(Weinheim) Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken (AZ: 02 Js 465/10) ermittelt gegen die Michael-Stich-Stiftung in Hamburg wegen „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“ nach § 166 StGB.
Bereits seit Jahren geht die Michael-Stich-Stiftung immer wieder mit umstrittenen Werbemotiven an die Öffentlichkeit. Die am 16. Februar 2010 gestartete, Deutschlandweite Aufklärungskampagne
Jugend und HIV will mit pietätlosen widerlichen Bildern und auf glaubensverhöhnende Weise den Zusammenhang von Tod und ungeschützten Geschlechtsverkehr herstellen. Mit zusätzlichen Texten wie „Stoppt das Virus. Benutzt Kondome“ oder „Pervers ist nur, wer kein Kondom benutzt..“ wird suggeriert, daß durch die Benutzung eines Kondoms die Gefahr einer HIV-Infizierung nicht gegeben sei.
Dies ist eine bewußte, wenigstens aber grob fahrlässige falsche Aussage über die Schutz-Effektivität eines Kondoms. Diese irreführende „Aufklärung“ birgt die Gefahr einer schweren Körperverletzung in sich.
Die Initiative Nie Wieder! e.V. hofft, daß durch ihre Strafanzeige die „Michael-Stich-Stiftung“ dazu bewegt wird, in Zukunft für ihre „Anti-AIDS-Kampagnen“ keine anstößigen Motive mit irreführenden Aussagen mehr zu verwenden.
(JB)