Absoluter Bruch mit Tradition und Praxis der Kirche – Pontifikat Benedikts XVI. nicht „abgeschlossen“ – Bemerkungen zum Rücktritt von Roberto de Mattei


Petersdom am Tag der Abdankung Benediktx XVI. Bemerkungen von Professor Roberto de Mattei zur Rücktrittsankündigung des Papstesvon Rober­to de Mat­tei*

Anzei­ge

Am 11. Febru­ar, dem Fest der Got­tes­mut­ter von Lour­des, teil­te der Hei­li­ge Vater Bene­dikt XVI. dem Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­um und der gan­zen Welt sei­ne Ent­schei­dung mit, auf das Pon­ti­fi­kat zu ver­zich­ten. Die Ankün­di­gung wur­de von den „fast völ­lig sprach­lo­sen“ Kar­di­nä­len „wie ein Blitz aus hei­te­rem Him­mel“ „mit einem Gefühl der Fas­sungs­lo­sig­keit“ auf­ge­nom­men, laut den sofort danach vom Kar­di­nal­de­kan Ange­lo Sod­a­no an den Papst gerich­te­ten Worten.

Wenn die Fas­sungs­lo­sig­keit der Kar­di­nä­le so groß war, kann man sich vor­stel­len, wie stark in die­sen Tagen die Ver­un­si­che­rung der Gläu­bi­gen ist, vor allem jener, die in Bene­dikt XVI. immer einen Bezugs­punkt sahen und die sich nun gewis­ser­ma­ßen als Wai­sen füh­len, wenn nicht sogar ver­las­sen, ange­sichts der so gro­ßen Schwie­rig­kei­ten, denen sich die Kir­che in die­ser Stun­de gegenübersieht.

Den­noch kommt die Hypo­the­se des Ver­zichts eines Pap­stes auf den päpst­li­chen Thron nicht völ­lig uner­war­tet. Der Vor­sit­zen­de der deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Karl Leh­mann und der Pri­mas von Bel­gi­en, God­fried Dan­neels hat­ten die Mög­lich­keit eines „Rück­tritts“ von Johan­nes Paul II. vor­ge­bracht, als des­sen gesund­heit­li­cher Zustand sich ver­schlech­tert hat­te. Papst Bene­dikt hat­te dem deut­schen Jour­na­li­sten Peter See­wald im Gesprächs-Buch Licht der Welt 2010 gesagt: „Ja. Wenn ein Papst zu der Erkennt­nis kommt, dass er phy­sisch, psy­chisch und gei­stig den Auf­trag sei­nes Amtes nicht mehr bewäl­ti­gen kann, dann hat er ein Recht und unter Umstän­den auch die Pflicht zurück­zu­tre­ten.“ 2010 hat­ten sich 50 spa­ni­sche Theo­lo­gen dem Offe­nen Brief an die Bischö­fe der gan­zen Welt des Schwei­zer Theo­lo­gen Hans Küng mit den Wor­ten ange­schlos­sen: „Wir glau­ben, daß das Pon­ti­fi­kat Bene­dikts XVI. auf­ge­braucht ist. Der Papst hat weder das Alter noch die Men­ta­li­tät, um ange­mes­sen auf die schwe­ren und drin­gen­den Pro­ble­me, denen sich die katho­li­sche Kir­che gegen­über­sieht, zu ant­wor­ten. Wir den­ken daher, mit dem nöti­gen Respekt für sei­ne Per­son, daß er von sei­nem Amt zurück­tre­ten soll­te.“ Und als zwi­schen 2011 und 2012 eini­ge Jour­na­li­sten wie Giu­lia­no Fer­ra­ra und Anto­nio Soc­ci über einen mög­li­chen Rück­tritt des Pap­stes schrie­ben, löste die­se Hypo­the­se unter den Lesern mehr Ableh­nung als Zuspruch aus.

Über das Recht eines Pap­stes zurück­zu­tre­ten, kann es kei­ne Zwei­fel geben. Der neue Codex Iuris Cano­ni­ci regelt die Even­tua­li­tät eines Rück­tritts des Pap­stes im Kanon 332, zwei­ter Absatz mit den Wor­ten: „Falls der Papst auf sein Amt ver­zich­ten soll­te, ist zur Gül­tig­keit ver­langt, daß der Ver­zicht frei geschieht und hin­rei­chend kund­ge­macht, nicht jedoch, daß er von irgend­wem ange­nom­men wird.“ In den Arti­keln 1 und 3 der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si Domi­ni­cis Gre­cis von 1996 über die Sedis­va­kanz ist im übri­gen die Mög­lich­keit vor­ge­se­hen, daß die Vakanz des Apo­sto­li­schen Stuhls nicht nur durch den Tod des Pap­stes, son­dern auch durch des­sen gül­ti­gen Ver­zicht ein­tre­ten kann.

