen bleibt « die Weitergabe des Lebens […] beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen ».(4)
Homosexuelle Beziehungen werden « in der Heiligen Schrift als schwere Verirrungen verurteilt… (vgl.“ Röm“ 1,24–27;“ 1 Kor“ 6,10;“ 1 Tim“ 1,10). Dieses Urteil der Heiligen Schrift erlaubt zwar nicht den Schluss, dass alle, die an dieser Anomalie leiden, persönlich dafür verantwortlich sind, bezeugt aber, dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind ».(5) Dieses moralische Urteil, das man bei vielen kirchlichen Schriftstellern der ersten Jahrhunderte(6) findet, wurde von der katholischen Tradition einmütig angenommen.
7.
[.…]
Wie die Erfahrung zeigt, schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse für die normale Entwicklung der Kinder, die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden. Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft. Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, dass man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnützt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist.
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Der Hinweis auf die geringe Nachfrage nach der Homotrauung sollte irrelevant sein. Auch wenn 99 Prozent der Leute plötzlich schwul werden und zum anderen Ufer wechseln, kann aus einer solchen Gemeinschaft keine Ehe werden.