(Salzkotten) Wieder wurde ein Vater in Erzwingungshaft gebracht und zwar für 40 Tage. Er wurde am 25. August von zu Hause zum Vollzug abgeholt. Grund ist, daß Schulen, Schulbehörden und Gerichte die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern – geregelt unter anderem im Artikel 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetzes, Artikel 4 Grundgesetz – ihre Kinder gemäß ihrem Glauben zu erziehen, mißachten. Vater und Mutter haben ihre Grundschüler an der atheistischen staatlichen Sexualerziehung und auch an Theaterveranstaltungen nicht teilnehmen lassen, die ihren Glauben konterkarieren.
(LS)