In der Geschich­te gibt es nicht vie­le beleg­te Epi­so­den von Abdan­kun­gen. Der bekann­te­ste Fall bleibt jener des hei­li­gen Cöle­stin V., des Mönchs Pie­tro da Mor­ro­ne, gewählt zu Peru­gia am 5. Juli 1294 und gekrönt zu L’Aquila am fol­gen­den 29. August. Nach einem Pon­ti­fi­kat von nur fünf Jah­ren, hielt er es für ange­bracht, zurück­zu­tre­ten, da er sich nicht auf der Höhe für das aus­zu­üben­de Amt fühl­te. Er berei­te­te daher sei­ne Abdan­kung vor, indem er zuerst die Kar­di­nä­le kon­sul­tier­te und dann eine Kon­sti­tu­ti­on erließ, mit der er die Gül­tig­keit der von Gre­gor X. erlas­se­nen Bestim­mun­gen für das näch­ste Kon­kla­ve bestä­tig­te. Am 13. Dezem­ber ver­kün­de­te er in Nea­pel vor dem ver­sam­mel­ten Kar­di­nals­kol­le­gi­um sei­ne Abdan­kung, leg­te die Insi­gni­en und die päpst­li­chen Gewän­der ab und zog wie­der das ein­fa­che Gewand eines Ere­mi­ten an. Am 24. Dezem­ber 1294 wur­de an sei­ner Stel­le Bene­det­to Cae­ta­ni mit dem Namen Boni­faz VIII. zum Papst gewählt. Ein wei­te­rer Fall eines päpst­li­chen Ver­zichts – der letz­te bis heu­te – erfolg­te wäh­rend des Kon­zils von Kon­stanz (1414–1418). Gre­gor XII. (1406–1415), der recht­mä­ßi­ger Papst, sand­te – um das Abend­län­di­sche Schis­ma (1378 bis 1417) zu been­den – sei­nen Bevoll­mäch­tig­ten Car­lo Mala­te­sta nach Kon­stanz, um sei­ne Bereit­schaft zum Rück­tritt bekannt­zu­ge­ben. Der Ver­zicht wur­de offi­zi­ell am 4. Juli 1415 von der Kon­zils­ver­samm­lung ange­nom­men, die gleich­zei­tig den Gegen­papst Bene­dikt XIII. absetz­te. Gre­gor XII. wur­de wie­der als Kar­di­nal­bi­schof von Por­to in das Hei­li­ge Kol­le­gi­um auf­ge­nom­men und damit mit dem höch­sten Rang nach dem Papst. Nach­dem er sei­nen Namen und sei­ne Insi­gni­en abge­legt und wie­der sei­nen Namen Ange­lo Kar­di­nal Cor­rer ange­nom­men hat­te, zog er sich als Päpst­li­cher Legat in die Mar­ken zurück und starb am 18. Okto­ber 1417 in Recanati.

Der Rück­tritt an sich ist also kein Skan­dal. Er ist vom Kir­chen­recht vor­ge­se­hen und trat im Lau­fe der Geschich­te wenn auch nur sel­ten ein. Es ist jedoch anzu­mer­ken, daß der Papst zurück­tre­ten kann, und dies histo­risch auch manch­mal tat, weil das Pon­ti­fi­kat als ein „recht­li­ches Amt der Kir­che“ betrach­tet wird, das nicht untrenn­bar mit der Per­son ver­bun­den ist, die es ausübt.

Die apo­sto­li­sche Hier­ar­chie all­ge­mein übt näm­lich eine dop­pel­te Gewalt aus, die auf geheim­nis­vol­le Wei­se in der­sel­ben Per­son ver­eint ist: die Wei­he­ge­walt und die Lei­tungs­ge­walt (vgl. zum Bei­spiel den hei­li­gen Tho­mas von Aquin, Sum­ma Theo­lo­gi­ca, II-IIae, q. 39, a. 3, resp.; III, q. 6. A. 2). Bei­de Gewal­ten zie­len dar­auf ab, die spe­zi­fi­schen Ziel­set­zun­gen der Kir­che zu ver­wirk­li­chen, aber jede auf die ihr eige­ne Wei­se, die sie grund­le­gend von der ande­ren unter­schei­det: die pote­stas ordi­nis ist die Gewalt, die gött­li­chen Gna­den zu ver­tei­len und bezieht sich auf die Ver­wal­tung der Sakra­men­te und die Aus­übung des offi­zi­el­len Kul­tes; die pote­stas iuris­dic­tion­is ist die Macht, die Kir­che als Insti­tu­ti­on und die ein­zel­nen Gläu­bi­gen zu regieren.

