(Darmstadt) Günter Annen wurde am 25. Januar 2011 zu einer Strafe von 75 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt. Das teilte Annen heute in einer E‑Mail mit.
Annen demonstrierte in Viernheim am 25. und 26. August letzten Jahres vor der Abtreibungspraxis von Dr. Karl-Heinz Jordan. Zunächst wurde seitens der Polizei ein Platzverweis ausgesprochen, der später wieder zurückgenommen wurde. Offensichtlich wurde dieser wegen falscher Aussagen seitens Dr. Karl-Heinz Jordan ausgesprochen. Am zweiten Demonstrationstag erstattete Dr. Jordan dann Anzeige wegen Beleidigung und Hausfriedensbruch. In der Anzeige hieß es, Annen habe ein Schild aufgestellt, auf dem zu lesen gewesen wäre: „Warum tötet Dr. Karl-Heinz Jordan ungeborene Kinder?“. An den Flugblättern des Demonstranten nahm Jordan offensichtlich ebenfalls Anstoß.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, in Person von Oberamtsanwältin Claudia Metscher, beantragte die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen Beleidigung nach § 185 StGB. Es wurde eine Hauptverhandlung anberaumt, zu der auch Dr. Karl-Heinz Jordan als Zeuge geladen wurde.
Der Zeuge, Dr. Karl-Heinz Jordan, wollte die Frage von Annen nicht beantworten, warum er ungeborene Kinder töte. Die Richterin belehrte ihn, daß er diese Frage nicht beantworten brauche. Auch gab er keine Antwort auf die Frage, was denn bei einer Abtreibung geschehe. Er bestätigte allerdings, daß er nicht zu „Schwangerschaftsabbrüchen“ gezwungen werde und dies freiwillig mache.
In der Verhandlung verwies Annen auf das Urteil von Hadamar (Frankfurter Oberlandesgericht 31. 3. 1947, AZ: 4 Kls 7/47): „Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden.“
Genützt hat ihm dies am 25. Januar 2011 nichts.
(LS)