(Lima) Der Vorsitzende der Kommission für Familie, Kinder und Verteidigung des Lebens in der Peruanischen Bischofskonferenz, Erzbischof José Antonio Eguren, hat darauf hingewiesen, daß der Heilige Stuhl seine Haltung zur ‚Pille danach‘, wegen deren potentiell abortiver Wirkweise, nicht geändert, und damit Klarheit geschaffen habe in Bezug auf die „einsame und überraschende“ Erklärung der deutschen Bischöfe, die deren Gebrauch in katholischen Krankenhäusern in Deutschland für Frauen erlaubt hat, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind.
Der Erzbischof von Piura und Tumbes (Peru), erinnerte daran, daß der deutsche Episkopat sich auf „die Verfügbarkeit neuer Präparate mit geänderter Wirkweise“ der ‚Pille danach‘ bezogen hatte, die nicht eine abortive Wirkung haben. Doch „er hat nicht aufgezeigt, worin diese Änderungen bestünden, noch welche neuen wissenschaftlichen Studien diese Behauptung stützen“.
In diesem Sinn erinnerte er daran, daß bis „zum heutigen Tage die seriösesten Hersteller dieses Pharmaproduktes anerkennen, daß die PD (‚Pille danach‘) oder OEC (‚Oral Emergency Contraception‘ / ‚Orale Notfallkontrazeption‘) über drei mögliche Wirkmechanismen verfügt: Die Ovulation zu verhindern, die Beweglichkeit des Spermas zu beeinträchtigen und die Implantation des Embryos zu vermeiden. Dieser letzte, die Implantation oder Nidation (Einnistung) des Embryos (das heißt, eines neuen Menschen) in der Gebärmutter zu vermeiden, ist eine Abtreibung“.
„Auch die Federal Drug Administration (FDA), die Behörde für die Kontrolle der Medikamente und Pharmaprodukte, welche die Standards für die Vereinigten Staaten von Amerika festlegt, und folglich auch für den Rest der Welt, anerkennt bis zum heutigen Tage die potentiell abortive Wirkweise der PD oder OEC“, fügte er hinzu.
„Also –bekräftigte er– kennt man keine ‚Pille danach‘, deren abortives Potential von der internationalen Wissenschaftsgemeinde einmütig ausgeschlossen würde und noch weniger ihre Vermarktung als solche. Folglich ist, unter diesen Umständen und bis zu diesem Zeitpunkt, ihr Gebrauch immer unmoralisch, auch im Fall von Vergewaltigung“.
Erzbischof Eguren wies darauf hin, daß, „falls in Zukunft eine PD oder OEC entwickelt würde, welche die Eigenschaften aufweisen würde, die die Sittlichkeit ihres Einsatzes nach einer Vergewaltigung erlauben würde, der Heilige Stuhl es sein wird, der dies mitteilen wird, was bis dato nicht geschehen ist“.
Der Erzbischof sagte, daß, im Falle Perus, die Pille verboten ist, da „das Nichtvorhandensein der abortiven Wirkweise nicht bewiesen wurde“ und das peruanische Gesetz „den Embryo schützt, das heißt, das ungeborene Kind ab seiner Empfängnis“.
„Auf die Anfrage, ob es sittlich ist, einer Frau nach der Vergewaltigung eine ‚Pille danach‘ zu verabreichen, welche die Befruchtung verhindert, das heißt, die vermeidet, daß die Spermien des ungerechten Aggressors (des Vergewaltigers) die Eizellen des Opfers erreichen, ist die Antwort einfach: Ja, solange nicht die Gefahr besteht, daß dasselbe Pharmaprodukt eine Abtreibung bewirkt, wenn die Befruchtung bereits stattgefunden hätte“, erklärte er.