Die Wei­he­ge­walt unter­schei­det sich von der Lei­tungs­ge­walt nicht nur wegen der Ver­schie­den­heit der Natur und des Objekts, son­dern auch durch die Art und Wei­se, in der sie ver­lie­hen wird, da ihr urei­gen ist, daß dies durch die Wei­he geschieht, das heißt durch ein Sakra­ment und die Ein­prä­gung einer hei­li­gen Wesens­art. Der Besitz der pote­stas ordi­nis ist abso­lut unaus­lösch­lich, da ihr Rang nicht zeit­li­che Zustän­dig­kei­ten sind, son­dern dem, dem sie über­tra­gen sind, damit ein Wesens­merk­mal ein­prä­gen. Wird ein Getauf­ter Dia­kon, Prie­ster oder Bischof, dann ist er das laut Kir­chen­recht für immer und kei­ne mensch­li­che Auto­ri­tät kann die­sen onto­lo­gi­schen Zustand ändern. Die Lei­tungs­ge­walt hin­ge­gen ist aus­lösch­bar, da zeit­lich begrenzt und wider­ruf­bar. Ihr Dienst, den phy­si­sche Per­so­nen aus­üben, endet mit der Been­di­gung des Mandats.

Eine wei­te­re wich­ti­ge Eigen­schaft der Lei­tungs­ge­walt ist ihre Ter­ri­to­ri­a­li­tät, zumal die Gra­de der Wei­he­ge­walt abso­lut unab­hän­gig von jeder ter­ri­to­ria­len Ein­schrän­kung sind, zumin­dest was die Gül­tig­keit ihrer Aus­übung anbe­langt. Die Zustän­dig­kei­ten der Lei­tungs­ge­walt sind dage­gen immer im Raum klar umris­sen und haben im Ter­ri­to­ri­um eines ihrer kon­sti­tu­ti­ven Merk­ma­le, aus­ge­nom­men, und das ist ent­schei­dend, der Pon­ti­fex Maxi­mus, der kei­ner räum­li­chen Ein­schrän­kung unterliegt.

In der Kir­che steht die Lei­tungs­ge­walt iure divi­no dem Papst und den Bischö­fen zu. Über die Fül­le die­ser Gewalt ver­fügt aller­dings nur der Papst, der, als Fun­da­ment, das gesam­te kirch­li­che Gebäu­de trägt. In ihm kon­zen­triert sich die gesam­te Hir­ten­ge­walt und in der Kir­che ist kei­ne Hir­ten­ge­walt unab­hän­gig von ihm vorstellbar.

Die pro­gres­si­ve Theo­lo­gie ver­tritt hin­ge­gen, im Namen des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils, eine sakra­men­ta­le und cha­ris­ma­ti­sche Reform der Kir­che, die die Wei­he­ge­walt der Lei­tungs­ge­walt, die Kir­che der Lie­be jener des Rechts, die bischöf­li­che Struk­tur der mon­ar­chi­schen ent­ge­gen­setzt. Dem Papst, redu­ziert auf einen Pri­mus inter pares inner­halb des Bischofs­kol­le­gi­ums stün­de nur eine ethisch-pro­phe­ti­sche Funk­ti­on zu, ein „Ehren-„ oder „Lie­bes­pri­mat“, aber nicht der Regie­rung und der Juris­dik­ti­on. In die­ser Per­spek­ti­ve wur­de von Hans Küng und ande­ren die The­se eines Pon­ti­fi­kats „auf Zeit“ und nicht mehr auf Lebens­zeit vor­ge­bracht, als Regie­rungs­form, wie sie die Schnellebig­keit der moder­nen Welt und der stän­dig neu­en Pro­ble­me erfordere.

„Wir kön­nen kei­nen 80jährigen Papst haben, der phy­sisch und psy­chisch nicht mehr voll­stän­dig gegen­wär­tig ist“, sag­te Küng dem Süd­west­rund­funk. Küng sieht in der Ein­schrän­kung des päpst­li­chen Man­dats einen not­wen­di­gen Schritt für eine radi­ka­le Reform der Kir­che. Der Papst wür­de zu einem Ver­wal­tungs­rats­vor­sit­zen­den ohne Ent­schei­dungs­ge­walt redu­ziert, mit einer „offe­nen“ kirch­li­chen Struk­tur zur Sei­te, die als per­ma­nen­te Syn­ode die Ent­schei­dungs­ge­walt hätte.

Wenn man aber über­zeugt ist, daß das Wesen des Papst­tums in der sakra­men­ta­len Wei­he­ge­walt liegt und nicht in der höch­sten Lei­tungs­ge­walt, dann könn­te der Papst nie zurück­tre­ten. Wenn er es täte, wür­de er durch den Ver­zicht ledig­lich die Aus­übungs­be­fug­nis der höch­sten Gewalt ver­lie­ren, nicht aber die Gewalt selbst, die ihm wie die sakra­men­ta­le Wei­he unaus­lösch­lich ein­ge­prägt ist, aus der sie hervorgeht.

