(Salzkoten) Am 03.02.2011 kam eine Mutter von 12 Kindern für 43 Tage in Erzwingungshaft, weil sie und ihr Ehemann drei ihrer Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht an der staatlichen Sexualerziehung teilnehmen ließen, da diese ihre christliche Glaubenserziehung unterläuft.
Die Eltern haben sich der Schule gegenüber auf ihr Eltern- und Menschenrecht berufen, wonach die Schule verpflichtet ist, die Glaubenserziehung der Eltern im Unterricht sicherzustellen. Grundlage dafür ist der Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention:
„Der Staat hat bei der Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“
Die Liborius-Schule ignoriert dieses Elternrecht seit 2005, um die staatliche antichristliche Sexualerziehung allen Grundschülern gegenüber durchzusetzen. Christliche Eltern kommen deswegen immer wieder in Konflikt mit der Liborius-Schule, weil sie ihre Glaubenserziehung nicht zu Gunsten der staatlichen emanzipatorischen Erziehung aufgeben können.
Die Gerichte unterstützen diese Mißachtung des elterlichen Erziehungsrechts, so daß man den Eindruck hat, daß es sich hier um eine konzertierte Aktion von Schule und Gerichten handelt, um das elterliche Erziehungsrecht ganz aus der Schule auszugrenzen.
Einer anderen Mutter von neun Kindern – das älteste ist 14 Jahre, das jüngste erst 10 Monate – droht ebenfalls Erzwingungshaft von 21 Tage an, wie zuvor ihrem Mann, weil auch sie aus den gleichen Glaubens- und Gewissensgründen auf der Beachtung ihres elterlichen Erziehungsrechtes besteht.
(LS)