Dennoch, stellte er klar, daß, „wenngleich die Eheleute nicht die Empfängnisverhütung verwenden dürfen, um die Geburtenhäufigkeit zu regeln, da sie ein moralisch verwerfliches Mittel ist, diese sittliche Norm, die sich nicht geändert hat und sich nicht ändern kann, bei einer Vergewaltigung keine Anwendung findet. Die Vergewaltigung ist eine unmenschliche und schwerwiegend ungerechte Handlung, folglich finden auf diesen Fall die moralischen Prinzipien der legitimen Verteidigung Anwendung.“
Erzbischof Eguren sagte, daß, wenngleich der Versuch zulässig ist, die Befruchtung als Ergebnis einer Vergewaltigung mit ebenso zulässigen Mitteln zu verhindern, sobald die Befruchtung stattgefunden hat, „wir einen neuen Menschen vor uns haben“, dessen Leben beschützt werden muß.
„Diese Lehre hat sich nicht geändert; sie bleibt unveränderlich. Die direkte, das heißt, als ein Ziel oder als ein Mittel gewollte, Abtreibung, steht in schwerem Gegensatz zum Sittengesetz (…). Nie ist es gerechtfertigt, das empfangene Kind zu töten, auch nicht unter den verwerflichen und brutalen Umständen einer Vergewaltigung“, betonte er.
„Die überwältigenden Fälle von Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden waren und schwanger wurden und die weise und mutig das Leben ihres Kindes zu erhalten wählten, legen Zeugnis dafür ab, daß es diese Entscheidung ist, welche wirklich über die Vergewaltigung siegt, da sie die Wahl des Guten über das Böse ist und der Sieg der Liebe über die Gewalt“, schloß er.
Text: ACI Prensa/ Arzobispado de Piura / Übersetzung Esteban Ibañez
Bild: Privat
Hervorragend! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Erzbischof Egurens Worte in der deutschen Bischöfe Ohren!!! Mögen diese Worte auch sonst größtmögliche Verbreitung erfahren, vor allem in Deutschland. Ein Herzlich‘ Vergelt’s Gott nach Peru!
Es ist ja etwa undurchsichtig. Aber ich würde sagen, er stimmt mit den deutschen Bischöfen überein. Die Frage ist wohl, auf welche Aussagen er sich konkret bezieht.
Die gleichzeitig abtreibende Wirkung der zugelassenen Präparate ist allen Seiten bekannt. Die deutschen Bischöfe erlauben den Einsatz nur dann, wenn sichergestellt ist, daß nicht die abtreibende Wirkung eintritt, sondern nur die befruchtungsverhindernde. Der Umkehrschluß des peruanischen Bischofs: Kein Präparat erfüllt die Bedingungen für eine Freigabe durch die Kirche.
Die Praxis hat bereits mehrfach gezeigt, dass es Unterschiede gibt zwischen Theorie (Lehre, Regeln) und Durchführung.
Folgende Sätze aus der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von vor einer Woche zeigen, dass die Praxis auch weiterhin (und wohl in stärkerem Maße) im Widerspruch sein wird zu den hehren bischöflichen Beteuerungen der lehramtlichen Aussagen:
„Die deutschen Bischöfe vertrauen darauf, dass in Einrichtungen in katholischer Trägerschaft die praktische Behandlungsentscheidung auf der Grundlage dieser moraltheologischen Vorgaben erfolgt. Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren.“
Die Königsteiner Erklärung von 1968 lässt grüßen.
Scheinbar lehrt in dieser Kirche jede Bischofskonferenz nach ihrem Gusto. Wird Zeit, dass das Lehramt letztverbindlich entscheidet, ob an katholischen Krankenhäusern kleine Kinder umgebracht werden dürfen.
Schön was man hier lesen kann, aber hat nicht auch die „Antibabypille“ eine Frühabtreibende Wirkung?
Das Wortgeschwaffel rund um die „Pille dannach“ seiner Em. Meisner, führte ja nur dazu das die „Frühabtreidende Pille dannach“ in katholischen Institutionen verschrieben werden darf. Es wäre schön wenn die Deutschen Bischöfe sich endlich vom Mythos der „Pille dannach die nicht Frühabtreibend wirkt“ verabscheiden würden und die ganze Angelegenheit richtig stellen würden, im Sinne Gottes unseres Herrn. Ansonsten ist hier ja klar zu erkennen, dass sich die Episkopaten des deutschsprachigen Raumes an den Konzilstexten orientieren, „Sag ja kein klares Wort und wenn dir dies doch einmal geschieht„ so relativiere es sofort mit dem nächsten Satz, so das sich jeder das Aussuchen kann was ihm gerade gefällt“.