Wer die The­se eines Rück­tritts zuläßt, muß damit gleich­zei­tig zuge­ben, daß der Papst sei­ne sum­ma pote­stas von der Lei­tungs­ge­walt, die er aus­übt bekommt und nicht vom Sakra­ment, das er emp­fängt. Die pro­gres­si­ve Theo­lo­gie befin­det sich daher in einem Wider­spruch mit sich selbst, wenn sie bean­sprucht, daß das Papst­tum auf sei­ner sakra­men­ta­len Natur beruht, dann aber den Rück­tritt eines Pap­stes for­dert, der nur zuläs­sig und denk­bar ist, wenn sein Amt auf der Lei­tungs­ge­walt beru­hen wür­de. Aus dem­sel­ben Grund kann es nach dem Ver­zicht von Bene­dikt XVI. nicht „zwei Päp­ste“ geben, einen im Amt und einen „eme­ri­tier­ten“, wie fälsch­li­cher­wei­se gesagt wur­de. Bene­dikt XVI. wird wie­der Sei­ne Emi­nenz Kar­di­nal Ratz­in­ger wer­den und wird kei­ne Vor­rech­te mehr aus­üben kön­nen, wie die Unfehl­bar­keit, die zuin­nerst mit der päpst­li­chen Lei­tungs­ge­walt ver­bun­den sind.

Der Papst kann also zurück­tre­ten. Aber ist es oppor­tun, daß er es tut? Enzo Bian­chi, ein sicher nicht „tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ner“ Autor, schrieb am 1. Juli 2002 in der Tages­zei­tung La Stam­pa: „Gemäß der gro­ßen Tra­di­ti­on der Kir­che des Westens und des Ostens soll­te kein Papst, kein Patri­arch, kein Bischof nur wegen Errei­chung einer Alters­gren­ze zurück­tre­ten. Es ist wahr, daß es seit gut 30 Jah­ren in der katho­li­schen Kir­che eine Bestim­mung gibt, die die Bischö­fe auf­for­dert, mit Voll­endung des 75. Lebens­jah­res dem Papst ihren Amts­ver­zicht anzu­bie­ten, und es ist wahr, daß alle Bischö­fe im Gehor­sam die­ser Ein­la­dung Fol­ge lei­sten und ihn anbie­ten, und es ist auch wahr, daß nor­ma­ler­wei­se die Rück­tritts­an­ge­bo­te ange­nom­men wer­den. Aber es bleibt eine jüng­ste Bestim­mung und Pra­xis, die von Paul VI. fest­ge­legt und von Johan­nes Paul II. bestä­tigt wur­de. Es ist durch nichts aus­ge­schlos­sen, daß dies in Zukunft revi­diert wird, nach­dem man die dadurch in die­sen Jahr­zehn­ten ver­ur­sach­ten Vor­tei­le und Schwie­rig­kei­ten abge­wo­gen hat.“

Die Bestim­mung, wonach die Bischö­fe mit 75 Jah­ren von ihren Diö­ze­sen zurück­tre­ten, ist eine ganz jun­ge Pha­se der Kir­chen­ge­schich­te, die den Wor­ten des hei­li­gen Pau­lus zu wider­spre­chen scheint, daß der Hir­te beru­fen ist ad con­viv­en­dum et ad com­mo­ri­en­dum (2 Kor 7, 3), an der Sei­te sei­ner Her­de zu leben und zu ster­ben. Die Beru­fung eines Hir­ten, wie die eines jeden Getauf­ten, ver­pflich­tet näm­lich nicht zu einem bestimm­ten Alter und ist nicht an eine bestimm­te Gesund­heit gebun­den, son­dern bis zum Tod.

Von die­sem Blick­win­kel aus betrach­tet erscheint der Ver­zicht Bene­dikts XVI. auf das Pon­ti­fi­kat in theo­lo­gi­scher und kano­ni­scher Hin­sicht wie ein legi­ti­mer Akt, aber in histo­ri­scher Hin­sicht als abso­lu­te Dis­kon­ti­nui­tät mit der Tra­di­ti­on und der Pra­xis der Kir­che. Betrach­tet man es vom Blick­win­kel der mög­li­chen Kon­se­quen­zen, die dar­aus erwach­sen könn­ten, dann han­delt es sich nicht nur um irgend­ei­nen „inno­va­ti­ven“, son­dern um einen radi­kal „revo­lu­tio­nä­ren“ Schritt, wie ihn der Links­li­be­ra­le Euge­nio Scal­fa­ri in der Tages­zei­tung La Repubbli­ca am 12. Febru­ar nannte.

Das Erschei­nungs­bild der päpst­li­chen Insti­tu­ti­on wird in den Augen der Welt­öf­fent­lich­keit näm­lich ihrer Sakra­li­tät ent­klei­det, um den Beur­tei­lungs­kri­te­ri­en der Moder­ni­tät über­ant­wor­tet zu wer­den. Nicht zufäl­lig schrieb am sel­ben Tag Mas­si­mo Fran­co im Cor­rie­re del­la Sera vom „extre­men, letz­ten, unwi­der­ruf­li­chen Kri­sen­sym­ptom eines Regie­rungs­sy­stems und einer Form des Papsttums“.

Man kann weder einen Ver­gleich zie­hen mit Cöle­stin V., der zurück­trat, nach­dem er mit Gewalt aus sei­ner Ere­mi­ten­zel­le her­aus­ge­ris­sen wor­den war, um ihn auf den Papst­thron zu set­zen, noch mit Gre­gor XII., der zum Amts­ver­zicht gezwun­gen war, um die schwer­wie­gen­de Fra­ge des Abend­län­di­schen Schis­mas zu lösen.

