Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt gegen „Michael-Stich-Stiftung“ wegen Beschimpfung der Religion


(Wein­heim) Die Staats­an­walt­schaft Saar­brücken (AZ: 02 Js 465/​10) ermit­telt gegen die Micha­el-Stich-Stif­tung in Ham­burg wegen „Beschimp­fung von Bekennt­nis­sen, Reli­gi­ons­ge­sell­schaf­ten und Welt­an­schau­ungs­ver­ei­ni­gun­gen“ nach § 166 StGB.

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Bereits seit Jah­ren geht die Micha­el-Stich-Stif­tung immer wie­der mit umstrit­te­nen Wer­be­mo­ti­ven an die Öffent­lich­keit. Die am 16. Febru­ar 2010 gestar­te­te, Deutsch­land­wei­te Aufklärungskampagne
Jugend und HIV will mit pie­tät­lo­sen wider­li­chen Bil­dern und auf glau­bens­ver­höh­nen­de Wei­se den Zusam­men­hang von Tod und unge­schütz­ten Geschlechts­ver­kehr her­stel­len. Mit zusätz­li­chen Tex­ten wie „Stoppt das Virus. Benutzt Kon­do­me“ oder „Per­vers ist nur, wer kein Kon­dom benutzt..“ wird sug­ge­riert, daß durch die Benut­zung eines Kon­doms die Gefahr einer HIV-Infi­zie­rung nicht gege­ben sei.

Dies ist eine bewuß­te, wenig­stens aber grob fahr­läs­si­ge fal­sche Aus­sa­ge über die Schutz-Effek­ti­vi­tät eines Kon­doms. Die­se irre­füh­ren­de „Auf­klä­rung“ birgt die Gefahr einer schwe­ren Kör­per­ver­let­zung in sich.

Die Initia­ti­ve Nie Wie­der! e.V. hofft, daß durch ihre Straf­an­zei­ge die „Micha­el-Stich-Stif­tung“ dazu bewegt wird, in Zukunft für ihre „Anti-AIDS-Kam­pa­gnen“ kei­ne anstö­ßi­gen Moti­ve mit irre­füh­ren­den Aus­sa­gen mehr zu verwenden.

(JB)

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