Matthäus: 5. 37
Euer Jawort sei vielmehr ein Ja, euer Nein ein Nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.
Auf die Konzilstexte kann sich die „Königsteiner Erklärung“ zur Pille danach vom 22.02.2013 ganz bestimmt nicht berufen, bei aller Zweideutigkeit mancher Textstellen im Vaticanum II. Zu sagen, sie würden sich „an den Konzilstexten orientieren“, den Gefallen sollte man den Bischöfen nicht tun.
Welch „noble BeraterInnen“ für die deutschen Bischöfe !?
Günter Annen deckt auf:
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„Frau Prof. Dr. Gemzell Danielsson wurde vor vier Jahren Präsidentin des Internationalen Verbands der Abtreibungsärzte „FIAPAC“, nachdem der bekannte Wiener Abtreiber Dr. Christian Fiala vom Präsidentenamt zurückgetreten war.
War es der Druck der Massenmedien, die möglicherweise die Abweisung eines „Vergewaltigungsopfers“ an katholischen Krankenhäusern in Köln konstruiert hatten?
Oder zum anderen der Einfluss vom Katholikenausschuss, einer Vereinigung katholischer Laien im Erzbistum Köln, die die Liberalisierung der Kirche betreiben?
Oder gar die Ärzteschaft der katholischen Kliniken selbst, die zu 60 % aus Nichtkatholiken besteht und sich vom mahnenden Zeigefinger der katholischen Morallehre nicht selten bevormundet fühlt?
Oder hatte der Kardinal einen Berater, wohlmöglich den Bestsellerautor und ärztlichen Direktor am katholischen
Alexianer Krankenhaus in Köln-Porz, Herrn Manfred Lütz?
In Kölner Kreisen munkelt man, er habe Kardinal Meisner den
Rat erteilt, sich bei seiner Entscheidung auf neueste wissenschaftliche Studien der FIAPAC-Präsidentin zu stützen, die eine abtreibende Wirkung der „Pille danach“ leugnet.“
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Heute am 1.3. 2013 in der Zeitung die WELT, Kardinal Meisner, meines Erachtens von allen guten Geistern verlassen, entschuldigt sich bei der Frau die Beratung nicht bekommen hat, Papst Benedikt der XVI. hätte sich um solch verirrte Bischöfe kümmern sollen anstatt kostenpflichtige Bücher zu schreiben.
Im Hinblick auf die abtreibenden Pillen ist die kirchliche Universallehre – Gott sei Dank – sehr klar. Aber was ist mit der Lebendorganspende? Ich würde mir wünschen, dass der nächste Papst in dieser Hinsicht klarstellt, was schwere Sünde ist und was nicht.
„Der Leib jedes Menschen bildet zusammen mit dem Geist, der jedem gegeben sei, ein unteilbares Ganzes, dem das Bild Gottes selbst eingeprägt ist. Es gilt also vor allem die Menschenwürde und die personale Einheit des Menschen zu schützen“, war die Rhetorik Benedikt XVI. Die Entnahme aus dem lebenden, „hirntoten“ Körper wird als „ex cadavere“ deklariert, das Leben des Organspenders faktisch durch Ärztehand terminiert. Das muss öffentlich-lehramtlich als schwere Sünde erklärt werden und von der bisherigen Ansicht Abstand genommen werden.
Nach wie vor verstehe ich die Haltung der Kirche nicht. Wieso soll man ein unschuldiges Kind verhüten „dürfen“, nur weil sein Vater ein Krimineller ist? Worin liegt die Notwehr? Notwehr gibt es nur gegen ein Übel. Ist das Kind ein Übel?
Und wie schaut es aus, wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt (ist schon vorgekommen, auch das macht Viagra möglich)?