Es han­del­te sich um Aus­nah­me­fäl­le. Wel­che Aus­nah­me­si­tua­ti­on liegt aber der Ent­schei­dung Bene­dikts XVI. zugrun­de? Der offi­zi­el­le Grund, der in sei­ne Wor­te vom 11. Febru­ar gemei­ßelt ist, drückt statt einer Aus­nah­me viel­mehr die Nor­ma­li­tät aus: „Aber die Welt, die sich so schnell ver­än­dert, wird heu­te durch Fra­gen, die für das Leben des Glau­bens von gro­ßer Bedeu­tung sind, hin- und her­ge­wor­fen. Um trotz­dem das Schiff­lein Petri zu steu­ern und das Evan­ge­li­um zu ver­kün­den, ist sowohl die Kraft des Kör pers als auch die Kraft des Gei­stes not­wen­dig, eine Kraft, die in den ver­gan­ge­nen Mona­ten in mir der­art abge­nom­men hat, daß ich mein Unver­mö­gen erken­nen muß, den mir anver­trau­ten Dienst wei­ter gut auszuführen.“

Wir ste­hen nicht einer schwe­ren Hand­lungs­un­fä­hig­keit gegen­über, wie dies bei Johan­nes Paul II. im letz­ten Abschnitt des Pon­ti­fi­kats der Fall war. Die intel­lek­tu­el­len Fähig­kei­ten Bene­dikts XVI. sind voll­kom­men intakt, wie er in einer sei­ner letz­ten und bedeu­tend­sten Medi­ta­tio­nen am Prie­ster­se­mi­nar der Diö­ze­se Rom bewie­sen hat [8. Febru­ar], und sei­ne Gesund­heit ist „im Gro­ßen und Gan­zen gut“, wie der Spre­cher des Hei­li­gen Stuhls, Pater Feder­i­co Lom­bar­di, prä­zi­sier­te, laut dem der Papst jedoch in letz­ter Zeit „das Ungleich­ge­wicht der Ver­pflich­tun­gen fühlt, zwi­schen den zu bewäl­ti­gen­den Pro­ble­men und den Kräf­ten, über die er nicht mehr zu ver­fü­gen“ meint.

Den­noch, ab dem Augen­blick der Erwäh­lung, emp­fin­det jeder Papst ein ver­ständ­li­ches Gefühl der Unzu­läng­lich­keit und ein Miß­ver­hält­nis zwi­schen den per­sön­li­chen Fähig­kei­ten und der Last des Auf­trags, den zu erfül­len er geru­fen ist. Wer kann sagen, imstan­de zu sein, allein mit sei­nen Kräf­ten den munus des Stell­ver­tre­ters Chri­sti zu tra­gen? Der Hei­li­ge Geist aber steht dem Papst bei, nicht nur im Augen­blick der Wahl, son­dern bis zum Tod, in jedem Augen­blick, auch den schwie­rig­sten sei­nes Pon­ti­fi­kats. Heu­te wird der Hei­li­ge Geist häu­fig unan­ge­bracht ange­ru­fen, wie etwa wenn man bean­sprucht, daß er jeden Akt und jedes Wort eines Pap­stes oder eines Kon­zils decken sol­le. In die­sen Tagen ist er aber der gro­ße Abwe­sen­de in den Kom­men­ta­ren der Mas­sen­me­di­en, die den Schritt Bene­dikts XVI. nach rein mensch­li­chen Kri­te­ri­en bewer­ten, so als sei die Kir­che ein mul­ti­na­tio­na­ler Kon­zern, die ohne jeden über­na­tür­li­chen Ein­fluß bloß nach Effek­ti­vi­täts­kri­te­ri­en gelei­tet wird.

Man muß sich aber fra­gen: Wie vie­le Päp­ste haben in zwei­tau­send Jah­ren Geschich­te bei guter Gesund­heit regiert und haben kei­nen Ver­fall der Kräf­te ver­spürt und haben unter Krank­hei­ten und mora­li­schen Prü­fun­gen aller Art gelit­ten? Das phy­si­sche Wohl­be­fin­den war nie ein Kri­te­ri­um der Kir­chen­re­gie­rung. Wird es eines ab Bene­dikt XVI. sein? Ein Katho­lik kann nicht anders als sich die­se Fra­gen zu stel­len und wenn er sie sich nicht stellt, dann wer­den sie durch die Fak­ten gestellt, wie im kom­men­den Kon­kla­ve, wenn die Wahl des Nach­fol­gers Bene­dikts sich schick­sals­träch­tig einem jun­gen Kar­di­nal im vol­len Besitz der Kräf­te zuneigt, damit er für geeig­net befun­den wird für die schwe­re Mis­si­on, die ihn erwar­tet. Außer der Kern des Pro­blems wür­de in jenen „Fra­gen, die für das Leben des Glau­bens von gro­ßer Bedeu­tung sind“ lie­gen, auf die der Papst Bezug genom­men hat und die auf die Situa­ti­on der Unre­gier­bar­keit anspie­len könn­ten, in der sich die Kir­che zu befin­den scheint.

