(Salzkotten) Heute (09.09.2010) kurz nach 8.00 Uhr, wurde eine Mutter von vier Kindern, zum zweiten Mal für fünf Tage in Erzwingungshaft genommen, weil sie und ihr Mann für eines ihrer Kinder die Teilnahme an einer schulischen Theaterveranstaltung der Liboriusgrundschule in Salzkotten aus Gewissensgründen ablehnten, die durch den Beschluß der Klassenpflegschaft zu einer schulischen Pflichtveranstaltung gemacht wurde. Die Eltern weigerten sich, das verhängte Bußgeld zu zahlen.
In einem Brief, den diese Eltern im Mai in Bezug auf ihre erste Erzwingungshaft an die Staatsanwaltschaft schrieben, begründeten sie ihre Weigerung wie folgt:
„…Wie Sie es bereits aus den vorangegangenen Verfahren gegen uns ersehen können, wird auch diese Erzwingungshaft uns nicht dazu bewegen, die uns auferlegte Geldbuße in Höhe von je Elternteil 200 € zu bezahlen, weil wir mit der Bezahlung gezwungen werden, Buße zu tun für unsere Gewissensentscheidung. Da aber die Gewissensfreiheit uns immer noch von dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert wird, berufen wir uns hiermit nochmals auf unsere Grundrechtsverletzung in diesem Fall und teilen Ihnen mit, daß mit dieser unserer Handlung wir den Gebrauch von dem in Art. 20 Abs. 4 GG aufgeführten Widerstandsrecht in Anspruch nehmen wollen.“
Art. 20 Abs. 4 GG lautet:
„Gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Die Eltern fahren in ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft fort:
„…hätte die Schulleitung oder das Schulamt uns auferlegt, je 200 € pro Elternteil oder auch mehr zu bezahlen als Gegenleistung dafür, daß unser Kind eine Befreiung von der oben genannten Theateraufführung bekommt, hätten wir das sofort und ohne zu zögern bezahlt. Die Bezahlung der Geldbuße jedoch verlangt von uns die Aufgabe unserer persönlichen Glaubensüberzeugung. Deswegen wird auch diese Erzwingungshaft uns nicht dazu bewegen, Buße dafür zu tun, worin wir nach dem deutschen Gesetz recht haben und somit unschuldig sind. Aus diesem Grund bitten wir Sie noch einmal, von der Erzwingungshaft abzusehen. …
Auch heute wird oft gesagt, daß die Geschichte sich nicht wiederholen darf. Leider müssen wir erneut feststellen, daß die deutsche Geschichte sich doch wiederholt. Auch heute versucht man, die Andersdenkenden mundtot zu machen, wenn es notwendig ist, sogar mit Erzwingungshaft…“
(LS)