(Hamm) Am 19.11.2010 wurden wieder zwei Familienväter (von insgesamt 19 Kindern unter 14 Jahren) für 20 bzw. 21 Tage in Erzwingungshaft genommen. Ihre Kinder haben nicht an der staatlichen Sexualerziehung, zu der auch das Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir!“ der Theaterwerkstatt Osnabrück zählt, und an Theaterveranstaltungen der Liborius-Grundschule in Salzkotten teilgenommen. Die Eltern lehnen aus christlichen Gewissensgründen die Teilnahme ihrer Kinder daran ab und berufen sich auf die grundrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit (Art. 4 GG: Die Freiheit des Gewissens ist unverletzlich) und auf ihr Elternrecht (Art. 6 II Satz 1 GG: Die Erziehung der Kinder ist zuvörderst Aufgabe der Eltern).
Aufgrund dieser Rechte wurden bis 2005 Eltern entsprechende Befreiungen an der Liborius-Schule gewährt. Ohne Änderung der gesetzlichen Lage verweigert die Liborius-Schule seitdem Befreiungen aus Gewissensgründen – anders als andere Schulen im Raum Paderborn.
Da die Eltern nichts Widerrechtliches getan haben, weigern sie sich, für ihre Gewissensentscheidung Bußgelder zu zahlen. Sie werden in Erzwingungshaft genommen, um sie zur freiwilligen Bußgeldzahlung zu zwingen. Seit zwei Jahren werden Eltern aus Salzkotten in Erzwingungshaft genommen. Das Zwangsmittel hat bisher – selbst bei mehrmaliger Verhängung – in keinem Fall zum beabsichtigten Erfolg geführt. Die Erzwingungshaft konnte nicht bewirken, daß diese Eltern gegen ihr Gewissen handeln. Die Väter werden in der JVA Hamm in Haft gehalten.
Die Entscheidungen der staatlichen Behörden und der Gerichte verstoßen gegen Recht und Gesetz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 93,1/17) hat 1995 in seinem sogenannten Kreuzbeschluß den Konflikt zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht und der Schulpflicht in Glaubens- und Gewissensfragen für alle Gerichte und Behörden bindend zugunsten des Elternrechts entschieden.
Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen.
Danach haben die Eltern das Grundrecht, ihre Kinder von Glaubens- und Weltanschauungserziehungen der Schule, die ihnen falsch und schädlich erscheinen, fernzuhalten. Die hier betroffenen Eltern haben sich auf diese Entscheidung berufen. Ihnen hätte Befreiung erteilt werden müssen. Sie haben ihren Gewissenskonflikt in der Schule, vor den Schulbehörden und vor den Gerichten bewiesen, so daß kein Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung besteht. Denn die staatliche Sexualerziehung (z.B.) bringt Christen in einen ernsthaften Gewissenskonflikt mit der Schulpflicht, wenn sie wissen, was ihren Kindern in diesem Unterricht beigebracht wird.
Kinder und Jugendlichen werden in eine entmoralisierte Frühsexualität hineingetrieben
Zur wesentlichen Grundlage der staatlichen Sexualerziehung gehören die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Materialien. Diese staatliche Zentralstelle des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verbreitet „eine Auffassung von Sexualität, bei der alles erlaubt ist, was Lust verschafft, egal welchen Alters und welchen Geschlechts die Beteiligten sind. Die Kinder und Jugendlichen werden in eine entmoralisierte Frühsexualität hineingetrieben“ (Gabriele Kuby, „Verstaatlichung der Erziehung – Auf dem Weg zum neuen Gender-Menschen“, 6. Auflage 2008, S. 63).
Das Gabriele Kuby mit ihrer Analyse richtig liegt zeigt die Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Körper, Liebe, Doktorspiele – Ratgeber für Eltern zur kindlichen Sexualerziehung vom 1. bis zum 3. und vom 4. bis zum 6. Lebensjahr“, die 650 000 Mal kostenlos in Deutschland verbreitet wurde. In dieser Broschüre werden Eltern und andere Erwachsene im Rahmen angeblich gesunder Sexualerziehung zur sexuellen Stimulation kleiner Kinder und damit zum strafbaren sexuellen Mißbrauch von Kindern (§ 176 StGB) angeleitet. Auf erheblichen Druck vom In- und Ausland hin nahm das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diese Broschüre 2007 zurück.
Grundlage des Theaterstücks der „theaterpädagogischen werkstatt“ Osnabrück „Mein Körper gehört mir“, ist das gleichnamige Buch des familienfeindlichen Abtreibungsverein Pro Familia.
(LS)