Es wäre unter die­sem Aspekt wenig ange­bracht, das Pon­ti­fi­kat Bene­dikts XVI. bereits als „abge­schlos­sen“ zu betrach­ten und vor­schnell Bilanz zu zie­hen, ohne den von ihm ange­kün­dig­ten, schick­sals­schwe­ren Stich­tag abzu­war­ten: den Abend des 28. Febru­ar 2013, ein Datum, das in die Kir­chen­ge­schich­te ein­ge­hen wird. Vor, aber auch nach die­sem Datum, könn­te Bene­dikt XVI. noch Haupt­fi­gur neu­er, unvor­her­ge­se­he­ner Sze­na­ri­en sein. Der Papst hat sei­nen Rück­tritt ange­kün­digt, aber nicht sein Schwei­gen. Sei­ne Ent­schei­dung gibt ihm eine Frei­heit zurück, derer er sich viel­leicht beraubt fühl­te. Was wird Bene­dikt XVI., oder Kar­di­nal Ratz­in­ger in den näch­sten Tagen, Wochen und Mona­ten sagen und tun? Und vor allem, wer wird das Schiff­lein Petri durch die neu­en Stür­me len­ken, die es zwangs­läu­fig erwar­ten, und auf wel­che Weise?

* Rober­to de Mat­tei war Pro­fes­sor für Zeit­ge­schich­te an der Uni­ver­si­tät Cas­si­no, heu­te Pro­fes­sor für Kir­chen­ge­schich­te an der Euro­päi­schen Uni­ver­si­tät in Rom, er war Bera­ter der ita­lie­ni­schen Regie­rung in außen­po­li­ti­schen Fra­gen, stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der des Natio­na­len For­schungs­rats (CNR) der Repu­blik Ita­li­en, Direk­tor und Her­aus­ge­ber der Zeit­schrift Radi­ci Cri­stia­ne und des katho­li­schen Nach­rich­ten­dien­stes Cor­ri­spon­den­za Roma­na, Autor der Kon­zils­ge­schich­te: Das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil – eine bis­lang unge­schrie­be­ne Geschich­te, Edi­ti­on Kirch­li­che Umschau, für das er 2011 mit dem ita­lie­ni­schen Histo­ri­ker­preis Acqui Sto­ria aus­ge­zeich­net wurde.

Über­set­zung: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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12 Kommentare

  1. Zuerst ein­mal Respekt für die gründ­lich­ste Recher­che. Ich bin ent­setzt über die Initia­ti­ve von Hans Küng, die mich sprach­los macht.

    Zunächst ist der Papst nicht höher ein­ge­weiht als die Bischö­fe, aber er hat gewis­se ritu­el­le Vor­rech­te, die ihm kei­ner neh­men kann. Stärk­ster Aus­druck ist die Papst­mes­se, die in der Hier­ar­chie über den Pon­ti­fi­kal­äm­tern der Bischö­fe steht.

    Es steht nie­man­dem zu, die Ent­schei­dung Bene­dikts XVI in Fra­ge zu stel­len, eben­so wie es nie­man­dem zusteht, das Dog­ma von der Auf­nah­me Mari­ens in den Him­mel in Fra­ge zu stellen.

  2. Mit der Annah­me der Wahl zum Papst, wer­den dem neu­en Papst sicher­lich Gna­den, die für die­ses hohe Amt nötig sind, zuteil. Anson­sten könn­te kein Papst die­se Ver­ant­wor­tung über­neh­men und tra­gen. Nicht um sonst wird in jeder Mes­se für den regie­ren­den Papst gebe­tet. Wer meint, der Papst besitzt nur „ritu­el­le“ Vor­rech­te, ver­kennt das Papst­amt. Der Papst ist Nach­fol­ger des Apo­stel­für­sten Petrus und Stell­ver­tre­ter Chri­sti auf Erden und dadurch ist die­ses Amt mit beson­de­rer Ver­ant­wor­tung und auch mit Gna­den ausgestattet.

  3. Ich bin ein enfa­cher kath. Christ, der, wäh­rend das II. Vati­ka­num war, in Frei­burg in dem damal. Kath. Semi­nar für Wohl­fahrts­pfle­ger (der Begriff „Sozi­al­ar­bei­ter“ war da noch unbe­kannt), Trä­ger der Deut­sche Cari­tas­ver­band, in der Aus­bil­dung sich befand – 1964 bezw. 1965. Wäh­rend der 6 Seme­ster hat­ten wir Herrn Dr. Gabel, Prie­ster in Frei­burg, für das Fach „Reli­gi­ons­kun­de“ = Kath. Kir­chen­leh­re u. ‑geschich­te. Das war für mich, der ja nicht kon­kret „kath. Theo­lo­gie“ stu­die­ren woll­te, doch eine unver­gess­li­che, soli­de Unter­rich­tung im kath. Glau­ben. Zuvor hat­te ich schon im Eltern­haus (in der Nazi­zeit = HJ und ä. Bedräng­nis­sen) schon die Grund­la­gen für unse­ren Glau­ben und ein Leben danach, erfahren.
    Bezgl. des ein­schnei­den­den kirchl. Ereig­nis­ses bin ich der Auf­fas­sung und sage es hier mit mei­nen ein­fa­chen Wor­ten aus dem Glau­ben: Chri­stus, der eigent­li­che Herr Sei­ner (es ist nicht „unse­re“) Kir­che, behält sie immer !, auch jetzt, wo etwas für uns Gläu­bi­ge Unge­wöhn­li­ches gesche­hen ist, in Sei­ner Hand ‑den­ken wir an das bibl. Erreig­nis vom „Sturm auf dem Meer“ !.
    Es klingt viel­leicht für eini­ge Hoch­ge­lehr­te jetzt pro­vo­ka­tiv: nicht ein kath. Pro­fes­sor bestimmt das Gesche­hen in Chri­sti Kir­che, son­dern der Hei­li­ge Geist. Die­ser weht wo ER will. Manch­mal so, wie wir es zuvor nicht begrei­fen. Ich bin über­zeugt, der Hl. Geist, der Geist Chri­sti weiß letzt­lich, was für Sei­ne Kir­che Heu­te rich­tig d.h. heil­brin­gend ist. Stel­len wir uns hier wie­der die Reak­ti­on der Apo­stel vor im sturm­ge­schüt­tel­ten Boot: der HERR war da; aber sie sahen es nicht!
    Übri­gens, 1964 am vor­läu­fi­gen Ende des kon­kre­ten Stu­di­ums in Frei­burg, 35 J. alt war und (vor­her) mit ca. 3 ande­ren Mit­stu­die­ren­den hin u. wie­der früh­mor­gens bei hl. Mes­sen in Frei­burg dien­ten – nach dem „alten“ Ritus, fiel mir schon auf, daß der Ablauf die­ses seit lan­gem so gewohn­ten Meß­ri­tus, irgend­wie so fest­ge­fah­ren „ablief – es war eigent­lich so ver­kru­stet, ja gewis­ser­ma­ßen ruti­niert geworden.

  4. Zuerst dach­te ich an einen Faschings­scherz, eine Zei­tungs­en­te, wie so vie­le andere.
    Danach setz­te der Schock ein und gro­ße Trau­rig­keit. Ich fühl­te den Boden unter mir weggezogen.
    Ver­ständ­nis für die­se Ent­schei­dung und Dank­bar­keit waren die näch­sten Etap­pen die­ses Gefühlsweges.
    Die Ein­schät­zung aus frei­mau­re­ri­scher Sicht und die ‑wie ich fin­de- drei­ste und hoch­mü­ti­ge Auf­for­de­rung Hans Küngs ärgern mich.
    Der sach­lich fun­dier­te Kom­men­tar von Rober­to de Mat­tei hin­ge­gen lässt in mir ein Gefühl der Furcht aufkommen.
    Wird das Papst­amt künf­tig zur Ver­fü­gungs­mas­se verkommen?
    Die mög­li­chen Fol­gen des Rück­trit­tes waren mir bis­her in die­ser Ein­deu­tig­keit nicht klar.
    Sind sie Papst Bene­dikt klar?
    Was mich von Anfang an ver­wun­dert hat, war die kur­ze Frist von Ankün­di­gung und Inkraft­tre­ten des Rücktritts.
    Ich frag­te mich, was mag da im Hin­ter­grund gelau­fen sein und letzt­lich den Aus­schlag für die­se Ent­schei­dung gege­ben haben?
    Ich ver­eh­re Papst Bene­dikt als gro­ßen Den­ker, Theo­lo­gen und beschei­de­nen, groß­ar­ti­gen Men­schen mit beson­de­rer Ausstrahlung.
    Intel­lek­tu­ell und theo­lo­gisch steckt er sei­ne Kri­ti­ker locker „in die Tasche“, davon bin ich überzeugt.
    Und ich hof­fe, dass Papst Bene­dikt spä­ter ein­mal die ihm heu­te noch vor­ent­hal­te­ne umfas­sen­de Aner­ken­nung zuteil wird.

    Doch wie wird es mit­tel- und lang­fri­stig wei­ter­ge­hen mit dem Papst­tum und der katho­li­schen Kir­che, die ich doch so liebe?

    Der Fels kann sei­nem Wesen nach nichts ande­res sein als stand­fest und sicher – auch dann, wenn die manch­mal aggres­si­ven Wogen einer feind­se­li­gen Welt gegen ihn anbranden.

    Trotz aller Ver­un­si­che­rung hof­fe, wün­sche und bete ich, dass dies so bleibt!
    Möge der Fels nie­mals unter­spült werden!
    Denn an „Wühl­mäu­sen“, die genau dies im Sin­ne haben, wird es nicht man­geln, vor allem ange­sichts die­ser neu­en Situation!

  5. Wäh­rend des Schrei­bens mei­nes vori­gen Kom­men­tars erlag ich einem Anfall von Mut­lo­sig­keit, wie gelegentlich.
    Ich möch­te die­ser Mut­lo­sig­keit aber nicht das Feld überlassen
    Nein, ich will das Ver­spre­chen Jesu Chri­sti in mir wir­ken lassen:
    „Du bist Petrus der Fels.….…!“
    Und wei­ter: „Ich bin bei euch .…..!“

    Auf­merk­sam also das wei­te­re Gesche­hen beobachten,
    und – falls Nega­ti­ves geschieht – den Mund auf­ma­chen, Posi­ti­on beziehen,
    Zeug­nis geben und sich nicht wegducken.

    Dar­über­hin­aus auf Jesu Wor­te hören und Ihm vertrauen.
    Denn Angst­ge­füh­le kom­men nicht von Gott.

    Es war mir wich­tig, dies noch ein­mal richtigzustellen.

  6. Wann kommt eigent­lich Herr Küng auf die Idee, dass es für ihn auch Zeit ist, sich aus der Öffent­lich­keit zurück­zu­zie­hen und sei­nen Lebens­abend in Medi­ta­ti­on, Gebet und Stil­le vor Gott zu verbringen?

    • Küng wird sich im Lau­fe des Früh­jah­res aus sei­ner Stif­tung zurück­zie­hen. Sie­he Wiki­pe­dia „Hans Küng“.

  7. „In die­sen Tagen ist er [Anm.Der Hl.Geist] aber der gro­ße Abwe­sen­de in den Kom­men­ta­ren der Mas­sen­me­di­en, die den Schritt Bene­dikts XVI. nach rein mensch­li­chen Kri­te­ri­en bewerten“.
    Er ist schein­bar auch abwe­send im obi­gen Arti­kel, wenn es um die Ent­schei­dung des Rück­tritts geht. Ein Papst ist auf­grund sei­nes Amtes nicht frei in sei­nen Ent­schei­dun­gen, schein­bar ent­spricht es dem Wil­len des Hl.Geistes, dass Papst Ben­dikt vor­zei­tig abtritt. Über die Grün­de kann man spe­ku­lie­ren, doch der Geist Got­tes und die Wege des Herrn sind unergründlich…“

  8. Scha­de das nun auch sei­ne Hei­lig­keit Papst Bene­dikt XVI vor dem Moder­nis­mus und den „Unhei­li­gen“ Früch­ten des Kon­zils, nicht nur in die Knie gegan­gen ist, son­dern wie eine „Rat­te das sin­ken­de Schiff ver­lässt“ (ver­mut­lich um sei­ne See­le in Sicher­heit zu brin­gen), denn dadurch wur­de das Wir­ken Gott des Hei­li­gen Gei­stes in Fra­ge gestellt wird. Lei­der wird erst nach dem Kon­kla­ve für uns alle Sicht­bar, ob die­ser „Rück­tritt zum Segen oder zum Flu­che erfolg­te“. Wobei aber das jubeln der anti­ka­tho­li­schen Kräf­te in der Welt, sie­he KÜNG, Pfar­rer­initia­ti­ve, der Frei­mau­rer, usw. usw. eher befürch­ten lässt das die­ser Rück­tritt eher zum Fluch wird.

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen.

  9. Ich bin kein Prophet.
    Trotz­dem sage ich die Zukunft voraus.
    Nach­dem es kei­nen Papst i. R. gibt und der noch Hei­li­ge Vater sich frei­wil­lig in ein Klo­ster im (!) Vati­kan begibt, qua­si als Gefan­ge­ner, wer­den wir von ihm nach dem Rück­tritt nur noch vom Umzug, dann evt. von Erkran­kung und sei­nem Tod hören. Öffent­lich wird er nicht mehr sprechen.

    Der Rück­tritt bedeu­tet für die Gläu­bi­gen sein zwei­ma­li­ges Sterben.

    Jedes öffent­lich gespro­che­ne Wort wür­de abge­fie­selt nach irgend mög­li­chen Dif­fe­ren­zen zu sei­nem Nach­fol­ger. Und die vertr.…… Mas­se ist ja nicht ein­mal in der Lage, die „Unfehl­bar­keit“ recht zu verstehen.

  10. Hat der Hei­li­ge Vater gekifft, oder sich schuld­haft sonst den kör­per­li­chen Ver­fall zugezogen?

    Wenn nicht, dann trägt ein ande­rer dafür die Verantwortung.

    Ich fürch­te, die Fra­ge wird nicht all­zu lan­ge offen bleiben.

  11. Unser Papst wird nach sei­nem Rück­zug in ein spi­ri­tu­el­les Leben schweigen.
    In sei­nen ver­öf­fent­li­chen Büchern hat er sein Testa­ment geschrieben.

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